Kindertagespflege (oder auch nur kurz Tagespflege) bezeichnet die zeitweilige Betreuung von Kindern bei einer Tagespflegeperson.
Sie wird nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB VIII von einer geeigneten Tagespflegeperson entweder im Haushalt der Personensorgeberechtigten (i. d. R. der Eltern) oder im Haushalt oder anderen geeigneten Räumen der Tagesmutter/des Tagesvaters geleistet.
Die Kindertagespflege ist nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung.
Wenn Eltern ihre Kinder in einer Tagespflege (Tagesmutter/-vater oder Tagespflege in anderen geeigneten Räumen) betreuen lassen, haben sie grundsätzlich Anspruch auf wirtschaftliche Jugendhilfe (§§ 23 u. 24 SGB VIII i. V. m. § 90 SGB VIII).
Der Antrag ist beim Kreisjugendamt Göppingen (Landratsamt) zu stellen. Diese Jugendhilfe ist vorrangig.
Hier geht's zum Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe
Nachrangig zu dieser Hilfe können die Eltern ab dem 1. Januar 2016 bei der Gemeindeverwaltung Bad Ditzenbach einen Antrag auf Übernahme des Differenzbetrages zwischen dem Eigenanteil bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe und der entsprechenden Gebühr für einen vergleichbaren Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung stellen. Für die Berechnung des Differenzbetrags wird die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Bad Ditzenbach in der jeweils gültigen Fassung zugrunde gelegt.
Werden die Betreuungskosten komplett vom Kreisjugendamt (wirtschaftliche Jugendhilfe) übernommen, erhalten die Eltern von der Gemeinde Bad Ditzenbach keinen Zuschuss.
Der Kostenbeitrag der Gemeinde zur Tagespflege wird nur für Kinder geleistet, die zusammen mit ihren Eltern oder Sorgeberechtigten ihren Hauptwohnsitz in Bad Ditzenbach haben. Zuschussfähig ist nur die Betreuung durch eine Tagespflegeperson, die über eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII verfügt und im Rahmen ihrer Mitgliedschaft vom Tagesmütterverein Göppingen e. V. beaufsichtigt wird.
Antragsverfahren
Für die Übernahme der Kosten muss durch die Eltern oder Sorgeberechtigten ein Antrag gestellt werden. Diesem Antrag sind die Bescheide des Kreisjugendamtes über die Übernahme des Tagespflegebeitrags und über den Eigenanteil der Eltern in Kopien beizufügen.
Hier geht's zumAntrag auf finanzielle Beteiligung der Gemeinde Bad Ditzenbach
Auszahlungsverfahren
Für die Auszahlung des Zuschusses sind monatliche Auszahlungsnachweise über die Entrichtung des Eigenanteils an das Kreisjugendamt erforderlich. Der Zuschuss wird rückwirkend für den Betreuungszeitraum ausbezahlt. Auf der Grundlage des Antrags wird der Zuschuss auf das angegebene Konto überwiesen.
Weitere Informationen zur Tagespflege und zur Kooperation mit dem Tagesmütterverein Göppingen erhalten Sie bei
Tagesmütter Göppingen e.V.
Ziegelstraße 35 (am Rosenplatz)
Telefon: 07161 96331-0
E-mail: info(@)tmv-gp.de
http:\\www.tagesmuetter-gp.de
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