Bad Ditzenbach

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Aktuelles aus der Gemeinde

Bericht aus dem Gemeinderat am 07.07.2022

 
 
Kindergartenneubau - Vergabe der Spielgeräte
BM Juhn begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Bianca Müller vom Architekturbüro Ott. Er geht darauf ein, dass in der Gemeinderatssitzung am 20.01.2022 dem Gemeinderat die Außenbereichsplanung für den Kindergartenneubau vorgestellt wurde. Der Gemeinderat habe einstimmig der Planung zugestimmt. In der Gemeinderatssitzung am 24.03.2022 wurden die Außenanlagen an die Firma Hable vergeben. Das Angebot der Firma Hable liegt unter der Kostenschätzung, so dass nun auch die Ausschreibung für die Spielgeräte durchgeführt werden konnte. Insgesamt liege man erfreulicherweise noch unter der Kostenschätzung. Zwischenzeitlich konnten auch schon drei Gewerke abgerechnet werden. Man liege mit den Abrechnungen unter den Angeboten.
 
Frau Müller führt aus, dass drei Firmen zur Angebotsabgabe angeschrieben wurden. Es wurde eine freihändige Vergabe durchgeführt. Am 17.06.2022 fand die Submission statt. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Die Kostenschätzung lag bei 50.000 €. Günstigster Bieter ist die Firma Seibel von Hinterweidenthal mit 83.928,18 €. Das Angebot liege über der Schätzung, da ein größeres Sonnensegel ausgeschrieben wurde und ein weiteres Spielgerät dazugekommen ist. Das zweite Angebot liegt bei 105.126,98 €    
Der Gemeinderat beschließt daraufhin einstimmig, den Auftrag für das Gewerk Spielgeräte für den Neubau des Kindergartens zum Angebotspreis von 83.928,18 Euro an die Firma Seibel gemeinnützige GmbH aus 66999 Hinterweidenthal zu vergeben.
 
Friedhofskonzeption für die kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Bad Ditzenbach; Vorstellung durch das Büro Treuchtlinger
BM Juhn geht darauf ein, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.09.2021 beschlossen hat, für die Erarbeitung einer Friedhofskonzeption sich vom Büro Treuchtlinger Übersichtspläne erstellen zu lassen. Anhand der Übersichtspläne kann sich der Gemeinderat dann Gedanken über eine Weiterentwicklung der kommunalen Friedhöfe machen.
 
In der Gemeinderatssitzung am 20.01.2022 wurde ergänzend beschlossen, das Büro Treuchtlinger für die Unterstützung bei der Konkretisierung der Friedhofskonzeption, insbesondere bezüglich Bedarfe und Anforderungen bei den einzelnen Friedhöfen (vorh. Bestattungsformen, neue Bestattungsformen, Barrierefreiheit, sonstige beabsichtigte oder gewünschte Veränderungen) zu beauftragen. Sämtliche neuen Überlegungen sollen dann auch planerisch verarbeitet werden. Auch dies wurde dem Büro Treuchtlinger übertragen.
 
Zwischenzeitlich hat sich die Verwaltung mit dem Büro Treuchtlinger mehrfach zusammengesetzt. Das Büro Treuchtlinger hat zunächst eine Bestandsaufnahme vorgenommen. Es ging darum, was ist überhaupt auf den Friedhöfen vorhanden.
 
BM Juhn begrüßt Herrn Treuchtlinger. Herr Treuchtlinger geht auf die einzelne Friedhöfe ein. Alle drei Friedhöfe seihen sehr grüne Friedhöfe. Es sind Erdwahl-gräber, Reihenerdgräber, Urnengräber, Teil-Anonyme Urnengräber und Kindergräber auf allen Friedhöfen vorhanden. Als weitere (alternative) Bestattungsformen sind derzeit nur Kolumbarien / Stelen in Bad Ditzenbach und Gosbach vorhanden.
Wege und Aufenthaltsmöglichkeiten sind teilweise zu überarbeiten bzw. nicht vorhanden oder marode. Die Erreichbarkeit der Gräber muss teilweise verbessert werden
 
