Bad Ditzenbach

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Aktuelles aus der Gemeinde

3G im Rathaus ab dem 01.01.2022

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ab dem 01. Januar 2022 ist der Zutritt zu kommunalen Verwaltungen (wie etwa Bürgerämtern, Zulassungsstellen, Führerscheinstellen, Einwohnermeldeämtern und Rathäusern) in den Alarmstufen für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher (nicht geimpft bzw. nicht genesen) die Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises erforderlich. Der Nachweis ist unaufgefordert vorzuzeigen. Ohne Nachweis kann kein Einlass erfolgen. Wir bitten um Ihr Verständnis!