Bad Ditzenbach

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Aktuelles aus der Gemeinde

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 14. September 2023

Planfeststellungsverfahren für den Aus- und Neubau der Bundesautobahn  A 8 Karlsruhe - München zwischen Mühlhausen und Hohenstadt (Albaufstieg)


- Anhörung zur 5. Planänderung 
- Stellungnahme
BM Juhn führt aus, dass die Gemeinde Bad Ditzenbach vom Regierungspräsidium Stuttgart mit Schreiben vom 24.07.2023 ein Anhörungsschreiben zur 5. Planänderung zum Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Aus- und Neubau der Bundesautobahn A 8 Karlsruhe - München zwischen Mühlhausen und Hohenstadt von Betriebs-km 157+322 bis km 145+477 (Bau-km 10+900 bis km 18+478) sowie den landschaftspflegerischen Maßnahmen auf den Gemarkungen der Gemeinden/Städte Bad Ditzenbach, Drackenstein, Gruibingen, Hohenstadt, Merklingen, Mühlhausen, Laichingen und Wiesensteig, Bärenthal, Böhmenkirch, Emeringen und Schelklingen erhielt. Die Gemeinde Bad Ditzenbach hat bis zum 25.09.2023 Gelegenheit, erneut eine Stellungnahme einzureichen.
 
Der Gemeinderat hat die Verwaltung bevollmächtigt, für die Ausarbeitung der Stellungnahmen fachkundige Büros zu beauftragen. Es wurde wie bei der letzten Stellungnahme das Büro mquadrat beteiligt.
 
BM Juhn geht anschließend detailliert auf den Verlauf des bisherigen Planfeststel-lungsverfahrens für den Albaufstieg ein. Es wurde am 03.09.2004 beantragt und die Planunterlagen ab dem 27.09.2004 ausgelegt. Nach der Anhörung der Träger öffent-licher Belange und der Öffentlichkeit wurden die Pläne erstmals geändert.
Die 1. Planänderung wurde ab dem 06.06.2005 ausgelegt. Dazu fand vom 27. bis 29.09.2005 ein Erörterungstermin statt. Daraufhin wurden die Pläne im Dezember 2005 nochmal geändert.     
Das auf Wunsch des Bundes seinerzeit wegen der ungeklärten Finanzierung ausge-setzte und seit 2006 ruhende Planfeststellungsverfahren wurde dann in geänderter Form, d. h. mit der Anpassung der Planung an das damals gültige Regelwerk und ohne die ursprünglich geplante Mautstation auf der Albhochfläche mit der 2. Planän-derung ab dem 25.06.2018 fortgeführt. 
Die 3. Planänderung im Juni 2019 betraf lediglich die Gemeinden Merklingen und Hohenstadt. Am 26.09.2019 fand der Erörterungstermin zum Stand der 2. und 3. Planänderung statt. Es folgten Anpassungen an der Planung und ergänzende Gut-achten, sowie zum 01.01.2021 ein Wechsel in der Zuständigkeit vom RP Stuttgart auf die neu gegründete Autobahn GmbH.
Zur 4. Planänderung, in der insbesondere Stellungnahmen zur 2. Planänderung berücksichtigt wurden, die ab dem 31.01.2022 ausgelegt wurde, sind erneut umfang-reiche Stellungnahmen und Einwendungen eingegangen, die zur 5. Planänderung geführt haben.
 
Inhalt der 5. Planänderung:
Wesentliche Gründe für die 5. Planänderung sind die zur 4. Planänderung eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu beurteilende Klimawirkung des Vorhabens und Fragen zum Arten- und Bodenschutz.
Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz sind bei diesem Vorhaben nun auch die großräumigen Klimawirkungen zu betrachten. Dabei hat sich ergeben, dass die Antragstrasse auch hinsichtlich der Klimawirkungen die Vorzugsvariante gegenüber den anderen Trassenvarianten darstellt.
Die Verkehrsuntersuchung wurde mit der Prognose von 2030 auf 2035 fortge-schrieben. Es wird nun mit einem etwas geringeren Verkehrsaufkommen gerechnet. Das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen wird mit 82.600 Kfz/24 h (bisher 86.100 Kfz/24 h) prognostiziert, mit einem nahezu unveränderten Schwerverkehrs-anteil von 17,7 % (bisher 17,9 %).
Dadurch ergibt sich auch eine Aktualisierung der schalltechnischen Untersuchung. Die Fahrten des Schwerverkehrs verlagern sich in die Nachtstunden. Höhere Lärm-schutzanlagen soll es aber nur in Mühlhausen, und nicht in Gosbach geben.
Neu eingefügt wurde eine Untersuchung zum Baulärm, d. h. eine Abschätzung der bauzeitigen Lärmimmissionen mit Vorschlägen zu Schutzmaßnahmen, wie z. B. Ver-wendung geräuscharmer Baumaschinen und Bauverfahren, und auch Einhausungen in den portalnahen Tunnelstrecken (in denen rund um die Uhr gearbeitet werden soll).
Neu ist auch ein Erschütterungsgutachten mit einer Einschätzung der Vibrationen, die beim Straßen- und Brückenbau und beim Sprengvortrieb in den Tunnelbau-werken erwartet werden. Daraus resultiert eine Vorgabe an die Bauunternehmen, dass von 22.00 Uhr bis 06.00 nicht gesprengt werden darf.  
Eine weitere Planänderung betrifft die bauzeitige Verlegung des Geh- und Radwegs zwischen Gosbach und Mühlhausen, der in Absprache mit der Gemeinde von der ehemaligen Bahntrasse im Anschluss an die geplante Wegeverbindung in das Gewerbegebiet „Brühl“ (EDEKA-Markt) an die Nordseite der B 466 geführt werden soll. Der bisher geplante Durchlass unter der Abstiegstrasse ist aus der Sicht des Antragstellers technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar. Stattdessen soll der Geh- und Radweg nun durch die Brücke unter der Abstiegstrasse durchgeführt werden. Der Gehweg an der Südseite der B 466 soll aufgegeben und die Fahrbahn der B 466 etwas nach Süden verschoben werden, um an der Nordseite entlang der B 466 genügend Platz für den provisorischen Geh- und Radweg zu gewinnen. Dies kann nach Einschätzung der Verwaltung im Bereich der freien Strecke funktionieren. Unter der Brücke des Albabstieges dürfte es aber sehr eng werden, wenn dort neben der B 466 auch noch ein Geh- und Radweg durchgeführt werden soll. Dies sollte mit der Autobahn GmbH nochmal besprochen werden.
Bei den Ingenieurbauwerken ist nunmehr auch die mit der Gemeinde abgestimmte Änderung der Löschwasserversorgung für den Tunnel Himmelsschleife enthalten. Anstelle des ursprünglich vom Bund geplanten eigenen Löschwasserbehälters HB Himmelsschleife soll nun der Hochbehälter Gänsäcker in Gosbach erweitert und die Löschwasserversorgung vom HB Gänsäcker aus erfolgen. 
Schließlich sind in der 5. Planänderung auch noch diverse neue bzw. überarbeitete umweltfachliche Gutachten zur Landschaftsplanung enthalten, u. a. zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP), zum Bodenschutz, zum europäischen Schutzgebiet „Natura 2000“ mit dem auch die Gemarkung Gosbach betreffenden FFH-Gebiet „Filsalb“ und dem Vogelschutzgebiet „Mittlere Schwäbische Alb“, und neue Untersuchungen zum Artenschutz (u.a. Zauneidechsen, Haselmäuse und Fledermäuse).  
 
