Hier finden Sie die wichtigsten Steuern, Gebühren und Beiträge der Gemeinde Bad Ditzenbach.
Detaillierte Informationen finden Sie in den jeweiligen Satzungen, die unter der Rubrik Ortsrecht im Bereich Rathaus & Service zu finden sind.
Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Aus diesem Grund wird folgende Beilage (PDF) zu den Grundsteuerbescheiden mit versendet.
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer können Sie hier herunterladen.
Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 240,00 €, für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf 1.290,00 €.
Hier können Sie die Formulare zur An-/Abmeldung Ihres Hundes herunterladen:
Der Steuersatz beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat der Steuerpflicht für das Bereithalten eines Geräte
1. mit Gewinnmöglichkeit
2. ohne Gewinnmöglichkeit
Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag
Gesplittete Abwassergebühren:
Neubauten und Flächenänderungen ab 10 m² müssen der Gemeinde Bad Ditzenbach unverzüglich mitgeteilt werden.
Bitte verwenden Sie hierfür diesen Erhebungsbogen (PDF).
Die Kindergartengebühren werden aufgrund der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Bad Ditzenbach erhoben.
Die Gebühren für die Schulkindbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule sowie die Ferienbetreuung für Schulkinder werden in der Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen geregelt.