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Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ab dem 01. Januar 2022 ist der Zutritt zu kommunalen Verwaltungen (wie etwa Bürgerämtern, Zulassungsstellen, Führerscheinstellen, Einwohnermeldeämtern und Rathäusern) in den Alarmstufen für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher (nicht geimpft bzw. nicht genesen) die Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises erforderlich. Der Nachweis ist unaufgefordert vorzuzeigen. Ohne Nachweis kann kein Einlass erfolgen. Wir bitten um Ihr Verständnis!