Bad Ditzenbach

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Aktuelles aus der Gemeinde

Bericht aus dem Gemeinderat am 15.12.2022

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 15. Dezember 2022
Gemeindewald;
a) Bericht über das Forstwirtschaftsjahr 2022
b) Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023
BM Juhn begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Förster Simon Elsenhans. Herr Elsenhans geht auf das Betriebsjahr 2022 ein. Es konnte mehr Festmeter (3.514) geschlagen werden, wie geplant (2.150). Dies lag unter anderem an notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen. Dadurch haben sich die Einnahmen (205.384 €) zum Planansatz (121.500 €) erhöht. Die Ausgaben (134.852 €) zum Planansatz (104.300 €) dadurch aber auch. Der Gewinn (70.532 €) verbessert sich zum Planansatz (17.200 €). Das sei ein gutes Ergebnis. In den Folgejahren soll dafür aber wieder weniger geschlagen werden.
 
Herr Elsenhans geht dann noch auf den Betriebsplan 2023 ein. Es ist vorgesehen 1.500 Festmeter zu schlagen. Er rechne mit 94.883 € Einnahmen und 68.331 € Ausgaben, was einem Gewinn von 26.552 € entspricht.

BM Juhn bedankt sich bei ihm für die gute Arbeit und seine Flexibiltät. Anschließend beschließt der Gemeinderat einstimmig den Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023.
 
Analyse der Wasserversorgung in der Gemeinde Bad Ditzenbach
BM Juhn begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Moser vom Büro Wassermüller aus Ulm. BM Juhn geht darauf ein, dass eine qualitativ hochwertige und ausreichende Wasserversorgung für die Bürgerinnen und Bürger zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde gehört und Kern der Daseinsvorsorge ist. Deshalb ist es notwendig, ständig in die Technik und das Netz der Wasserversorgung zu investieren.
 
Der Gemeinderat von Bad Ditzenbach hat entschieden, sich fachkundig bei der Wasserversorgung vom Büro Wassermüller aus Ulm betreuen zu lassen. Das Büro Wassermüller wurde diesbezüglich für eine Analyse der Wasserversorgung in der Gesamtgemeinde beauftragt.
 
Herr Moser stellt daraufhin das von ihm in Zusammenarbeit mit dem Wassermeister der Gemeinde Herrn Eitel, der auch anwesend ist, erarbeitete Gutachten vor. Untersucht wurde die Trinkwasser- und Löschwasserversorgung im Ruhedruck, im maximalen stündlichen Verbrauch und im Brandfall in allen drei Ortsteilen. Berücksichtigt wurden dabei die Verbrauchszahlen und Einwohnerzahlen der Jahre 2018 bis 2020 mit dem Bezugsjahr 2020.
 