Auf allen drei Friedhöfen sollte das Gleiche angeboten werden können. Dies wird vom Gemeinderat auch so beschlossen.
Es wird bisher nicht teilortübergreifend beerdigt. Barrierefreiheit wird nicht überall machbar sein. Bei Neu- und Umplanungen soll aber immer an Behinderten-freundlichkeit gedacht werden.
Mehr Aufenthaltsmöglichkeiten bzw. Sitzgelegenheiten sollen bei zukünftigen Planungen berücksichtigt werden. Die Wasserstellen sollen überarbeitet werden und mit frostsicheren Hähnen versehen werden.
Als neue Bestattungsformen sollen Kindergräber, Baumgräber und Urnenstelen vorgesehen werden. Generell sind im Flächenlayout Möglichkeiten aufzuzeigen (z.B. Sternenkinder) auch wenn es vorerst nicht realisiert wird.
 
Beim Friedhof Auendorf gibt es generell sehr wenig Platz. Der Bereich der Aufbah-rungshalle sollte überplant werden. Um stufenfrei mit einer behinderten-freundlichen Rampe auf den Friedhof zu gelangen, ist der obere Bereich erstmal freizuhalten. Das vorhandene Hauptwegesystems sollte überarbeitet werden und teilweise auch verlegt werden. Für die Erreichbarkeit der Gräber und Sitzplätze an der Westseite sollte das Wegesystem erweitert werden.
 
In Abt. I können die Reihenerdgräber wegen Grundwasser nur noch als Urne belegt werden mit v verbreitertem Wegesystem. In Abt. II und III Erdwahlgräber strukturiert in Reihen/Riegel baggertauglich und Baumgräber als Grünzäsur zwischen den Reihen/Riegel. Die Abt. AU wird erweitert mit Urnenstelen und Kindergräber. Entlang sind Westseite zukünftig Urnenerdgräber, Ergänzung mit Sitzplätzen vorgesehen. Die Abt. IV wird ergänzt mit Reihengräbern und ggf. Sternchenkinder, außerdem ein Sichtschutz entlang IV und V.
Für weitere alternative Bestattungsformen ist der Friedhof zu begrenzt.
 
Beim Friedhof in Bad Ditzenbach soll der neue Friedhofbereich primär belegt werden. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen im alten Friedhofsteil für zukünftige Entwicklungen. Verlegung der Rasenpflasterwege um Eigenbreite nach oben.
Möglichkeit für neue/zusätzliche Reihengräber / Erdwahlgräber / Urnengräber.
Sitzgelegenheiten anpassen / ergänzen. Im alten Friedhofsbereich sollen die Wege überarbeitet werden. Die Wegeverbindung Hauptweg (alter-neuer Friedhof) stufenfrei hergestellt werden (Verbesserung Erreichbarkeit neuer Friedhof).
Berücksichtigung wo möglich die Wegebreite: Hauptwege 2-2,40m, untergeordnete Wege 1-1,5m. Öffnung Hauptweg für Abteilung IV, VI und AU. Ergänzung der Abteilungen mit Baumgräber, Kindergräber und ggf. Sternchenkinder.
Abt. KO - Ergänzung der Kolumbarien am bisherigen Platz.
Weitere alternative Bestattungsformen möglich, sofern Abteilungen I, II, III, VII und VIII freigehalten werden.
 
Beim Friedhof Gosbach soll die Abt. I, II bleiben (ggf. freilassen für alternative Bestattungsformen). Die Abt. III soll neu strukturiert werden in Reihen/Riegel.
Abt. AU soll mehr Platz erhalten (auch für Erweiterungen). Abt. V Neubelegung mit Reihenerdgräber. Abt. VI Unterbrechung der Urnengrabfelder mit Grünzäsuren und Sitzplatz, Erweiterung der Abteilung mit Baumgräber, Kindergräber und Sternchenkinder.
Überarbeitung, Ergänzung, Erweiterung des Hauptwegesystems, Berücksichtigung wo möglich die Wegebreite: Hauptwege 2-2,40m, untergeordnete Wege 1-1,5m.
Abt. KO Ergänzung der Kolumbarien am bisherigen Platz Ort in Abstimmung mit Kirchengemeinde.
Weitere alternative Bestattungsformen möglich, sofern Teile in Abteilungen I freigehalten werden.
Ob ein zentrales Erdlager möglich ist, wäre ggf. noch zu untersuchen.
Nach ausführlicher Beratung stimmt der Gemeinderat einstimmig dem vorgestellten Konzept zu. Bei der Umsetzung sollen die Wege und die Wasserhähne priorisiert werden.
 
