Bad Ditzenbach

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Lärmschutz

Der Mensch wirkt mit seinen wirtschaftlichen und infrastrukturellen Interessen in vielfältiger Weise auf die Natur und unsere Umwelt ein.
Die Vielfalt der belebten Natur - Tiere, Pflanzen, Mikroorganismen - sowie die Vielfalt an Lebensräumen und Ökosystemen werden dabei nachhaltig beeinflusst. Die Veränderungen wirken sich auch auf die Lebensqualität unserer Einwohnerinnen und Einwohner aus. Der Ressourcenschutz - für Gewässer, Boden und Luft - aber auch der Klimaschutz und Energieeinsparungen, Lärmschutz und der umfassende betriebliche Umweltschutz, tragen positiv zu einer gesunden und nachhaltigen Lebensgrundlage bei.

Die Gemeinde Bad Ditzenbach ist deshalb bestrebt, mit den Umweltschutzgütern Wasser, Boden, Luft, Tiere und Pflanzen bewusst, sorgsam und auf Nachhaltigkeit bedacht, umzugehen.

Lärmaktionsplan

Die Gemeinde Bad Ditzenbach ist nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gesetzlich verpflichtet, einen sogenannten Lärmaktionsplan aufzustellen.

Die wesentlichen Ziele des Lärmaktionsplans sind:

  • die Erfassung der Lärmbelastung in strategische Lärmkarten nach einheitlichen Bewertungsmethoden sowie
  • die Bewertung der Lärmsituation und die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen in Lärmaktionsplänen unter Mitwirkung der Öffentlichkeit, um den Umgebungslärm insbesondere dort zu reduzieren, wo gesundheitliche oder belästigende Auswirkungen vorliegen können. 

Der Lärmaktionsplan enthält neben einer Verfahrensübersicht, eine Bestands- und Konfliktanalyse und eine Ermittlung, Bewertung und Auswahl von geeigneten Maßnahmen zur Lärmreduzierung.

Der Gemeinderat der Gemeinderat Bad Ditzenbach hat am 6. Juni 2024 den Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Runde) und die öffentliche Auslegung beschlossen.