Stellungnahmen der Gemeinde:
Die Gemeinde Bad Ditzenbach hat im Laufe des bisherigen Verfahrens zur Planung mehrfach Stellung genommen und mit Schriftsätzen der Anwaltskanzlei Eisenmann – Wahl – Birk (EWB) ihre Bedenken vorgetragen und Einwendungen erhoben – erstmals am 03.11.2004, am 19.07.2005, am 20.09.2018, am 09.01.2020, am 22.09.2020 und zuletzt am 22.03.2022.
Die anfänglich auch von der Gemeinde Bad Ditzenbach unterstützte K-Trasse kann aus technischen und naturschutzrechtlichen Gründen nicht realisiert werden. Bei der K-Trasse würde es keine Brücke im Gosbachtal geben, d. h. die Trasse würde über eine im Vergleich zur Antragstrasse wesentlich höhere Brücke über das Filstal und anschließend in einem durchgehenden Tunnelbauwerk bis auf die Albhochfläche geführt. Um mit der im Filstal geplanten Brücke auf die nötige Höhe zu kommen, müsste ein rund 1000 Meter langer Teil im bereits fertiggestellten Streckenabschnitt zwischen Gruibingen und Mühlhausen rückgebaut werden. Es müsste in den als FFH-Gebiet geschützten Rufsteinhang eingegriffen werden und es wären erhebliche technische Probleme bei der Anschlussstelle in Mühlhausen zu lösen. Die K-Trasse dürfte gegenüber der E-Trasse in ökologischer Hinsicht vorteilhafter sein. Andererseits hat sie im Vergleich zur Antragstrasse aber erhebliche Defizite bei der Trassierung und bei der Verkehrssicherheit und wird deshalb nicht weiterverfolgt.
Der Bund hat sich für die E-Trasse als Antragstrasse entschieden, die von der neuen Anschlussstelle in Mühlhausen mit der 800 Meter langen Filstalbrücke in den 1200 Meter langen Tunnel Himmelsschleife, und von dort über die Gosbachtalbrücke in den 1700 Meter langen Tunnel Drackenstein führt und im Bereich von Widderstall an die bestehende Trasse angeschlossen wird.   
 
Dabei konnten im Laufe des Verfahrens, wie bereits im Gemeinderat berichtet, einige wesentliche Änderungen und aus der Sicht der Gemeinde erhebliche Verbesserun-gen in der Planung erreicht werden, so zum Beispiel:
 
-          Größere Abstände und weniger Stützen bei der Filstalbrücke,
-          die Ausführung der Gosbachtalbrücke als Bogenbrücke (ohne Stützen),
-          die Verlegung des Regenklär- und Regenrückhaltebeckens (RKB/RRB) unter die Filstalbrücke,
-          eine Reduzierung der Dammschüttung in der Amtalklinge (bei der Gosbachtalbrücke),
-          der Albabstieg geht mit der zukünftig geplanten Nutzung als Landesradweg nunmehr in die Baulast des Landes über, d.h. die Baulast und Verkehrs-sicherungspflicht für die bisherige Abstiegstrasse muss nun doch nicht von der Gemeinde Bad Ditzenbach übernommen werden,
-          dass es nun ein Konzept für den Baulärm gibt, und geeignete Maßnahmen geplant sind, die Lärmbelastung in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen zu beschränken.
Von den bisherigen geltend gemachten Einwendungen und Anregungen wurden einige in die Planung aufgenommen, andere blieben unberücksichtigt. Um die noch nicht berücksichtigten Interessen der Gemeinde Bad Ditzenbach als Trägerin eigener Rechte öffentlicher Belange hervorzuheben, wird im Folgenden nicht einfach auf die bisherigen Stellungnahmen verwiesen, vielmehr werden diejenigen Stellungnahmen nochmals aufgelistet, die auch nach der 5. Planänderung aufrecht erhalten bleiben.
 
Aufrechterhalten Bedenken und Anregungen aus dem Schriftsatz vom 03.11.2004
Inanspruchnahme von Baugebieten
Die geplante Autobahn greift in die geltenden Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Bad Ditzenbach erheblich ein. Die als Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen im Bereich Steinigen werden durch die Filstalbrücke und die erforderlichen Abstände bei Fernstraßen gemäß FStrG auf ein Minimum reduziert. So verbleiben statt der im FNP enthaltenen ca. 4,5 Hektar Fläche für ein Gewerbegebiet gerade noch 2 Hektar übrig. Im Hinblick auf die Knappheit an Entwicklungsflächen im Oberen Filstal ist dies für die Gemeinde von zentraler Bedeutung, da durch die reduzierte Gewerbefläche auch die dringend notwendige Gewebesteuer ausbleibt. Im Schreiben vom 04.07.2003 (Az.: 15-A8) des Regierungspräsidiums Stuttgart an die Gemeinde Bad Ditzenbach wird eine Entschädigung dieser Flächen in Aussicht gestellt. Die Gemeinde fordert im Planfeststellungsverfahren konkrete Aussagen über die Ausgleichshöhe und deren zeitliche Abwicklung. Trotz des planungsrechtlichen Grundsatzes, dass Bundes- und Landesplanung Vorrang vor Gemeindeplanungen haben, greift die vorliegende Maßnahme in bestehendes Planungsrecht der Gemeinde Bad Ditzenbach ein. §7 BauGB schützt die Planungsfreiheit der Gemeinde und rechtfertigt dem Grunde nach einem Anspruch auf Entschädigung.
 
Quellen
Die Baumaßnahme durchfährt von Westen kommend als oberirdische Trasse die Einzugsgebiete verschiedener Quellen, für die lediglich eine Beeinflussung während der Bauzeit beschrieben wird. „Eine dauerhafte Beeinträchtigung besteht nicht“, jedoch wird unterstellt, dass keine Trinkwassernutzung besteht. Bautechnische Maßnahmen zum Schutz der Wasserschutzgebiete (RiStWag) sind jedoch vorgesehen, was auch so akzeptiert werden kann.
Im weiteren Verlauf tangiert die Trasse die Wasserschutzzonen II und III der Krähensteigquelle unterirdisch (Tunnel Drackenstein). Hier wird die Notwendigkeit beschrieben, die Trinkwassergewinnung aus dieser Quelle für die Bauzeit stillzulegen. Eine mögliche Wiederinbetriebnahme wird erst nach Abschluss der Baumaßnahme geprüft werden können.
Aus Sicht der Gemeinde kann dies nicht akzeptiert werden. Zwar wird seitens der Gemeinde Bad Ditzenbach eine bauzeitliche Unterbrechung der Trinkwasserversorgung der Krähensteigquelle bei entsprechender Kompensation akzeptiert werden können, jedoch ist zu prüfen, inwiefern die Gefahr einer dauerhaften Schädigung der Quelle vorliegt, die wegen geringen Abstandes „äußerts wahrscheinlich ist“. Es muss eine klare Aussage erfolgen, ob nun eine dauerhafte Schädigung zu erwarten ist (und in diesem Fall auch kompensiert wird) oder nicht. Dem Erhalt der Quelle wird bisher nicht die Bedeutung beigemessen, die ihm in der Abwägung zuteil zu werden hat. Die Gemeinde legt Wert darauf, dass ihr Wasserrecht erhalten bleibt.
Die Gemeinde erwartet die Zusage des Bundes, dass die Gemeinde, für die zukünftig möglicherweise nicht mehr voll oder nur teilweise zu nutzende Krähensteigquelle einen Schadensersatz bekommt, wenn man zur Wasserversorgung zukünftig mehr Fremdwasser von der Landeswasserversorgung beziehen müsste oder neue Quellen erschließen muss.
 
