Bad Ditzenbach

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Aktuelles aus der Gemeinde

Spendenaufruf für Hochwasser-Betroffene

Landratsamt Göppingen, Pressestelle - 06.06.2024

Hilfe für Härtefälle: Spendenaktionen nach dem Hochwasser
Landkreis Göppingen ruft über zwei Spendenaktionen zur Hilfe für Betroffene auf

Schäden an Häusern und Fahrzeugen, zerstörte Gegenstände: Die Bilanz des Starkregens und Hochwassers vom vergangenen Wochenende tritt immer deutlicher zutage. Der Landkreis Göppingen ruft deshalb zur Unterstützung für Betroffene in Härtefällen auf. Dabei zählt jede Hilfe, die Betroffene bekommen können. Bürgerinnen und Bürger haben zwei Möglichkeiten zu helfen:

1. Spendenkonto des Landkreises Göppingen bei der Kreissparkasse Göppingen:
Landkreis Göppingen
THK Spendenkonto Hochwasserhilfe LK Göppingen
DE67 6105 0000 0049 1497 57
Verwendungszweck: Hochwasserhilfe

2. Gemeinsame Spendenaktion des Landkreises Göppingen mit den Landkreisen Rems-Murr, Ostalb und Ludwigsburg bei der Kreissparkasse Waiblingen:
Spendenkonto Hochwasser
DE72 6025 0010 0015 2229 14
Verwendungszweck: Spende

PRESSEMITTEILUNG
Im Verwendungszweck der gemeinsamen Spendenaktion kann auch der Landkreis angegeben werden, in den die Spende gehen soll. Ansonsten wird der Betrag zwischen den vier beteiligten Landkreisen aufgeteilt.
Für das Spendenkonto des Landkreises Göppringen wurde durch die Kreissparkasse Göppingen eine Erstspende in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt. Auch die gemeinschaftliche Spendenaktion der Landkreise Rems-Murr, Ostalb, Göppingen und Ludwigsburg wurde mit einer Erstspende in Höhe von 50.000 durch die Kreissparkasse Waiblingen ausgestattet.

Ziel der Spendenaufrufe ist es, in Härtefällen schnell und wirksam zu helfen. Das Verfahren zur Verteilung der Spendensummen aus beiden Aufrufen an Betroffene im Landkreis Göppingen wird derzeit in enger Abstimmung mit den betroffenen Städten und Gemeinden erarbeitet.
Als Nachweis einer Spende, die bis zum 31. Januar 2025 zur Unterstützung von Betroffenen des Hochwassers auf einem der genannten Spendenkonten eingezahlt wird, genügt dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z.B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) – unabhängig vom Betrag der Spende.

Ansprechpartner
Landratsamt Göppingen
Pressestelle
Simon Gottowik

Telefon 07161 202-1002
Telefax 07161 202-1091
E-Mail pressestelle@lkgp.de
www.landkreis-goeppingen.de
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Bad Ditzenbach, 06.06.2024

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Sie haben die Möglichkeit, für die Hochwasser-Betroffenen in Bad Ditzenbach, Gosbach und Auendorf zu spenden. Viele Menschen in unserer Gesamtgemeinde haben durch das Hochwasser erhebliche Schäden erlitten.
 
Besonders betroffen sind jene, die keine Versicherung haben oder deren Existenz durch die Schäden gefährdet ist. Für diese besonders schweren Fälle werden wir über Härteanträge entscheiden und entsprechende Unterstützung gewähren. Jede Spende, ob groß oder klein, hilft den Betroffenen, die notwendigen Mittel zur Wiederherstellung und zum Wiederaufbau zu erhalten.
 
Spendenkonto
Gemeinde Bad Ditzenbach
Kreissparkasse Göppingen
IBAN: DE61 6105 0000 0008 5241 31
Verwendungszweck: Spende Hochwasser-Betroffene
 
Wer explizit für den sehr stark betroffenen Gasthof Hirsch in Gosbach spenden möchte, gibt bitte den Verwendungszweck „Spende Gasthof Hirsch Gosbach“ an.

Spendenbescheinigungen können ab einem Spendenwert in Höhe von 300€ ausgestellt werden. 
 
Ihre Unterstützung ist in dieser schwierigen Zeit von unschätzbarem Wert. Vielen Dank!
 
Ihre Gemeinde Bad Ditzenbach

Vielen Dank für Ihre Spende!
Vielen Dank für Ihre Spende!
Ihre Spende für den Gasthof Hirsch in Gosbach.
Ihre Spende für den Gasthof Hirsch in Gosbach.