Die Wasserversorgungsnetze der Teilgemeinden Bad Ditzenbach, Gosbach und Auendorf beeinflussen sich hydraulisch gegenseitig und müssen somit modelltech-nisch als Gesamtversorgungssystem betrachtet werden.
Das Ortsnetz des Hauptortes Bad Ditzenbach ist in drei Versorgungszonen eingeteilt. Die Hochzone wird vom Hochbehälter Leimberg gespeist und umfasst die Bereiche im Umfeld der folgenden Straßen:
Sonnenbühl, Schönbühl, Kapellenweg, Brunnbühlstraße, Klingenbrunnen sowie Tälesbahnstraße und „Obere Wiesen“.
Die Versorgungszone des Hochbehälters Nussheckle umfasst die Bereiche im Umfeld der Auendorfer-, Schiller-, Linden- und Kurhausstraße sowie alle südwestlich der Kurhausstraße und Bundesstraße 466 liegenden Bereiche.
Der nördlich im Ortsnetz liegende Bereich um die Ditzenbacher Straße ist Teil der Versorgungszone der Gemeinde Deggingen.
Die zwei Zonen HB Nussheckle und HB Leimberg sind rohrleitungstechnisch mitei-nander verbunden, jedoch durch Zonentrennschieber voneinander getrennt.
Der Teilort Gosbach ist ebenfalls in zwei Versorgungszonen eingeteilt. Die nördlich liegende Zone wird vom Hochbehälter Leimberg gespeist und umfasst die Bereiche um die Mühlwiesen-, Leimberg-, Unterdorf-, Hiltentalstraße und alle Bereiche um sowie nördlich der Bahnhofstraße.
Die zweite Versorgungszone umfasst den südlichen und westlichen Bereich des Ortsnetzes und den Bereichen um die Wiesensteiger- und Hauffstraße. Diese Zone wird vom Hochbehälter Gansäcker gespeist.
Die beiden Versorgungszonen des Teilortes Gosbach sind durch Zonentrennschie-ber voneinander getrennt.
Das Ortsnetz in Auendorf besteht aus einer Druckzone. Die Versorgung des Orts-netzes erfolgt über den Hochbehälter Unterm Hag.
Der Hochbehälter Gansäcker bezieht sein Wasser aus der Krähensteigquelle. Die Kirchquelle besitzt ebenfalls einen Anschluss an den Hochbehälter, ist jedoch außer Betrieb. Zusätzlich besitzt der Hochbehälter einen Anschluss an die Wasserversor-gung der Landeswasserversorgung (LW).
Der Hochbehälter Nussheckle wird von den südlich liegenden Badhaldenquellen gespeist. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Hochbehälter mit Wasser der LW zu füllen.
Die südwestlich von Auendorf befindlichen Hartelquellen speisen den Hochbehälter „Unterm Hag“. Die Quellen können sowohl den Hochbehälter befüllen, wie auch direkt ins Netz einspeisen.
Zur Befüllung des Hochbehälters Leimberg ist dieser über eine Leitung DN 100 mit dem Hochbehälter „Unterm Hag“ sowie über eine Leitung DN 150 mit dem Hochbehälter Gansäcker verbunden. Ebenfalls besteht über die Leitung DN 150 mit dem Hochbehälter Gansäcker eine Verbindung mit der Anschlussleitung der LW.
 
Die Versorgungszone Auendorf erfasst einen Höhenbereich von ca. 45 m zwischen Hoch- und Tiefpunkt des bebauten Gebietes. Daraus ergibt sich analog eine ent-sprechende Spreizung zwischen den Ruhedrücken. Der Versorgungsschwerpunkt liegt zwischen 3 und 5 bar. Die im südlichen Tal liegenden Versorgungsstellen liegen tiefer, weswegen dort ein Ruhedruck größer 6 bar festzustellen ist.
An den jeweiligen Hangseiten im Osten und im Westen der Hauptbebauung von Auendorf werden geringere Druckhöhen im Ruhezustand erfasst. Diese bewegen sich zwischen 1,9 und 3 bar. Besonders zu beachten ist hierbei die steil ansteigende Straße „Im Eichele“, da hier im Ruhezustand bereits am Strangende bei Hausnummer 31-35 der genannte Mindestversorgungsdruck von 2,35 bar unterschritten wird.
Die Versorgungszone Gosbach erfasst einen Höhenbereich von ca. 40 m. Das Gebiet wird durch die HB Leimberg und HB Gansäcker mit Wasser versorgt, welche nahezu dieselbe Wasserspiegellage aufweisen, daher ergeben sich im Ort keine größeren Druckschwankungen hinsichtlich der Ruhedruckverhältnisse.
Der Schwerpunkt der Bebauung in Gosbach befindet sich im Bereich von einem Ruhedruck zwischen 3 und 5 bar. Im direkten Angrenzungsbereich zur Fils sind Ruhedrücke bis zu 6 bar durch die Höhenverhältnisse erreichbar. Im südlichen Hangbereich von Gosbach sind die Höhendifferenzen zum Hochbehälter geringer, weswegen Ruhedruckverhältnisse zwischen 1 und 3 bar entstehen. Besonders zu beachten sind hier die Straßenzüge, die bereits im Ruhezustand den angestrebten Mindestversorgungsdruck von 2,35 bar unterschreiten. Dabei handelt es sich um die folgenden Straßenzüge:
Am Tierstein 9-21, Hölderlinweg, Mörikestraße 11-33, Neue Steige 11-19
Der Versorgungsbereich in Bad Ditzenbach, der durch die Wasserversorgung von Bad Ditzenbach versorgt wird, liegt im Bereich zwischen 500 - 540 m ü. NN. Der nordwestliche Teil von Bad Ditzenbach wird über den HB Leimberg versorgt. Dabei ergeben sich Ruhedruckverhältnisse zwischen 3 und 6 bar. Im Versorgungsbereich des HB Nussheckle stellen sich durch die Druckerhöhungsanlage Ruhedruckverhältnisse zwischen 2,5 und 6 bar ein.
 
