Nach dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes durch den Gemeinderat erfolgt im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die öffentliche Auslegung des Entwurfs einschließlich Textteil und Begründung. Die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung und die für die Auslegung festgesetzte Frist erfolgt über das Mitteilungsblatt der Gemeinde. Der Entwurf nebst Anlagen liegt im Bürgerbüro des Rathauses während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Zudem stehen die Unterlagen bei dem Büro mquadrat zum Download bereit.
Die Öffentlichkeit kann sich hier über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und auch äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die außerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.