Die finanzielle Abwicklung erfolgt nicht über den regulären Kernhaushalt der Gemeinde sondern über einen hierzu gegründeten sog. Eigenbetrieb „Wasserversorgung Bad Ditzenbach“. Dort werden sämtliche Aufwendungen (Ausgaben) und Erträge (Einnahmen) für die Wasseraufbereitung erfasst.
Die laufenden Kosten werden durch die von den Privathaushalten und Gewerbebetrieben zu entrichtenden Gebühren gedeckt.
Die aktuellen Wassergebühren finden sie hier.
Zur teilweisen Deckung des Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgung erhebt die Gemeinde einen Wasserversorgungsbeitrag in Höhe von 2,38 €/m² zzgl. 7 % MwSt.
Der Beitragspflicht unterliegen alle Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Beitragsschuldner ist der Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte. Maßstab für den Wasserversorgungsbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstückfläche mit einem Nutzungsfaktor, in dem die Ausnutzbarkeit (Bebaubarkeit) einer Grundstücksfläche ausgedrückt wird.