Bad Ditzenbach

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Aktuelles aus der Gemeinde

Natura 2000 gemeinsam umsetzen

MITTEILUNG vom Februar 2021
 
  – Natura 2000 gemeinsam umsetzen –

Beginn der Artenerfassung im Vogelschutzgebiet
7422-441 „Mittlere Schwäbische Alb“


Das Vogelschutzgebiet „Mittlere Schwäbische Alb“ erstreckt sich von Mössingen über Bad Urach und Lenningen bis Geislingen an der Steige und schließt außerdem den Gutsbezirk Münsingen mit ein. Es ist Teil des Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“, das Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebiete europaweit vernetzt. Ab März 2021 beginnen die Arbeiten für den Managementplan für dieses Gebiet. Für den Plan werden die Vorkommen der in der Vogelschutzrichtlinie genannten schützenswerten Arten erfasst und Empfehlungen ausgearbeitet, wie die Artenvorkommen erhalten und positiv entwickelt werden können. Der Plan wird voraussichtlich Ende 2023 fertiggestellt.
Um die Artenvorkommen im Vogelschutzgebiet „Mittlere Schwäbische Alb“ zu erfassen, führen die vom Regierungspräsidium Tübingen beauftragten Gutachter von März 2021 bis September 2022 Kartierungen im Gelände durch. 
Beauftragt mit der Erfassung sind die folgenden Gutachterbüros:
PAN - Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH
Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR
Im Rahmen ihres Auftrags für den Managementplan sind die Gutachter ebenso wie die Mitarbeiter der Naturschutzbehörden gem. § 52 (Behördliche Befugnisse, Duldungspflicht) Naturschutzgesetz Baden-Württemberg berechtigt, Grundstücke zu betreten, wo dies für ihre Arbeiten erforderlich ist.
Für Rückfragen wenden Sie sich an das Referat 56 – Naturschutz und Landschaftspflege – des Regierungspräsidiums Tübingen.
Ihre Ansprechpartner:
Regierungspräsidium Tübingen, Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege
Hanna Eberlein, Tel: 07071 / 757-5229, E-Mail: hanna.eberlein(@)rpt.bwl.de
Mathias Broghammer, Tel: 07071 / 757-5223, E-Mail: mathias.broghammer(@)rpt.bwl.de


Hintergrundinformationen zur Natura 2000-Managementplanung
Natura 2000 ist ein europaweites Schutzgebietsnetz zur Sicherung der biologischen Vielfalt in Europa. Es umfasst europaweit bedeutende Vorkommen gefährdeter Arten und Lebensräume. Rechtliche Grundlagen sind die Vogelschutzrichtlinie von 1979 und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie von 1992 (Fauna = Tiere, Flora = Pflanzen, Habitat = Lebensraum).
Für jedes Natura 2000-Gebiet wird in Baden-Württemberg ein Managementplan erstellt. Auf der Grundlage einer aktuellen Erhebung und Bewertung der Arten- und Lebensraumvorkommen des Gebiets formuliert der Managementplan die Ziele, die anzustreben sind, um die Arten und Lebensräume hier langfristig zu erhalten und empfiehlt hierzu geeignete Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen. 
Das Besondere an Natura 2000: Lokale Behörden, Landnutzer, Eigentümer und Bevölkerung werden von der Planerstellung bis zur Umsetzung eingebunden. Nachdem die relevanten Arten des Vogelschutzgebiets „Südwestalb und Oberes Donautal“ durch Gutachter erfasst und erste Ziele und Maßnahmenempfehlungen erarbeitet wurden, wird ein Beirat für die Planerstellung einberufen. Diesem Beirat gehören Vertreterinnen und Vertreter der im Gebiet tätigen Institutionen, Fachverbände und Behörden an. Die Ziele und Maßnahmenempfehlungen des Planentwurfs werden mit diesem Beirat abgestimmt. Alle betroffenen und interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich durch Stellungnahmen zum Planentwurf in das Verfahren einbringen. 
Bei der Umsetzung sind Eigentümer und Landbewirtschafter als Partner gefragt. Sie sollen ihre Flächen weiterhin wirtschaftlich nutzen können. Dazu stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung wie beispielsweise das „Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl“ (FAKT) des Landes Baden-Württemberg, die „Landschaftspflegerichtlinie“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) sowie die Verwaltungsrichtinien „Nachhaltige Waldwirtschaft“ und „Umweltzulage Wald“ des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).


Informationen zu Natura 2000 in Baden-Württemberg können unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/europaeische-naturschutzrichtlinien abgerufen werden. Die genaue Lage der Natura 2000-Gebiete ist im „Daten- und Kartendienst“ einsehbar unter: http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/q/iGvxw


Weitere Informationen zu Natura 2000 und zum Ablauf des Managementplans finden Sie unter: 
www.rp.baden-wuerttemberg.de -> Tübingen -> Abteilung 5 -> Referat 56 -> Natura 2000
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt5/Ref56/Natura2000/Seiten/default.aspx
www.rp.baden-wuerttemberg.de -> Unsere Themen -> Umwelt: Natur- und Artenschutz -> Natura 2000-Gebiete: Was ist Natura 2000?
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Natur/Seiten/Natura2000-Karte.aspx