Der Tunnel wird im bergmännischen Verfahren aufgefahren und erhält eine nachträgliche Auskleidung. Damit verbunden ist eine bauzeitliche Gebirgsentwässerung aber auch der Eintrag von hydraulischen Bindemitteln (Injektionsanker). Während der Baumaßnahmen wird es also zu einer möglichen Beeinträchtigung von Wasserqualität und Wasserzulauf der Krähensteigquelle kommen. Insofern wird den Aussagen im Erläuterungsbericht zugestimmt. Jedoch fehlen Aussagen zu möglichen Maßnahmen, um eine dauerhafte Beeinträchtigung zu vermeiden. Dauerhafte Schädigungen können, z.B. durch schonenden Vortrieb, Begrenzungen der Injektionsmenge, Vermeidung von Längsdränagen hinter der Auskleidung, vermeiden werden, die jedoch nur dann ergriffen werden, wenn sie durch entsprechende Vorgaben zum Bauverfahren gefordert werden (wie z.B. RiStWag bei oberirdischer Trasse). Dies ist jedoch nicht der Fall.
 
Maßnahmen zur Beweissicherung über Wassermengen und Qualität über den jetzigen Zustand erfolgen bereits jetzt. Die aktuellen Messungen müssen der Gemeinde zur Beurteilung vorgelegt werden.
 
Wie bereits erwähnt, wird nicht ausgeschlossen, dass während der Bauphase, aber auch nach Abschluss der Baumaßnahme Quellen hinsichtlich einer
 

  • Verminderung der Wassermenge
  • Totalausfall der Quellen
  • Verschlechterung der Wassergüte

beeinträchtigt werden können.
 
Bei einer Veränderung der Werte, insbesondere bei der für die Wasserversorgung des Ortsteils Gosbachs wichtigen Krähensteigquelle sowie der Quelle hinter der Kirche wären im Bedarfsfall folgende Sofortmaßnahmen erforderlich:
 

  1. Verschlechterung der Wassergüte
  • Bereitstellung und Betrieb einer Wasseraufbereitungsanlage für evtl. verunreinigtes Quellwasser
  1. Verringerung der Wassermenge
  • Erschließung bzw. Aktivierung zusätzlicher Wasserquellen
  • Abnahme erhöhter Wassermengen von der Landeswasserversorgung

 
Die Gemeinde erwartet deshalb eine Vereinbarung mit dem Bund einer entsprechenden Kostenübernahme.
 
Erdmassentransport
Der gesamte Erdmassentransport wird „innerhalb des Baufeldes“ bzw. über zusätzlich angeordnete Baustraßen und über die „aufgelassene“ Fahrbahn München-Karlsruhe der bestehenden A8 abgewickelt. Problematisch erscheint, wie der Begriff „innerhalb des Baufeldes“ definiert ist und wie die zusätzlichen Baustraßen aussehen. Die Gemeinde befürchtet, dass der aus den immensen Erdmassen resultierende Erdtransport auf bestehenden klassifizierten Straßen mit erheblichen Belastungen für die Anwohner durchgeführt wird.
Bei der Abwicklung über die bestehende Autobahn sehen wir praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung, beispielweise durch Verschmutzung, längere Fahrtzeiten oder Überlastung der Autobahn.
 
Den vorliegenden Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren wird weiter entnommen, dass die Abraummassen aus dem nördlichen Portal des Tunnels „Drackenstein“ zunächst auf einer als Notzufahrt geplanten Trasse und dann vermutlich auf der K 1447 durch Unterdrackenstein zum Zwischenlagerplatz im Gosbachtal unterhalb der geplanten Brücke bzw. zur Einbaustelle im Bereich des Südportals des Tunnels „Himmelschleife“ befördert werden.
 
Eine Aussage dahingegen, wie der Transport erfolgen soll, ist nicht ersichtlich. Ein Transport per LKW wird aufgrund der beengten Straßenverhältnisse als Gefahr für die Verkehrssicherheit angesehen.
 
Der zurzeit vorhandene Straßenbelag müsste nach Abschluss der Maßnahme in diesem Bereich vollkommen erneuert werden. Die Kosten sind der Ausbaumaßnahme zuzurechnen.
 
Die notwendige Baustraße für den Einbau der Abraummassen im Bereich des Südportals „Himmelschleife“ soll so konzipiert werden, dass nach Abschluss der Baumaßnahme von der Kreisstraße K 1447 zwischen Unterdrackenstein und Gosbach eine Zufahrt zu dem südwestlich der Gosbachtalbrücke befindlichen zum Teil renaturierten Teilstück der bestehenden Abstiegs-Trasse der A8 möglich ist.
 
Insgesamt ist der Baustellenverkehr nicht geregelt. Ein Nachweis im Planfeststellungsverfahren ist deshalb dringend erforderlich.
 
Von der Gemeinde wird deshalb im Planfeststellungsverfahren ein Konzept der Baustellenlogistik gefordert, die Bestandteil der Ausschreibung wird. Nur so kann bei einer Bauzeit von vielen Jahren gewährleistet werden, dass die Belastungen der Anliegergemeinden auf das Notwendigste reduziert werden.
 
Aufgrund der zusätzlichen Versiegelung werden ca. 40.000 m³ Oberboden frei. Diese Masse soll auf landwirtschaftliche Grundstücke eingebaut werden. Auch dieser Transport ist nachzuweisen, da er nicht im Baufeld geschieht, sondern in bzw. am Rand der Gemeinde.
 
Örtliches Baubüro
Für die Gemeinde stellt sich die Frage, inwiefern die Straßenbauverwaltung während des Baus vor Ort ansprechbar ist.
 
Bei Baumaßnahmen dieser Größenordnung bleiben Beschwerden von Bürgern o.a. nicht aus. Die Gemeinde braucht deshalb einen Ansprechpartner, der auf der Baustelle ständig erreichbar ist. Dieser Ansprechpartner muss aus der Straßenbauverwaltung kommen.
 
Das Baubüro sollte bereits beim Baubeginn, d.h. bei der Herstellung der Provisorien (u.a. vorübergehende Anschlussstellen) bestehen. Außerdem wird zur Öffentlichkeitsarbeit für dieses Großvorhaben angeregt, ein sog. Baustellen-Informationszentrum einzurichten. Erfahrungen aus andren Großbaustellen zeigen, dass ein solches Informationszentrum von Interessierten aus der eigenen Bevölkerung und von Besuchern gerne angenommen wird.
 
 
Rettungsdienst
Im Hinblick auf die beiden großen Brücken- und Tunnelbauwerke kann der Brandschutz/ Rettungsdienst auf diesem Streckenabschnitt der BAB A 8 nicht mehr von der Freiwilligen Feuerwehr der jeweiligen Markungsgemeinde bzw. von größtenteils ehrenamtlich tätigen Rettungsorganisationen gewährleistet werden. Die Freiwilligen Feuerwehren aus den kleinen Gemeinden im Oberen Filstal wären mit dieser Auflage überfordert und können die hohen Anforderungen an die persönliche Ausbildung der Feuerwehrangehörigen sowie an die Fahrzeug- und Geräteausstattung nicht erfüllen. Zu diesem Themenbereich sind in den Planfeststellungsunterlagen keine Aussagen enthalten.
 
Beweissicherung
Vor dem Baubeginn wird eine umfassende Beweissicherung an allen im Baustellenbereich liegenden öffentlichen Straßen und Feldwegen gefordert. Die durch den Baustellenverkehr entstehenden Schäden an allen in der Baulast der Gemeinde stehenden Straßen und Feldwege sind von der Autobahn GmbH gutzumachen bzw. angemessen zu entschädigen.
 
Knotenpunkte Anschlussstelle Mühlhausen
Die geplante Anschlussstelle Mühlhausen verursacht gravierende Veränderungen für das Landschafts- und Ortsbild der Gemeinden Mühlhausen und Bad Ditzenbach. Insbesondere durch die üppige Geländeveränderungen im Bereich des Knotenpunktes wird eine Zäsur geschaffen, die das Schönbachtal, das sowohl für die Gemeinde Mühlhausen als auch für die Gemeinde Bad Ditzenbach von sehr großer Bedeutung ist, vom Oberen Filstal abgeschnitten. Durch die aufgrund der erforderlichen Gradientenlage notwendige Anhebung der Fahrbahn, ist eine Auffüllung von 23 Meter an höchster Stelle bezogen auf das jetzige Gelände, geplant. In diesem Knotenpunktbereich sollen über 400.000m³ Erde beigebracht werden und aufgeschüttet werden. Im Höhenplan wird besonders deutlich, welche Dimensionen diese Aufschüttung, insbesondere im Bereich des Überganges Filstalbrücke hat.
 
Es wird deshalb von der Gemeinde Bad Ditzenbach gefordert, das Widerlager der Filstalbrücke um ca. 70 bis 80 m nach Westen zu verschieben. Dadurch kann vermieden werden, dass das Schönbachtal in Richtung Mühlhausen und Gosbach verbaut und abgeschlossen wird. Das Schönbachtal ist ein sehr wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet, dessen Kaltluftabfluss nicht durch Bauwerke oder Geländemodellierungen behindert werden darf. Diese Kaltluft- und Frischluftzufuhr hat für beide Gemeinden sehr große Bedeutung, da durch den Autobahnverkehr entstehenden Schadstoffen besser abfließen können.
 
Dadurch würden sich die Umbaumaßnahmen im Bereich des Knotenpunktes für die Verlegung des Schönbachtal sowie des landwirtschaftlichen Weges, der in das Schönbachtal führt, verringern. Der Schönbach müsste dabei nur in ganz geringen Teilen verlegt und angepasst werden, was einen eindeutigen ökologischen Vorteil nach sich ziehen würde und den Eingriff in das bestehende Gewässer minimiert. Das naturschutzrechtliche Minimierungsgebot zwingt die Planfeststellungsbehörde zur Berücksichtigung dieses Anliegens der Gemeinde.
 
Gleichzeitig kann die bestehende Autobahnzu- und Abfahrt (Nordrampe) als Zubringer eines P&M-Parkplatzes dienen. Dieser kann unter der geplanten Brücke untergebracht werden. dieser Platz ist aufgrund seiner optimalen verkehrlichen Anbindung geeignet für die Unterbringung von Pendlerfahrzeugen. Die Vorbelastung durch bereits bestehende Verkehrswege ist darüber hinaus ein wesentliches Kriterium.
 
Kreisverkehrsplatz B 466 neu/Nordrampe
Der geplante Kreisverkehr an der bestehenden Zu- und Abfahrt der Anschlussstelle Mühlhausen ist mit einem Außenradius von 60 m geplant. Der Kreisverkehrsplatz unter der Autobahn soll hingegen lediglich 40 m im Durchmesser haben. Da dieser Kreisverkehr ein sehr hohes Verkehrsaufkommen hat und neben dem Verkehr der Bundesstraße auch den der mautfreien Strecke aufnehmen muss, erscheint diese Dimension als zu gering.
 
Es entsteht der Eindruck, als sei die Größenordnung dieses Kreisverkehrs einzig und allein am Stützenabstand der Filstalbrücke orientiert. Trotz der geplanten Bypässe, die ein schnelles „Abfließen“ des Verkehrs bieten sollen, hat die Gemeinde Bad Ditzenbach größte Bedenken. Die Erfahrung zeigt, dass zu kurz geratene Bypässe nicht funktionieren, da der Rückstau der am Kreisverkehr wartenden Fahrzeuge die Benutzung der Bypässe verhindert.
 
Die Gemeinde schlägt deshalb vor, den Kreisverkehr aufzuweiten, um der o.g. Problematik zu entgehen. Im Hinblick auf die Neugestaltung der Filstalbrücke und die in diesem Zusammenhang stehende Vergrößerung der Stützenabstände, wäre dies mehr als nachvollziehbar (siehe hierzu auch Filstalbrücke).
 
Offensichtlich werden die Bedenken vom Planer der Kreisverkehrsfläche geteilt, da im Vorfeld schon Maßnahmen als Option für eine spätere Verkehrsregelung mit Ampelanlagen vorgeschlagen werden.
 
Aufrechterhaltene Stellungnahme aus dem Schriftsatz vom 19.07.2005
 
Ertüchtigung des G+R Weges zur Baustraße (auf altem Bahndamm) und Vergleich G+R weg bauzeitlich (Nr. I.6 des Schriftsatzes vom 19.07.2005)
Die Führung des Geh- und Radweges wurde inzwischen mit der Gemeinde abge-stimmt; insoweit hat sich die bisherige Stellungnahme erledigt. Aus der Stellungnahme ergibt sich jedoch unmittelbar, dass die Gemeinde wegen der verbundenen Risiken nicht bereit ist, die Verkehrssicherungspflicht für diese Wege zu übernehmen. Klarstellend wird deshalb gefordert:
 
Durch Vereinbarung mit der Gemeinde Bad Ditzenbach muss sichergestellt werden, dass sie von der Unterhaltungslast und Verkehrssicherungspflicht für diese Geh- und Radwege befreit ist.
 
Verlegung RKB/RRB „Fils“ unter die Filstalbrücke einschließlich einer neuen Zulaufleitung (Nr. I.7 des Schriftsatzes vom 19.07.2005)
Die bisherige Stellungnahme hat sich teilweise erledigt. Aufrechterhalten bleiben jedoch die folgenden Bedenken und Anregungen:
 
Die Gemeinde Bad Ditzenbach begrüßt, dass ihre Anregung das RKB/RRB unter die Filstalbrücke zu verlegen, aufgenommen wurde. Durch die Verlegung sind die langfristig angelegten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde nicht beeinträchtigt. In diesem Zusammenhang ist allerdings die Rettungszufahrt nochmal zu überdenken. Die Gemeinde Bad Ditzenbach hat die langfristige städtebauliche Entwicklung anhand einer groben städtebaulichen Konzeption aufgezeigt und die mögliche Führung der Rettungszufahrt dargestellt. Diese müsste zusammen mit dem darunter liegenden Kanal nach Osten verschoben werden, damit bestehende Grundstücke nicht diagonal zerschnitten werden. Im Hinblick auf die Höhenlage der bestehenden Grundstücke ist dies möglich und kann daher ohne Mehrkosten aufgenommen werden.
 
Aufrechterhaltene Stellungnahme im Schriftsatz vom 20.09.2018
 
Gewerbegebiet
 
Mit dem Schriftsatz vom 15.11.2004 (Nr.11.) wurde bereits drauf hingewiesen, dass mit der Planfeststellung für den Neubau der A 8 in die gemeindliche Bauleitplanung bzgl. des im Flächennutzungsplan seit 1979 dargestellten Gewerbegebiets eingegriffen wird. Das RP Stuttgart hat der Gemeinde dafür eine angemessene Entschädigung in Aussicht gestellt (siehe Schreiben vom 04.07.2003 -Az.: 15-A8). Es wird deshalb erneuert gefordert, hierzu im Rahmen der Planfeststellung eine verbindliche Aussage zu treffen.
 
Darüber hinaus wird gefordert, auf die neue Streckenführung der B 466 über die bisherige Abstiegstrasse vollständig zu verzichten. Die Anschlussstelle in Mühlhausen wäre dann wie bisher über die bestehende B 466 erreichbar. Dadurch könnte auf die Zufahrt zur B 466 neu im Bereich des Gewerbegebietes „Sänder-Nord“ verzichtet und der vorhandene Damm mit dem Albabstieg zurückgebaut und somit eine Verbindung zwischen den Gewerbegebieten „In der Au“ und „Sänder-Nord“ geschaffen werden. Damit könnte der Flächenverbrauch für das geplante Vorhaben reduziert und ein Teil des durch die Filstalbrücke resultierenden Verlustes an Gewerbebauflächen kompensiert werden.
 
Wie dem Grunderwerbsplan für den Bereich der Filstalbrücke zu entnehmen ist, soll vom gemeindeeigenen Flurstück-Nr. 1100/10 mit 2.903 qm eine Teilfläche von circa 1.062 qm erworben und eine weitere Teilfläche mit circa 880 qm vorübergehend in Anspruch genommen werden. Die Gemeinde hat dieses Grundstück an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen (AWB) verpachtet. Der AWB betreibt dort einen von der Gemeinde hergestellten Wertstoffhof. Da die geplante Filstalbrücke in diesem Bereich in einer Höhe von circa 47 Metern über dem Talgrund verläuft, wird um Prüfung gebeten, ob der Grunderwerb und die vorübergehende Inanspruchnahme der betreffenden Teilflächen in diesem Bereich tatsächlich notwendig sind.
 
Wenn der Wertstoffhof während der Bauzeit dort nicht mehr weiterbetrieben werden kann, müsste er während der Bauzeit übergangsweise an einen anderen Standort verlegt werden. Für diesen Fall wird gefordert, dass die hierfür anfallenden Kosten vom Bund getragen werden, d.h. sowohl für die provisorische Verlegung an einen Standort als auch für die anschließende Rückverlegung an den bisherigen Standort.
 
Außer dem Flst. 1100/10 will der Bund auch noch einen Teil des Flurstücks-Nr. 3191 erwerben. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine öffentliche Verkehrsfläche (Gemeindestraße) handelt, die im rechtskräftigen Bebauungsplan „Steinigen“ als Gemeindestraße festgesetzt ist und von der Wendeplatte an der Straße „In der Au“ zum Gewerbebetrieb der Firma Bosch führt. Wenn diese Straße während der Bauzeit der Filstalbrücke bzw. dauerhaft nicht mehr genutzt werden könnte, müsste auf Kosten des Bundes ein entsprechender Ersatz geschaffen und für die Firma Bosch eine neue Zufahrt hergestellt werden. Die Gemeinde erwartet eine entsprechende Festsetzung oder die Zusage des Bundes.
 
Abschließend und zusammenfassend muss darauf hingewiesen werden, dass der Gemeinde durch die geplante Filstalbrücke und den damit verbundenen Bauverboten erhebliche Flächen für die eigene gewerbliche Entwicklung verloren gehen. Insoweit wird in die Planungshoheit der Gemeinde eingegriffen, was an anderer Stelle bzw. durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden muss.
 
Albabstieg
 
Die unter Denkmalschutz stehende Albabstiegstrasse der A 8 soll weitestgehend zurückgebaut und teilweise rekultiviert werden. Im Abschnitt zwischen der B 466 und der Amtalklinge soll aber ein 5,00 Meter breiter Fahrstreifen der Abstiegstrasse erhalten bleiben und als künftige Not- und Rettungszufahrt zum Südportal des Tunnels Himmelsschleife und zur Gosbachtalbrücke genutzt werden. Hinzu kommen noch die neuen Straßen als „Betriebsumfahrten“. Die Not- und Rettungszufahrt beginnt im Bereich der B 466 mit einer neuen Zufahrt östlich des RKB/RBB Fils. Zur Nutzung als Rettungszufahrt und bauzeitige Baustraße werden vorhandene Feldwege verbreitert und stark befestigt. Die Rettungszufahrt führt zunächst zum Nordportal des Tunnels Himmelsschleife. Aufgrund der Länge werden zwei Ausweichstellen geplant.
 
Vorsorglich wird um Prüfung gebeten, ob die Einmündung der in diesem Bereich geplanten Rettungszufahrt in die B 466 in westliche Richtung verschoben werden kann und ob man die im weiteren Verlauf geplante Trasse für die Rettungszufahrt noch etwas nach Süden verschieben könnte, um die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten für gewerbliche Baufläche zu beeinträchtigen.
 
Die bisherige Planung sieht vor, dass die als Rettungszufahrt ausgebauten Wege und Straßen und der auf der Gemarkung Gosbach verbleibende und zukünftig als Rettungszufahrt genutzte Teil der ehemaligen Abstiegstrasse mit den neuen Betriebsumfahrten in das Eigentum und die Unterhaltungspflicht der Gemeinde übergehen sollen. Die Gemeinde ist nicht dazu bereit und kann dazu auch nicht verpflichtet werden. Es wird deshalb der Abschluss einer separaten Vereinbarung zwischen der Gemeinde Bad Ditzenbach und des Bundes gefordert, in der die gegenseitigen Verpflichtungen zur Übernahme der Unterhaltungspflicht für diese Verkehrsanlagen geregelt werden. Dabei wird die Gemeinde besonderen Wert darauflegen, dass insbesondere die Unterhaltungslast für die historischen Teile des Albabstiegs (u.a. Stützmauern) weiterhin beim Bund verbleibt.
 
Tunnelbauwerke
 
- Tunnel „Himmelsschleife“
- Tunnel „Drackenstein“
 
Die beiden Tunnelbauwerke mit einer Gesamtlänge von rund 2.900 Metern sollen nun in der RQ 36 T- Regellösung, d.h. mit jeweils 3 Fahrstreifen und einem Seitenstreifen hergestellt werden. Dies ist zu begrüßen, weil sich damit die Zufahrtsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge und die Sicherheit für die Rettungskräfte im Tunnel erheblich verbessert. Dies hatte die Gemeinde bereist mit dem Schriftsatz vom 19. Juli 2005 angeregt.
 
In diesem Zusammenhang wird aber nochmals darauf hingewiesen, dass mit dem Rettungsdienst im Tunnel „Himmelsschleife“ (circa 1.200 Meter) und im Tunnel „Drackenstein“ (circa 1.700 Meter) auf die Gemeinde Bad Ditzenbach und Drackenstein mit ihren Freiwilligen Feuerwehren eine Aufgabe zubekommt, die mit den vorhandenen Fahrzeug- und Geräteausstattung, den vorhandenen Räumlichkeiten im bestehenden Feuerwehrhaus in Bad Ditzenbach und dem (vor allem tagsüber) nur sehr eingeschränkt verfügbaren Personal mit ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleuten nicht bewältigt werden kann. Daher fordert die Gemeinde, dass sich der Bund an der Anschaffung von Fahrzeug- und Geräteausstattung, der Erweiterung bzw. dem Neubau des Feuerwehrhauses und der Aufstockung der personellen Ausstattung über das Maß der obligatorischen Forderung hinaus finanziell beteiligt. Die Gemeinde erwartet im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die Zusagen, dass die freiwillige Feuerwehr so ausgestattet wird, bzw. die Kosten dafür getragen werden, dass die freiwillige Feuerwehr ihren neuen Aufgaben nachkommen können. Sie erwartet außerdem eine gemeindeübergreifende oder sogar kreisweite Einsatzplanung und ein Angebot für die Aus- und Fortbildung des Feuerwehrpersonals.
 
Lärmbelastung und Luftschadstoffe
 
Nach wie vor, bleibt die Frage offen, was passiert, wenn der Verkehr in der Zukunft weiter zunimmt. In den zurück liegenden Jahrzehnten hat sich die Gesamtbelastung durch den Straßenverkehr, insbesondere den Schwerlastenverkehrsanteil, stetig erhöht. Es bestehen deshalb Zweifel, ob die einschlägigen (und in der Zukunft vielleicht einmal geänderten) Grenzwerte weiterhin eingehalten werden, wenn die Verkehrsbelastung weiter zunehmen sollte. Es wird deshalb beantragt, für die Fahrbahn auf der A 8 eine offenporigen Asphaltbelag („Flüsterasphalt“) zu verwenden und bei der Planung und beim Bau der beiden Talbrücken eine Möglichkeit zur Nachrüstung von aktiven Lärmschutzeinrichtungen vorzusehen und im Planfeststellungsbeschluss die nachträgliche Anordnung von Schutzauflagen vorzubehalten.
 
Krähensteigquelle
 
Das südöstliche Widerlager der Gosbachtalbrücke und das Tunnelportal des Tunnels Drackenstein befindet sich oberhalb der Quellfassung der Krähensteigquelle in der Wasserschutzzone II, unweit der Zone I. Die gesamte Tunnelstrecke verläuft über der Karstgrundwasseroberfläche zentral durch den Zustrombereich der Krähensteigquelle in der Zone II. während der Bauzeit muss für die Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Bad Ditzenbach genutzten Quelle stillgelegt werden. Über die Wiederinbetriebnahme soll erst nach Abschluss der Bauarbeiten entschieden werden.
 
Wie bereits in den früheren Schriftsätzen ausgeführt, fordert die Gemeinde für die vorübergehende Stilllegung während der Bauzeit einen finanziellen Ausgleich der dadurch entstandenen Mehrkosten und für den Fall, dass die Krähensteigquelle zukünftig nicht mehr zur Trinkwasserversorgung genutzt werden könnte, eine angemessene Entschädigung. Die Gemeinde erwartet im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine verbindliche Zusage.
 
Bei der Ermittlung der Entschädigung wäre zu berücksichtigen, dass die Quellschüttungen der Krähensteigquelle West und Ost im Mittelwert wesentlich höher sind, als die derzeitigen Entnahmemengen mit circa 3 Liter/sec., die sich allein daraus ergibt, dass die Zuleitung zum Hochbehälter entsprechend gering dimensioniert ist. Dies könnte die Gemeinde mit der Herstellung einer neuen, größer dimensionierten Leitung jederzeit ändern, so dass bei der Bewertung des Wasserdargebotes von einem höheren wert als 3 Liter/sec. auszugehen ist.
 
Bei der dauerhaften Stilllegung der Quelle muss die Gemeinde eine neue Quelle erschließen. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Bund zu tragen.
 
Sollte die Erschließung einer neuen Quelle nicht möglich sein, müsste die Gemeinde beim Zweckverband Landeswasserversorgung ein höheres Bezugsrecht erwerben und höhere Betriebskosten bezahlen, als bei der heutigen Eigenwasserversorgung. Dies müsste über eine Entscheidung durch den Bund mit einem Kapitalisierungsfaktor entsprechend ausgeglichen werden. Die Gemeinde erwartet eine entsprechende, verbindliche Zusage.
 
Entwässerung
 
Im Bereich der bestehenden Abstiegstrasse wird das gesamte Fahrbahnwasser bisher über die Böschungen und offene Gerinne ohne Absetzt- und Retentionsbecken abgeführt, d.h. das (verschmutzte) Straßenoberflächenwasser versickert oder fließt in die Fils (Vorfluter). Das gesamte Straßenoberflächenwasser der A 8 soll nun ordnungsgemäß gefasst und vor der Einleitung in die Vorfluter in Regenklär- und Regenrückhaltebehälter (RKB/RRB) gereinigt und anschließend gedrosselt abgeführt werden. Dies wird grundsätzlich begrüßt, insbesondere da große Teile der Streckenführung in Wasserschutzgebieten liegen.
 
Es wurde bisher nicht untersucht, welche Auswirkungen die geplanten Maßnahmen auf die Hochwasserentstehungen haben und wie sie sich auf bestehende Überschwemmungsgebiete auswirken. Außerdem wurde nicht untersucht, ob die Maßnahmen aus hydraulischen Problemen in kommunalen Abwassersysteme führen. Die Gemeinde fordert deshalb insoweit eine gutachterliche Untersuchung, die vom Vorhabenträger in Auftrag zu geben und zu finanzieren ist. Das Ergebnis des Gutachtens wird dann bei der Aktualisierung der Hochwassergefahrenkarte zu berücksichtigen sein.
 
Dabei wird insbesondere die Tunnelentwässerung für die beiden Bauwerke „Himmelsschleife“ und „Drackenstein“ eine Rolle spielen. Die Planung sieht den Bau von Havariebecken für vier Betriebszustände (Schleppwasseranfall, Tunnelreinigung, Brandfall und Ölunfall) vor. Das dort gesammelte Abwasser soll, ebenso wie das Abwasser aus den Betriebszentralen, über eine Abflussleitung zu einem Mischwasserkanal der Gemeinde Bad Ditzenbach geführt und dort über die Sammler des Abwasserverbandes Oberes Filstal in das Verbandsklärwerk in Deggingen eingeleitet werden. Die damit verbundenen Auswirkungen auf das bestehende Abwassersystem wurden bisher nicht ermittelt. Es wird im Übrigen vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Einleitung des Abwassers selbstverständlich mit der Gemeinde und dem Abwasserverband abzustimmen ist.
 
Baustellenverkehr
 
Ein großer Teil des Ausbruchs aus dem Tunnel Himmelsschleife mit rund 140.000 cbm soll im Bereich „Reihenäcker“ auf der Gemarkung Gosbach als „Zwischenlager“ oder zum Verkauf abgelagert werden. Hinzu kommen noch 10.000 cbm aus dem Tunnel Drackenstein. Den Planunterlagen kann nicht entnommen werden, wie hoch die Ablagerung sein werden und über welchen Zeitraum das Zwischenlager geplant ist. Der Transport des Ausbruchsmaterials auf der entlang des bestehenden Albabstiegs geplanten Baustraße wird erhebliche Belastungen (u.a. mit Lärm und Staub) für die Bewohner in Gosbach mit sich bringen. Die Gemeinde fordert daher ein Konzept für die Baustellenlogistik, das Bestandteil der Planfeststellung werden sollte, um die Auswirkungen prüfen zu können.
 
Neue Bedenken und Anregungen zur 5. Planänderung
 
Wir haben bereits in früheren Besprechungen und Stellungnahmen darauf hinge-wiesen, dass wir die bauzeitliche Verlegung des Geh- und Radweges im Bereich unter der bestehenden Brücke der Albabstiegstrasse kritisch beurteilen:
 
-          Die Fahrbahnbreite einer Bundesstraße liegt üblicherweise bei 2 x 3,50 Meter = 7,00 Meter, zuzüglich beidseitigem Bankettstreifen.
-          Wir haben hier unter der Brücke derzeit eine Fahrbahnbreite mit circa 6,70 Meter, was man bei einem Begegnungsverkehr von LKW/LKW und einem parallel geführten schmalen Gehweg mit Blick auf die Verkehrssicherheit bisher schon als zu gering betrachten könnte.
-          Wenn man, wie geplant, nun den bisher an der Südseite vorhandenen Gehweg mit circa 1,20 Meter aufgeben würde und man dann auch noch die bisher noch nicht befestigte Restfläche an der Nordseite mit einer Breite von circa 1,70 Meter hinzunimmt, beträgt die lichte Weite unter der Brücke insgesamt circa 9,60 Meter.
-          Würde man die nach Süden verschobene Fahrbahn der Straße wieder mit einer Breite von 6,70 Meter herstellen, verbleiben für den Geh- und Radweg an der Nordseite noch circa 2,90 Meter, abzüglich dem Platzbedarf für eine Fahrbahntrennung durch eine Betonschutzwand, die eine Sockelbreite von circa 0,30 Meter haben dürfte,
-          Und man müsste noch berücksichtigen, dass die verbleibende Breite mit theoretisch circa 2,60 Meter für die Nutzer des Geh- und Radweges wegen des fehlenden seitlichen „Luftraums“ nicht vollständig zur Verfügung steht, weil der Bewegungsraum für die Radfahrer und Fußgänger durch die beiden seitlichen Mauern eingeschränkt wird. 
-          Die von der Autobahn GmbH im Bereich der B 466 geplante Ausbaubreite mit 3,00 Meter (zuzüglich 2 x 0,50 Meter Bankett) kann daher unter der Brücke nicht eingehalten werden.
-          Dies erscheint insbesondere bei einem dort zeitweise zu erwartenden Begegnungsverkehr von Radfahrern und Fußgängern problematisch zu sein,
-          Vor allem wenn man dann auch noch bedenkt, dass der entlang der Albabstiegstrasse geführte Geh- und Radweg an der Brücke nahezu rechtwinklig abbiegt, und Radfahrer und Fußgänger, die aus Gosbach in Richtung Mühlhausen fahren oder laufen, entgegenkommende Radfahrer und Fußgänger möglicherweise nicht sofort erkennen.
-          Die über viele Jahre geplante bauzeitliche Verlegung des Geh- und Radweges parallel zur B 466 muss daher insbesondere im Bereich unter der Brücke als kritisch, wenn nicht sogar als gefährlich, vor allem für die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Kinder und ältere, auf dem Fahrrad nicht mehr so sichere Personen) angesehen werden.
-          Die Gemeinde ist nicht bereit die wegen der mit der bauzeitlichen Verlegung des Geh- und Radweges verbundenen Risiken und die Verkehrssicherungspflicht für diese Wege zu übernehmen.
Es sollte sichergestellt werden, dass die Gemeinde für den bauzeitlich verlegten Geh- und Radweg keine Unterhaltungslasten und auch keine Verkehrssicherungspflichten übernimmt.
-          Lärmschutz:
Bei dem Lärmschutzgutachten ist das Wohngebiert „Dorfgärten“ in Gosbach nicht berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um ein reines Wohngebiet mit anderen Lärmschutzwerten wie in den Gebieten, in denen es sich um Mischgebiete handelt. Durch den überwiegenden Westwind wirkt sich der Lärm durch die Autobahn sehr negativ auf das Wohngebiet aus. Wir fordern deshalb eine Überarbeitung des Lärmschutzgutachtens unter Berücksichtigung des Wohngebietes.
Die BE-Fläche ist nach der neuen Planung gosbachseitig eingeplant. Dies wirkt sich ebenfalls sehr negativ auf Gosbach bezüglich des Lärmes und Schmutzes aus. Deshalb fordern wir die BE-Fläche auf der anderen Seite der Autobahn Richtung Mühlhausen einzurichten.
Außerdem ist die Betriebszufahrt bzw. Baustraße 64c direkt an den Tunnelaustritt eingeplant. Dadurch ist aber ein Schallschutz direkt beim Tunnelaustritt nicht gewährleistet. Wir fordern deshalb eine Versetzung der Betriebszufahrt bzw. Baustraße und einen entsprechenden Schallschutz beim Tunnelaustritt.
Für die erste Bauphase gibt es ebenfalls gravierende Auswirkungen bezüglich des Lärmes auf den Ortsteil Gosbach. Wir fordern deshalb hier auch ent-sprechende Lärmschutzmaßnahmen aufzunehmen.
 
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt sie einstimmig. Er beauftragt die Verwaltung die Stellungnahme beim Regierungspräsidium Stuttgart einzureichen.
 
Kommunalwahlen 2024 - Überprüfung und Festlegung der Sitzverteilung auf die einzelnen Wohnbezirke
Haupt- und Personalamtsleiterin Anja Rosenberger führt aus, dass am 9. Juni 2024 die nächsten Kommunalwahlen stattfinden. Dabei werden die Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart, der Kreistag des Landkreises Göppingen und die Gemeinderäte neu gewählt. Gleichzeitig findet an diesem Termin die Europawahl statt.
 
Die Amtszeit der amtierenden Gemeinderäte endet gem. § 30 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) mit Ablauf des Tages, an dem die regelmäßigen Wahlen der Gemeinderäte stattfinden, d.h. am 9. Juni 2024.
 

Die Gemeinde Bad Ditzenbach hat zum 30. September 2022 (Stichtag Kommunalwahlrecht) 3.830 Einwohner. Gemäß § 25 Abs. 2 GemO liegt damit die (Regelsitz-) Zahl der Gemeinderäte bei 14 Mitgliedern.
 
In Gemeinden mit unechter Teilortswahl kann durch die Hauptsatzung bestimmt werden, dass die nächstniedrigere (12 Gemeinderäte) oder die nächsthöhere (18 Gemeinderäte) Gemeindegrößengruppe maßgeblich ist; es kann auch eine dazwischenliegende Zahl festgelegt werden.
 
