Bad Ditzenbach

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Wasserversorgung

Die Gemeinde verfügt in den Ortsteilen Auendorf (Hartelquellen), Bad Ditzenbach (Badhaldenquellen) und Gosbach (Krähensteigquelle) jeweils über eigene Wasserquellen, die für die Trinkwasserversorgung genutzt werden. Zusätzlich besteht ein Anschluss an den Zweckverband Landeswasserversorgung, der sein Trinkwasser hauptsächlich aus dem Donauried bei Langenau bezieht. Die Schonterhöhe in Bad Ditzenbach wird über den Zweckverband Wasserversorgung Ostalb (mit Sitz in Gerstetten) versorgt. Die Aussiedlerhöfe auf der Gosbacher Alb sind an das Wasserleitungsnetz der Albwasserversorgungsgruppe II (mit Sitz in Laichingen) angeschlossen.

Die gemeindlichen Wasserversorgungsanlagen in den Ortsteilen (Hochbehälter mit Aufbereitungsanlagen, Leitungsnetz) wurden in den vergangenen Jahren grundlegend modernisiert und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Störfälle werden über ein zentrales Melde- und Überwachungssystem direkt an das hierfür geschulte Personal in der Gemeindeverwaltung weitergeleitet und können umgehend behoben werden. Damit wird eine optimale Sicherheit bei der Trinkwasser- und Löschwasserversorgung gewährleistet. 

Die laufende Betriebsführung und Investitionen bzw. Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen werden über den gemeindlichen Eigenbetrieb "Wasserversorgung Bad Ditzenbach" abgewickelt.

Wichtige Eigenschaften des Trinkwassers in der Gemeinde:

  • Härtebereich 3 - Härtegrad 14,0 - 21,0 Grad dH - Wassercharakter hart
  • Nitrat - Ø 20,20 mg/l (Grenzwert: 50,0 mg/l) 
  • ph-Wert - Ø 7,47 / 9,82 (Grenzwert: 6,5 - 9,5)

Gebühren und Beiträge

Die finanzielle Abwicklung erfolgt nicht über den regulären Kernhaushalt der Gemeinde sondern über einen hierzu gegründeten sog. Eigenbetrieb „Wasserversorgung Bad Ditzenbach“. Dort werden sämtliche Aufwendungen (Ausgaben) und Erträge (Einnahmen) für die Wasseraufbereitung erfasst.

Die laufenden Kosten werden durch die von den Privathaushalten und Gewerbebetrieben zu entrichtenden Gebühren gedeckt.

Die aktuellen Wassergebühren finden sie hier.

Zur teilweisen Deckung des Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgung erhebt die Gemeinde einen Wasserversorgungsbeitrag in Höhe von 2,38 €/m² zzgl. 7 % MwSt.

Der Beitragspflicht unterliegen alle Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Beitragsschuldner ist der Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte. Maßstab für den Wasserversorgungsbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstückfläche mit einem Nutzungsfaktor, in dem die Ausnutzbarkeit (Bebaubarkeit) einer Grundstücksfläche ausgedrückt wird.

Antrag auf Wasserversorgung

Sie benötigen einen Wasseranschluss für Ihr Gebäude?

Hier können Sie den Antrag auf Wasserversorgung (PDF) herunterladen.