Dem "Ja"-Wort geht die förmliche Anmeldung (früher Aufgebot) voraus. Die Anmeldung muss am Wohnort einer der beiden Partner erfolgen, dabei ist es egal, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt.
Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, den Trautermin zu vereinbaren. Es wird insbesondere anhand der vorzulegenden Unterlagen geprüft, ob dem Heiratswunsch „Ehehindernisse“ entgegenstehen.
Zur Anmeldung der Eheschließung erscheint für gewöhnlich das Brautpaar gemeinsam auf dem Standesamt. Sollte einer der beiden Partner aus wichtigem Grund (z.B. Krankenhaus- / Auslandsaufenthalt) verhindert sein, so kann er dem anderen eine unterschriebene Erklärung mitgeben, die seinen Heiratswillen bestätigt. Das Formular für eine solche Einwilligung (Beitrittserklärung) erhalten Sie bei jedem Standesamt.
Die Anmeldung der Eheschließung hat sechs Monate Gültigkeit – das bedeutet, dass sie innerhalb von sechs Monaten heiraten können.
Da die Anmeldung zur Eheschließung erfahrungsgemäß etwas Zeit braucht, um die Unterlagen prüfen zu können, bitten wir Sie, für Ihre Anmeldung zur Eheschließung einen Termin mit uns zu vereinbaren.
Papiere, Papiere, Papiere .....
Erkundigen Sie sich bitte frühzeitig beim Standesamt Bad Ditzenbach nach den erforderlichen Unterlagen, die Sie für die Anmeldung der Eheschließung vorlegen müssen.