Bad Ditzenbach

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Aktuelles aus der Gemeinde

Öffentliche Auslegung: Änderung des Ortsbauplans Gosbach

Öffentliche Auslegung des Entwurfs

Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Ditzenbach hat am 18.11.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Ortsbauplan Gosbach gern. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB zu än­dern. In derselben Sitzung wurde der Entwurf der Änderung ge­billigt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Für den Geltungsbereich ist das Deckblatt zum Ortsbauplan Gos­bach vom Büro mquadrat vom 18.11.2021 maßgebend. Den Kartenausschnitt und alle weitere Unterlagen finden Sie hier: