Bad Ditzenbach

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Für unsere Kleinen in Bad Ditzenbach

In der Gemeinde Bad Ditzenbach gibt es zwei Kindergärten in kommunaler Trägerschaft und einen Kindergarten in der Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinde.
Hier erfahren Sie alles über das vielfältige Angebot in den jeweiligen Einrichtungen.

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Informationen zum Vergabeverfahren für die Kindergartenplätze

Ab dem Kindergartenjahr 2016/17 gelten für die Vergabe von Kindergartenplätzen in der Gemeinde besondere Vergaberichtlinien.

Eltern müssen bei der Anmeldung Ihrer Kinder einen Anmeldebogen mit verschiedenen Vergabekriterien ausfüllen. Die entsprechenden Anmeldebögen sind jeweils bei den nachfolgend aufgeführten Kindertageseinrichtungen abrufbar. Sie erhalten Sie Anmeldebögen auch direkt in der jeweiligen Kindertageseinrichtung.

KIBEO - die Web-Anwendung zur Präsentation von Kinderbetreuungsangeboten

Kibeo bietet unter der Homepage ein umfassendes Informationsangebot über die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Landkreis Göppingen.

Viele kennen das Problem: Sie wollen ihr Kind betreuen lassen, stehen aber vor einer Vielzahl von Fragen: Welche Einrichtungen gibt es? Wer sind die Träger? Und welches Konzept verfolgen sie? Wo gibt es überhaupt freie Plätze? Zu diesen und vielen anderen Fragen Informationen einzuholen, war für Eltern bislang sehr mühsam und zeitaufwendig. Ohne großen Aufwand können Eltern jetzt bei KIBEO einen Gesamtüberblick über die vielfältigen Einrichtungsangebote gewinnen.

Auch unsere Kindergärten präsentieren sich auf dieser Plattform. Dort erfahren Sie mehr über deren pädagogische Konzeption und Schwerpunkte.

Frühe Hilfen - Aufklärung in verschiedenen Sprachen

Der Landkreis Göppingen klärt über wichtige Informationen rund um Schwangerschaften, Kinder und Kinderbetreuung auf.

In den Filmen von "Frühe Hilfe" geht es um folgende Themen:
- Schwangerschaftsberatungsstellen
- Anträge "rund um's Baby"
- Familienhebammen und FGKiKP
- Frühförderung 
- Familientreffs
- Tagesmütter
- "Ein Tag im Kindergarten"
- Psychologisches Beratungszentrum des Landkreises Göppingen

Hier geht es zur Startseite der Aktion Frühe Hilfe.
Dort können Sie die Filme in verschiedenen Sprachen wiedergeben.

Zuschuss zu den Betreuungskos­ten für Kinder unter 3 Jahren in einer Tagespflege

Kindertagespflege (oder auch nur kurz Tagespflege) bezeichnet die zeitweilige Betreuung von Kindern bei einer Tagespflegeperson.

Sie wird nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB VIII von einer geeigneten Tagespflegeperson entweder im Haushalt der Personensorgeberechtigten (i. d. R. der Eltern) oder im Haushalt oder anderen geeigneten Räumen der Tagesmutter/des Tagesvaters geleistet.

Die Kindertagespflege ist nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung.

Wenn Eltern ihre Kinder in einer Tagespflege (Tagesmutter/-vater oder Tagespflege in anderen geeigneten Räumen) betreuen lassen, haben sie grundsätzlich Anspruch auf wirtschaftliche Jugendhilfe (§§ 23 u. 24 SGB VIII i. V. m. § 90 SGB VIII).

Der Antrag ist beim Kreisjugendamt Göppingen (Landratsamt) zu stellen. Diese Jugendhilfe ist vorrangig.

Hier geht's zum Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe

Nachrangig zu dieser Hilfe können die Eltern ab dem 1. Januar 2016 bei der Gemeindeverwaltung Bad Ditzenbach einen Antrag auf Übernahme des Differenzbetrages zwischen dem Eigenanteil bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe und der entsprechenden Gebühr für einen vergleichbaren Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung stellen. Für die Berechnung des Differenzbetrags wird die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Bad Ditzenbach in der jeweils gültigen Fassung zugrunde gelegt.
Werden die Betreuungskosten komplett vom Kreisjugendamt (wirtschaftliche Jugendhilfe) übernommen, erhalten die Eltern von der Gemeinde Bad Ditzenbach keinen Zuschuss.

Der Kostenbeitrag der Gemeinde zur Tagespflege wird nur für Kinder geleistet, die zusammen mit ihren Eltern oder Sorgeberechtigten ihren Hauptwohnsitz in Bad Ditzenbach haben. Zuschussfähig ist nur die Betreuung durch eine Tagespflegeperson, die über eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII verfügt und im Rahmen ihrer Mitgliedschaft vom Tagesmütterverein Göppingen e. V. beaufsichtigt wird.

Antragsverfahren

Für die Übernahme der Kosten muss durch die Eltern oder Sorgeberechtigten ein Antrag gestellt werden. Diesem Antrag sind die Bescheide des Kreisjugendamtes über die Übernahme des Tagespflegebeitrags und über den Eigenanteil der Eltern in Kopien beizufügen.

Hier geht's zumAntrag auf finanzielle Beteiligung der Gemeinde Bad Ditzenbach

Auszahlungsverfahren

Für die Auszahlung des Zuschusses sind monatliche Auszahlungsnachweise über die Entrichtung des Eigenanteils an das Kreisjugendamt erforderlich. Der Zuschuss wird rückwirkend für den Betreuungszeitraum ausbezahlt. Auf der Grundlage des Antrags wird der Zuschuss auf das angegebene Konto überwiesen.

Weitere Informationen zur Tagespflege und zur Kooperation mit dem Tagesmütterverein Göppingen erhalten Sie bei
Tagesmütter Göppingen e.V.
Ziegelstraße 35 (am Rosenplatz)
Telefon: 07161 96331-0
E-mail: info(@)tmv-gp.de
http:\\www.tagesmuetter-gp.de
zum FLYER des Tagesmüttervereins Göppingen

Tagesmütter Göppingen e.V.

Tagesmütter Göppingen e.V.


Qualifizierte Kindertagespflege ist ein flexibles, familiäres und pädagogisches Angebot für Kinder vom Säuglingsalter bis zum 14. Lebensjahr. Die Kinder werden ganztags oder für einen Teil des Tages in der Tagespflegefamilie betreut, oft auch vor bzw. nach den Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen und Schulen. Altersgerecht, liebevoll und zuverlässig werden die Kinder von Tagesmüttern/-vätern in ihrer Entwicklung begleitet und gefördert. Im Interesse und zum Wohle der Kinder arbeiten die Kindertagespflegepersonen mit den Eltern vertrauensvoll zusammen.


Der Tagesmütterverein ist delegiert vom Kreisjugendamt und sorgt für die professionelle Vermittlung von Kindertagespflegepersonen im gesamten Landkreis. Die sozialpädagogischen Fachberaterinnen des Tagesmüttervereins beraten Eltern und Tagespflegeeltern und führen in Kooperation mit den Häusern der Familie regelmäßig Qualifizierungskurse für Tagesmütter und Tagesväter durch.


Neben der Kinderbetreuung im eigenen Haushalt werden vom Tagesmütterverein auch Kinderfrauen vermittelt, die im Haushalt der Eltern arbeiten und in der Regel von den Eltern angestellt werden. Darüber hinaus begleitet und berät der Tagesmütterverein im Landkreis Göppingen sogenannte TigeR (Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen). Hier betreuen zwei Kindertagespflegepersonen bis zu 9 Kinder unter drei Jahren in kindgerechten Räumen mit finanzieller Unterstützung durch die Kommunen.

Die Betreuungszeiten in der Kindertagespflege können individuell abgesprochen und vereinbart werden. Die Kindertagespflege ist in der Regel nicht teurer als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung da die Betreuung öffentlich gefördert wird.


Nähere Informationen über die Qualifizierung als Tagesmutter oder Tagesvater oder über die Vermittlung Ihres Kindes zu einer qualifizierten Kindertagespflegeperson erhalten Sie beim Tagesmütterverein.


Tagesmütter Göppingen e. V.
Ziegelstraße 35
Telefon: 07161 96331-0
info(@)tmv-gp.de
www.tmv-gp.de
Außenstelle Geislingen
Karlstraße 24
73312 Geislingen
07331 30 17 63

Die folgende TigeR-Gruppe ist vor Ort:

Sarah Tonnier, Susanne Kurtz & Manuela Müller Neue Steige 16 73342 Bad Ditzenbach - Gosbach

Telefon: 0152/52090633

E-Mail: info(@)pusteblume-gosbach.de