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Die Gemeinde Bad Ditzenbach betreibt insgesamt drei Friedhöfe in den Ortsteilen Bad Ditzenbach, Gosbach und Auendorf.
Es sind folgende Bestattungsformen möglich:
Erdgrab (Reihen- oder Wahlgrab)
Im Ortsrecht finden Sie die aktuelle Friedhofsatzung der Gemeinde, in deren Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung alle Einzelheiten geregelt sind.
Weiterhin hat die Gemeinde die Aufstellung der Grabmale nach der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalen geregelt. Ihr Steinmetz kann Ihnen gerne Auskunft geben.
Hier können Sie den Antrag TA-Grabmal (PDF) herunterladen.