- Hebesatz Grundsteuer A 410 v.H. (Landwirtschaft)
- Hebesatz Grundsteuer B 430 v.H.
- Hebesatz Gewerbesteuer 395 v.H.
Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Aus diesem Grund wird folgende Beilage (PDF) zu den Grundsteuerbescheiden mit versendet.
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer können Sie hier herunterladen.