Im Spitzenlastfall sind in Auendorf keine signifikanten Veränderungen in den Versorgungsdrücken zu erkennen, der Versorgungsschwerpunkt liegt weiterhin zwischen 3 und 5 bar. Eine Unterschreitung des Mindestversorgungsdruckes erfolgt weiterhin im Hangbereich der Straße „Im Eichele“ bei den Hausnummern 31 - 35.
Im Spitzenlastfall liegt der Versorgungsschwerpunkt in Gosbach weiterhin zwischen 3 und 5 bar. Im südlichen Hangbereich wird im Spitzenlastfall in einem größeren B-ereich der Mindestversorgungsdruck von 2,35 bar unterschritten. Dies erfasst die folgenden Straßenzüge:
Am Tierstein, Drackensteiner Straße 130, Hölderlinweg, Mörikestraße 7-28, Neue Steige 10-19.
Besonders kritisch sind hier der „Hölderlinweg“ und „Am Tierstein 17-21“ zu betrachten, da hier der Versorgungsdruck im Bereich von 1,0 bar liegt.
In der Versorgungszone HB Leimberg in Bad Ditzenbach bewegt sich der Versor-gungsdruck im Spitzenlastfall weiterhin hauptsächlich zwischen 3 und 6 bar. Vereinzelt werden an den höher gelegenen Punkten der Zone die 3 bar unterschrit-ten. Eine Unterschreitung des Mindestversorgungsdruckes von 2,35 bar erfolgt in der Zone HB Leimberg in Bad Ditzenbach jedoch nicht.
In der Versorgungszone HB Nussheckle in Bad Ditzenbach liegt der Versorgungsdruck im Spitzenlastfall auch weiterhin zwischen 2,5 und 5,5 bar. Einzig am Strangende der Bergwiesenstraße wird hier punktuell der Mindestversorgungsdruck von 2,35 bar geringfügig unterschritten.
 
Die Ermittlung der Löschwassermenge erfolgt für jeden Hydrant einzeln. Die Hydranten werden hinsichtlich ihrer maximal entnehmbaren Wassermengen nach den Richtwerten des DVGW ARBEITSBLATT W 405 [4] in Stufen von 24 m³/h, 48 m³/h, 96 m³/h und 192 m³/h eingeteilt. Als Grundschutz für Wohnbebauung ist eine Löschwassermenge von 48 m³/h anzusetzen, diese Löschwassermenge kann auch über zeitgleiche Entnahmen an mehreren Hydranten erreicht werden, sofern diese im 300 m Umkreis (Radius) um das Brandobjekt liegen. Die Mindestentnahmemenge an einzelnen Hydranten beträgt laut DVGW ARBEITSBLATT W 405 [4] 24 m³/h.
Für den Nachweis der Löschwasserbereitstellung ist sicherzustellen, dass der Betriebsdruck an keiner Stelle des Netzes im bebauten Gebiet bei einer Löschwasserentnahme unter 1,5 bar abfällt. In begründeten Ausnahmefällen kann dieser Mindestversorgungsdruck auf 1,0 gesenkt werden.
 
