Bad Ditzenbach

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Aktuelles aus der Gemeinde

Bericht aus dem Gemeinderat am 27.07.2022

Bebauungsplan "Recticel - 1. Änderung" ; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen ; Satzungsbeschluss
Bau- und Ordnungsamtsleiterin Frau Oettinger geht darauf ein, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 05.05.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Recticel – 1. Änderung“ gebilligt und beschlossen hat, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 23.05.2022 bis einschließlich 01.07.2022 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 30.05.2022.
 
Von der Möglichkeit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern und diese zu erörtern, wurde von Seiten des Landratsamtes Göppingen Gebrauch gemacht. Frau Oettinger stellt die Stellungnahmen bzw. Äußerungen und den Beschlussvorschlag der Verwaltung vor.
 
Die Verwaltung schlägt vor, die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplan auf der Grundlage der Beschlussempfehlung als Satzung zu beschließen. Mit Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan „Recticel - 1. Änderung“ rechtskräftig.
 
Der Gemeinderat fass daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt die Abwägung.
Der Bebauungsplan „Recticel - 1. Änderung“ in der Fassung vom 27.07.2022 wird nach § 10 BauGB i.V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wird öffentlich bekanntgemacht.

 Bebauungsplan "Am Bahndamm" ; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Satzungsbeschluss

BM Juhn geht darauf ein, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 07.04.2022 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Am Bahndamm“ gebilligt und beschlossen hat, die erneute Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
 
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 21.04.2022 bis einschließlich 27.05.2022 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 14.04.2022.
 
Von der Möglichkeit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern und diese zu erörtern, wurde Gebrauch gemacht. BM Juhn geht auf die Stellungnahmen bzw. Äußerungen und den Beschlussvorschlag der Verwaltung ein.
 
Die Verwaltung schlägt vor, die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen und die Abwägung entsprechend dem Beschlussvorschlag zu beschließen. Durch die eingegangenen Stellungnahmen werden keine Änderungen erforderlich, welche die Grundzüge der Planung betreffen. Damit kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden. Mit Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan „Am Bahndamm“ rechtskräftig.
 
Der Gemeinderat fass daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt die Abwägung.
Der Bebauungsplan „Am Bahndamm“ in der Fassung vom 27.07.2022 wird nach § 10 BauGB i.V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wird öffentlich bekanntgemacht.
  
Sanierung der Hiltenburgschule; Vergabe der Hausalarm-Brandmeldeanlage sowie der Pausensignal- und Sprachalamierungsanlage
BM Juhn teilt mit, dass die Sanierung der Hiltenburgschule kurz vor dem Abschluss steht. In den Sommerferien sollen nun die letzten elektrischen Arbeiten getätigt werden. Nach dem vorliegenden Brandschutzgutachten wird noch eine Hausalarm-Brandmeldeanlage sowie eine Pausensignal- und Sprachalamierungsanlage benötigt. Die Kostenschätzung für die Hausalarm-Brandmeldeanlage liegt bei
33.256 € brutto und für die Pausensignal- und Sprachalamierungsanlage bei 19.300 € brutto. Die Vergabe der Pausensignal- und Sprachalamierungsanlage wird noch zurückgestellt, da die Ausschreibung noch nicht erfolgt ist.
 
Bzgl. der Hausalarm-Brandmeldeanlage wurden 11 Firmen zur Angebotsabgabe angeschrieben. Die Submission fand am 15.07.2022 statt. Es haben 7 Firmen ein Angebot abgegeben. Günstigster Bieter ist die Firma Bosch GmbH aus Grasbrunn mit brutto 27.131,68 €. Das Angebot liegt unter der Kostenschätzung.
 
Der Gemeinderat beschließt daraufhin einstimmig, den Auftrag für die Hausalarm-Brandmeldeanlage in Höhe von brutto 27.131,68 € an die Firma Bosch GmbH aus Grasbrunn zu vergeben.
 
Fital-Park - Fortschreibung der Entwurfsplanung eines Mehrgenerationenparks beim Schulsportplatz in Bad Ditzenbach
BM Juhn geht darauf ein, dass in der Gemeinderatsitzung am 10.02.2022 die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Kräuterhaus Sanct Bernhard ein gemeinsames Konzept für die Umsetzung eines Mehrgenerationenparks vorgestellt hat.
 
Für ältere Menschen sind als Anlage die „Fünf Esslinger“ vorgesehen. Die Fünf Esslinger sind ein Bewegungsprogramm zum Erhalt von Bewegung, Muskeln und Knochen Es handelt sich um eine wissenschaftlich begründete und in Studien überprüfte Auswahl von fünf Gruppen von Übungen. Diese haben das Ziel, die körperliche Fitness auch in der zweiten Lebenshälfte so lange wie möglich hoch zu halten.
Für die jüngere Altersgruppe ist eine Calestenics-Anlage vorgesehen. Die könnte von einzelnen Personen oder auch von Gruppen genutzt werden. Personaltrainer könnten dafür auch geschult werden.
 
Ergänzt werden soll es noch mit Wippgeräten für Kleinkinder. Außerdem soll eine neue Kneippanlage mit einem Kräutergarten entstehen. Dazu könnte auch ein Zugang zur Fils hergestellt werden. Zwischen den einzelnen Anlagen sollen Sitzgelegenheiten als Aufenthaltsmöglichkeiten aufgebaut werden.
 
Das Konzept sieht deshalb einen Mehrgenerationenpark vor, wo Personen aus unterschiedlichsten Altersgruppen zusammenkommen. Dies wäre ein Highlight im Oberen Filstal. Als Namen wurde dafür „Fital-Park“ vorgeschlagen.
 