Verlängerung der Zinsfestschreibung eines bestehenden Kommunaldarlehens zum 30.06.2023
Die Finanzbeamtin Frau Joschko führt aus, dass die Gemeinde Bad Ditzenbach im Jahr 2010 ein Darlehen in Höhe von 970.000 Euro aufgenommen hat. Die Zinsfestschreibung mit einem Zinssatz von 0,00 Prozent läuft zum 30.06.2023 aus. Die Restschuld zum 30.06.2023 beträgt 470.825,00 Euro.
 
Aufgrund der derzeitigen Situation der stetig steigenden Zinsen, hat die Finanzverwaltung bereits jetzt Angebote zur Verlängerung der Zinsfestschreibung für das oben beschriebene Kommunaldarlehen angefragt.
Der Gemeinderat spricht sich mit einer Enthaltung für den konservativen Weg und einer langfristigen Bindung aus, da zu erwarten ist, dass die Zinsen weiterhin steigen werden. Es soll deshalb das Darlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren mit einem Zinssatz von 3,37 % bei der DZ HYP in Zusammenarbeit mit der Volksbank-Raiffeisenbank Deggingen e.G. abgeschlossen werden.
 
Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Geislingen;
Geschäftsbericht für 2021
Der Geschäftsbericht für 2021 des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen/Steige wurde seitens der Geschäftsstelle den beteiligten Gemeinden vorgelegt. 
 
Hierfür fallen im Jahr 2021 für den Hoheitsbetrieb (Führung Kaufpreissammlung, Ableitung von Bodenrichtwerten, Ermittlung von Daten für die Wertermittlung, Erteilung von Auskünften) für die Gemeinde Bad Ditzenbach Kosten in Höhe von 7.609,58 € an. Dies entspricht (ähnlich wie im Vorjahr) einem Anteil an den Gesamtkosten von 5,15 %.
 
Für den Betrieb gewerblicher Art (Gutachten, Auskünfte usw.) entfällt eine Kostenübernahmeverpflichtung seitens der Gemeinde Bad Ditzenbach, da in der Erstattungstabelle des Jahres 2021 die Zahl der Gutachten auf „0“ festgesetzt wurde.
 
Für Grundstücke, die im Gemeindegebiet liegen, wurden im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum Stichtag 01.01.2022 insgesamt 76 Kaufverträge abgeschlossen; die verkaufte Gesamtfläche beläuft sich auf insgesamt 205.511 m², die Kaufpreissumme auf 9.901.679 Euro. Des Weiteren wurden 2 Gutachten gefertigt.
 
Diese Zahlen bilden nach § 9 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Grundlage für den Kostenverteilungsschlüssel für die Abrechnung des Jahres 2022.
 
Im Haushaltsjahr 2021 waren für den gemeinsamen Gutachterausschuss 12.000 € angesetzt, so dass der Planansatz eingehalten werden konnte.
Der Geschäftsbericht 2021 vom gemeinsamen Gutachterausschuss wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
 
Bauanträge:
Der Gemeinderat hat für nachfolgende Bauanträge das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
-       Neubau eines Einfamilienhauses mit Terrasse und Carports, Grundstück Flst. Nr. 3165, in der Mühlwiesenstraße in Gosbach - geänderte Planung
-       Umnutzung der Räumlichkeiten des alten Rathauses in Wohnräume, Grundstück Flst. Nr. 233, in der Unterdorfstraße in Gosbach
 
Bekanntgaben und Verschiedenes
BM Juhn gibt einige Termine bekannt.
 
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
BM Juhn trägt vor, dass in der letzten Sitzung keine Beschlüsse erfolgt sind.
 
Der öffentliche Teil dieser Sitzung endete mit Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte und einer Frageviertelstunde für die Zuhörer/innen.