Der Haushaltsplan besteht aus dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Der Verwaltungshaushalt enthält die Einnahmen und Ausgaben des laufenden Betriebes, der Vermögenshaushalt umfasst die vermögenswirksamen Vorgänge. Der Haushaltsplan wird jeweils für das folgende Jahr aufgestellt. Der Entwurf des Haushaltsplanes wird nach Einbringung in den Gemeinderat an sieben Tagen öffentlich ausgelegt. Der Zeitpunkt der Auslegung wird im Mitteilungsblatt der Gemeinde Bad Ditzenbach veröffentlicht. Nach Beschlussfassung im Gremium und Vorlage bzw. Genehmigung durch das Landratsamt kann der Haushaltsplan vollzogen werden. Der Haushaltsplan hat nur Innenwirkung, d. h. ein Außenstehender kann daraus keine Forderungen ableiten.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2024 (PDF)
Nachfolgend ist die Haushaltsrede zu Einbringung des Entwurfs für den Haushaltsplan 2024 einsehbar:
Haushaltsrede zur Einbringung des Entwurfs für den Haushaltsplan 2024 (PDF)