Mit Beschluss vom 22. November 2018 hat der Gemeinderat zuletzt festgelegt, dass die 1994 festgelegte Sitzzahl weiterhin bei 12 Sitzen verbleiben soll. Bei der letzten Gemeinderatswahl im Jahr 2019 kam es zu einem Ausgleichssitz für den Ortsteil Auendorf, so dass der Gemeinderat derzeit aus 13 Mitgliedern (+ Bürgermeister) besteht.
 

Für die Wahl der Gemeinderäte der Gemeinde Bad Ditzenbach ist in § 7 der Hauptsatzung festgelegt, dass die Sitze im Gemeinderat mit Vertretern der Wohnbezirke besetzt werden (unechte Teilortswahl). Derzeit sind die 12 Sitze wie folgt auf die Wohnbezirke verteilt:

  • Auendorf:                  2 Sitze
  • Bad Ditzenbach:         5 Sitze
  • Gosbach:                   5 Sitze

Die Verteilung der Sitze auf die Wohnbezirke hat durch den Gemeinderat zu erfolgen. Dabei darf er nicht willkürlich verfahren. Bei der Aufteilung der Sitze auf die Wohnbezirke sind gemäß § 27 Absatz 2, Satz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteil zu beachten. Beide Gesichtspunkte sind untereinander abzuwägen, wobei dem Gemeinderat ein gewisser Entscheidungsspielraum zusteht. Besondere Gründe können eine Über- oder Unterrepräsentation einzelner Wohnbezirke rechtfertigen. In einem früheren – mittlerweise aufgehobenen - Runderlass des Innenministeriums wurden Über- und/oder Unterrepräsentationen von bis zu   20 % für zulässig erklärt. Nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sind größere Abweichungen nur zulässig, wenn sie durch besondere örtliche Verhältnisse gerechtfertigt sind.
 

Regelmäßig vor Wahlen ist deshalb zu prüfen, ob eine Anpassung der aktuellen Sitzverteilung aufgrund geänderter Verhältnisse zu erfolgen hat. Eine entsprechende Bestimmung dazu ist auch in den jeweiligen Eingliederungsvereinbarungen enthalten.
 
Die Verwaltung hat auf Grundlage der zu berücksichtigenden Einwohnerzahlen eine Überprüfung vorgenommen. Als Grundlage sind die Einwohnerzahlen der Gemeinde und der Wohnbezirke zum 30. September 2022 heranzuziehen.
 
Derzeit repräsentiert 1 Sitz im Gemeinderat rd. 319 Einwohner. Der Wohnbezirk Auendorf ist mit    derzeit 17,87 % deutlich überrepräsentiert, während der Ortsteil Bad Ditzenbach mit -7,08 % leicht unterrepräsentiert ist. Der Wohnbezirk Gosbach wird mit 5 Sitzen dagegen richtig repräsentiert.
 
Bei einer Zahl von 14 Gemeinderäten würden jeweils 6 Sitze auf die Ortsteile Bad Ditzenbach und Gosbach sowie 2 Sitze auf den Ortsteil Auendorf entfallen. Bei dieser Sitzverteilung wäre das Verhältnis der Einwohnerzahlen eher berücksichtigt, als bei der bisherigen Regelung.

 

So wäre zu beraten, ob durch Änderung der Hauptsatzung künftig die Regelsitzzahl mit 14 Mitgliedern festgelegt werden soll. Für den Beschluss über eine Änderung der Hauptsatzung wäre gemäß § 4 Abs. 2 GemO die sog. „qualifizierte Mehrheit“ erforderlich, d.h. die Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderats (also mindestens 8 Ja-Stimmen).
 
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, es wie bisher bei 12 Sitzen zu belassen und sie weiterhin wie folgt zu verteilen:

  • Auendorf:                 2 Sitze
  • Bad Ditzenbach:        5 Sitze
  • Gosbach:                  5 Sitze

Verlängerung des Mietvertrages über die Räumlichkeiten für die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen "Pusteblume" in Gosbach
Frau Rosenberger geht darauf ein, dass in der Gemeinde Bad Ditzenbach seit 1. Januar 2019 in Gosbach eine Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen sehr erfolgreich von zwei Tagesmüttern betrieben wird. Dort können bis zu 12 Kinder im Alter bis zu 3 Jahren verteilt auf 9 Plätze aufgenommen werden. Die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumlichkeiten wird von der Gemeinde finanziell unterstützt, die Plätze fließen in die Bedarfsplanung der Gemeinde ein.
 
Der Gemeinderat hat seinerzeit beschlossen, den Mietvertrag für die Räumlichkeiten in der Neuen Steige 16 in Gosbach auf 5 Jahre abzuschließen. Der Vertrag wurde zum 1. Dezember 2018 abgeschlossen und endet damit am 30. November 2023.
 
Nachdem die Plätze in der „Pusteblume“ fast immer vollständig belegt sind, ist diese zusätzliche Betreuungsform nicht mehr wegzudenken. Vor allem vor dem Hintergrund, dass der Kindergarten der katholischen Kirchengemeinde in Gosbach keine Plätze für unter Dreijährige anbietet.
 
Der Vermieter ist bereit, die Räumlichkeiten erneut auf 5 Jahre an die Gemeinde zu vermieten. Die monatliche Miete soll um 20% von 810 € auf 972 € erhöht werden. Bestandsmieten dürfen rechtlich innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozent angehoben werden. Die Nebenkosten (Heizung und Warmwasser) sollen von bisher 120 € auf 200 € erhöht werden.
 
Die Gemeinde berechnet der Kindertagespflege eine monatliche Miet- und Nebenkostenpauschale in Höhe von 100,00 €/Monat.
 
Die Verwaltung schlägt vor, einen Anschluss-Mietvertrag ab 1. Dezember 2023 befristet auf 5 Jahre zu den neuen Konditionen für die Kindertagespflege abzuschließen.
 
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einstimmig mit dem Eigentümer der Wohnung in der Neuen Steige 16 in Gosbach einen Anschluss-Mietvertrag ab 1. Dezember 2023 über fünf Jahre für den Betrieb der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen abzuschließen.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Weiterführung des Betriebs der „Pusteblume“ im Ortsteil Gosbach zu und übernimmt die monatlichen Kosten.
 
Bauanträge:
Der Gemeinderat konnte für nachfolgenden Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen erteilen:
-   Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück Flst. Nr. 262/8 in der Drackensteiner Straße in Gosbach
 
Bekanntgaben und Verschiedenes
BM Juhn informiert den Gemeinderat darüber, dass es einen Gütetermin beim Landgericht gegeben hat, da die Firma Schaaf gegen die Gemeinde eine Forderung geltend gemacht hat. Darüber wurde nun ein Vergleich abgeschlossen.
Außerdem teilt er mit, dass aktuell die Ausschreibung für die kommunale Wärmeplanung laufe.
Der Jugendcontainer in Bad Ditzenbach wird wieder genutzt. Es haben sich einige Jugendliche gemeldet, die sich verantwortlich darum kümmern wollen.
Für den Löwenpfad „Höhenrunde“ hat die Gemeinde ein neues Zertifikat erhalten.
Abschließend teilt er noch einige Termine mit.
 
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
BM Juhn informiert darüber, dass in der letzten Gemeinderatssitzung im nichtöffentlichen Teil beschlossen wurde, eine kleine Teilfläche von einem Grundstück in Auendorf zu verkaufen.
 
Der öffentliche Teil dieser Sitzung endete mit Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte und einer Frageviertelstunde für die Zuhörer/innen.