Der Gemeinderat hatte einstimmig dem Konzeptentwurf zugestimmt. Im Haushalt 2022 sind für die Weiterentwicklung Planungskosten aufgenommen worden. Ziel ist auch einen Förderantrag dafür bei der Region Stuttgart zu stellen.
 
Für die weitere Umsetzung wurde das Landschaftsarchitekturbüro Saur aus Mengen beauftragt. BM Juhn begrüßt Herrn Saur. Herr Saur stellt die Entwurfsplanung im Detail vor. Es ist ein Toilettengebäude vorgesehen. Dies ist auch ein Mehrwert für die
Gemeinde, da es bisher noch keine öffentliche Toilette gibt. Nach Abklärung mit dem Landratsamt Göppingen ist aber eine Wasserentnahme aus der Fils und aus dem Grundwasser nicht möglich. Deshalb wird das Gebäude an das Wassernetz und an die Kanalisation angeschlossen. Gemeinderat Straub regt wegen dem Vandalismus eine entsprechende Ausstattung wie z.B. bei Raststätten an. Dies wird abgeklärt.
 
Die Kostenschätzung von Herrn Saur liegt bei der aktuellen Planung bei ca. 300.000 € für den gesamten Park. Da es ein gemeinsames Projekt mit dem Kräuterhaus ist, informiert BM Juhn darüber, dass Herr Schulz zugesagt hat, 100.000 € zu übernehmen. BM Juhn ist begeistert über die hohe Beteiligung. Zusätzlich soll bis Ende September 2022 ein Förderantrag bei der Region gestellt werden, so dass das Projekt bei einer Förderzusage 2023 umgesetzt werden könnte. Die Verwaltung rechnet mit einer Förderung von 50 % von den verbleibenden 200.000 €, so dass bei der Gemeinde 100.000 € verbleiben würde. Der Betrag soll bei einer möglichen Finanzierung in den Haushalt 2023 aufgenommen werden.
 
Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung zu. Die Verwaltung wird beauftragt bei der Region Stuttgart einen Förderantrag zu stellen sowie den Bauantrag vorzubereiten und beim Landratsamt Göppingen einzureichen. Der Kostenanteil für die Gemeinde soll im Haushalt 2023 bei möglicher Finanzierung aufgenommen werden.
  
Lärmaktionsplan der Gemeinde Bad Ditzenbach - Behandlung der Stellungnahmen und Beschlussfassung
Die Bau- und Ordnungsamtsleiterin Silvia Oettinger geht darauf ein, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.09.2021 die Offenlage des Lärmaktionsplanes 3. Stufe beschlossen hat, diese wurde in der Zeit vom 04.10.2021 bis einschließlich 05.11.2021 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 01.10.2021.
 
Von der Möglichkeit, sich zu dem Lärmaktionsplan zu äußern und diese zu erörtern, wurde von Seiten der Behörden und auch von Seiten der Bürger Gebrauch gemacht. Frau Oettinger stellt die Stellungnahmen bzw. Äußerungen, die Abwägung und den Beschlussvorschlag der Verwaltung vor.
 
Gemeinderat Stehle ergänzt, er schlage vor, unabhängig vom nun vorgelegten Maßnahmenplan einen Antrag bei der zuständigen Behörde zu stellen, wonach im Bereich des Drackensteiner Hangs eine Lärmschutzwand zum Schutz der Einwohnerinnen und Einwohner errichtet werden soll.
 
BM Juhn sagt zu, sich bzgl. des Verfahrens bei der Gemeinde Mühlhausen zu erkundigen.
 
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage zu und beschließt den Lärmaktionsplan als Grundlage für die weitere Verbesserung der Lärmsituation. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgesehenen Maßnahmen bei den jeweils zuständigen Stellen zu beantragen.
 

Behandlung von Bauanträgen während der sitzungsfreien Sommerpause
Nach den geltenden Vorschriften der Landesbauordnung für Baden-Württemberg ist die Gemeinde verpflichtet, nach dem vollständigen Eingang der Bauvorlagen beim Bauamt im Landratsamt innerhalb eines Monats eine Stellungnahme gegenüber der Baurechtsbehörde abzugeben.
 
Aus diesem Grunde und damit die Bauantragsteller bei der Bearbeitung der Bauanträge keine Verzögerungen in Kauf nehmen müssen, hat der Gemeinderat die Verwaltung in den letzten Jahren bevollmächtigt, über eingehende Bauanträge während der sitzungsfreien Sommerpause zu entscheiden.
 
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, diese Regelung beizubehalten und der Verwaltung auch in diesem Jahr eine entsprechende Ermächtigung zu erteilen.
 
Über die betreffenden Bauanträge wird nach der Sommerpause berichtet.
 
Die Verwaltung wird einstimmig bevollmächtigt, über eingehende Bauanträge während der sitzungsfreien Sommerpause zu entscheiden.
 
Bauanträge:
Der Gemeinderat hat für nachfolgende Bauanträge das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
-       Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst. Nr. 299/14 im Sonnenbühl in Bad Ditzenbach
-     Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Flst. Nr. 422 in der
   Schubartstraße in Bad Ditzenbach 

Bekanntgaben und Verschiedenes
BM Juhn informiert darüber, dass der Zuschussantrag für den „Hackwald“ genehmigt wurde und somit das Projekt umgesetzt werden kann. BM Juhn gibt außerdem einige Termine bekannt.
 
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
BM Juhn trägt vor, dass der Gemeinderat den Bürgermeister bevollmächtigt hat, an einer Zwangsversteigerung über ein Gebäude in Auendorf bis zu einer Obergrenze mitzubieten. Leider ist die Gemeinde nicht zum Zuge gekommen, da ein externer Investor es überboten hat.
 
Der öffentliche Teil dieser Sitzung endete mit Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte und einer Frageviertelstunde für die Zuhörer/innen.