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Der Mensch wirkt mit seinen wirtschaftlichen und infrastrukturellen Interessen in vielfältiger Weise auf die Natur und unsere Umwelt ein.
Die Vielfalt der belebten Natur - Tiere, Pflanzen, Mikroorganismen - sowie die Vielfalt an Lebensräumen und Ökosystemen werden dabei nachhaltig beeinflusst. Die Veränderungen wirken sich auch auf die Lebensqualität unserer Einwohnerinnen und Einwohner aus. Der Ressourcenschutz - für Gewässer, Boden und Luft - aber auch der Klimaschutz und Energieeinsparungen, Lärmschutz und der umfassende betriebliche Umweltschutz, tragen positiv zu einer gesunden und nachhaltigen Lebensgrundlage bei.
Die Gemeinde Bad Ditzenbach ist deshalb bestrebt, mit den Umweltschutzgütern Wasser, Boden, Luft, Tiere und Pflanzen bewusst, sorgsam und auf Nachhaltigkeit bedacht, umzugehen.
Die Gemeinde Bad Ditzenbach ist nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gesetzlich verpflichtet, einen sogenannten Lärmaktionsplan aufzustellen.
Die wesentlichen Ziele des Lärmaktionsplans sind:
Der Lärmaktionsplan enthält neben einer Verfahrensübersicht, eine Bestands- und Konfliktanalyse und eine Ermittlung, Bewertung und Auswahl von geeigneten Maßnahmen zur Lärmreduzierung.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Ditzenbach hat am 6. November 2014 in einer öffentlichen Sitzung den Lärmaktionsplan der Gemeinde Bad Ditzenbach (2. Stufe) als Handlungskonzept und planerische Grundlage zur Reduzierung und Vermeidung von Umgebungslärm gemäß § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschlossen.
Auf der Basis des bestehenden Lärmaktionsplanes aus dem Jahre 2014 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.07.2022 den Musterbericht zum Lärmaktionsplan beschlossen.
Öffentliche Bekanntmachung (PDF)
Lärmaktionsplan 2021/2022 (PDF)
Lärmaktionsplan (ausführlich) (PDF)