Bad Ditzenbach

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Einnahmen und Ausgaben

Der Haushaltsplan ist, vereinfacht ausgedrückt, eine Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben, die während eines Haushaltsjahres bei der Gemeinde anfallen. 

Der Haushaltsplan besteht aus dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Der Verwaltungshaushalt enthält die Einnahmen und Ausgaben des laufenden Betriebes, der Vermögenshaushalt umfasst die vermögenswirksamen Vorgänge. Der Haushaltsplan wird jeweils für das folgende Jahr aufgestellt. Der Entwurf des Haushaltsplanes wird nach Einbringung in den Gemeinderat an sieben Tagen öffentlich ausgelegt. Der Zeitpunkt der Auslegung wird im Mitteilungsblatt der Gemeinde Bad Ditzenbach veröffentlicht. Nach Beschlussfassung im Gremium und Vorlage bzw. Genehmigung durch das Landratsamt kann der Haushaltsplan vollzogen werden. Der Haushaltsplan hat nur Innenwirkung, d. h. ein Außenstehender kann daraus keine Forderungen ableiten.

Nachfolgend ist die Haushaltsrede zu Einbringung des Entwurfs für den Haushaltsplan 2024 einsehbar:

Haushaltsrede zur Einbringung des Entwurfs für den Haushaltsplan 2024 (PDF)

Nachfolgend ist die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023, der Vorbericht zum Haushaltsplan 2023 sowie die Haushaltsrede zur Einbringung des Entwurfs für den Haushaltsplan 2023 dargestellt.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2023 (PDF)
Haushaltsrede zur Einbringung des Entwurfs für den Haushaltsplan 2023 (PDF)

Rechnungsergebnis

Der Jahresabschluss stellt das inhaltliche Gegenstück zum Haushaltsplan dar. Er beinhaltet tatsächlich angefallene Einnahmen und Ausgaben. Somit kommt dem Jahresabschluss eine hohe Aussagekraft über die allgemeine finanzielle Lage der Gemeinde zu.

Die wichtigsten Daten des Jahresabschlusses sind:

  1. Die Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes zum Vermögenshaushalt, also der Betrag, den der Verwaltungshaushalt als Überschuss erwirtschaftet und dem Vermögenshaushalt zuführt.
  2. Die Zuführungsrate zur Allgemeinen Rücklage bzw. die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage, je nach dem, ob der Vermögenshaushalt einen Überschuss oder einen Fehlbetrag erwirtschaftet.
  3. Außerdem werden der Schuldenstand, die Kostendeckungsgrade der öffentlichen Einrichtungen, der Stand der allgemeinen Rücklage und weitere aussagekräftige Finanzdaten dargestellt.
  4. Zeitgleich mit dem Jahresabschluss wird der Rechenschaftsbericht erstellt und die Vermögensrechnung ausgewiesen.

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 (PDF)
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 (PDF)
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 (PDF)
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 (PDF)
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 (PDF)