Unter den vorgenannten Berechnungsgrundlagen wurden die folgenden Löschwassermengen bei Einhaltung des Mindestversorgungsdruckes von 1,5 bar in Auendorf ermittelt:
In folgenden Straßenzügen kann an einzelnen Hydranten eine Löschwassermenge von 48 m³/h bereitgestellt werden: Ditzenbacher Straße 55-85, Moosäckerstraße
In folgenden Straßenzügen kann an einzelnen Hydranten eine Löschwassermenge von 24 m³/h bereitgestellt werden: Ditzenbacher Straße 3-53, Göppinger Straße, Im Hofacker, Jakobsweg, Kirchstraße, Krügerstraße, Lützelalbweg, Riesenweg, Wettestraße
In folgenden Straßenzügen kann an einzelnen Hydranten eine Löschwassermenge von 24 m³/h nicht bereitgestellt werden: „Im Eichele“
Der Mindestversorgungsdruck wird bei den Berechnungen stets am Hochpunkt in der Straße „Im Eichele“ erreicht. Da es sich hierbei um eine punktuelle Einschränkung der Löschwasserversorgung durch eine höher gelegene Wohnbebauung handelt, wird ein zweiter Rechengang mit einem reduzierten Mindestversorgungsdruck von 1,0 bar durchgeführt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das der nächsthöchste Hydrant ca. 5 m unterhalb dem limitierenden Punkt im Netz liegt. Dementsprechend sind bei der Erreichung des Mindestversorgungsdruck am designierten Hochpunkt an den weiteren Punkten im Ortsnetz weiterhin die 1,5 bar gegeben und beim abschließenden Hydranten liegt noch ein Versorgungsdruck von 1,0 bar an.
Unter Einhaltung eines Mindestversorgungsdruckes von 1,0 bar in Auendorf wurden die folgenden Löschwassermengen ermittelt:
In folgenden Straßenzügen kann an einzelnen Hydranten eine Löschwassermenge von 48 m³/h bereitgestellt werden: Ditzenbacher Straße 3-85, Krügerstraße 17-40, Moosäckerstraße, Riesenweg
In folgenden Straßenzügen kann an einzelnen Hydranten eine Löschwassermenge von 24 m³/h bereitgestellt werden: Göppinger Straße, „Im Eichele 1-35“, „Im Hofacker“, Jakobsweg, Kirchstraße, Krügerstraße 1-15, Lützelalbweg, Wettestraße
In folgenden Straßenzügen kann an einzelnen Hydranten eine Löschwassermenge von 24 m³/h nicht bereitgestellt werden: „Im Eichele“ 32
Ein ausreichender Grundschutz mit einer Löschwassermenge von 48 m³/h unter Einhaltung des Mindestversorgungsdruckes kann in Auendorf durch die öffentliche Trinkwasserversorgung daher nicht flächendeckend bereitgestellt werden. Auch bei Unterschreitung des Mindestversorgungsdruckes am Hochpunkt der Zone kann dieser nicht zwingend gewährleistet werden.
Im Rahmen der Optimierungsberechnung wird die Problemstellung entsprechend aufgegriffen.
 
In Gosbach besteht in der Zone des HB Gansäcker die Sondersituation, dass bereits im Ruhedruck in Teilen der Mindestversorgungsdruck von 1,5 bar unterschritten wird. Im Hölderlinweg liegt hier ein Ruhedruck von 1,2 bar an. Auch bei einer Absenkung des Mindestversorgungsdruckes für die Zone auf 1,0 bar können nach DVGW W 405 keine signifikanten Löschwassermengen größer 24 m³/h aus der Zone entnommen werden.
Die Problemstellung wird in den Optimierungsberechnungen erfasst und mögliche Verbesserungsmöglichkeiten dargelegt.
In der Zone des HB Leimberg in Gosbach ist aktuell zur Zonentrennung der Schieber zwischen der Bergstraße und der Bahnhofstraße geschlossen. Damit stellt sich die Situation wie folgt dar:
In folgenden Straßenzügen kann an einzelnen Hydranten eine Löschwassermenge von 48 m³/h bereitgestellt werden: „Am Bahndamm“, Bahnhofstraße 16-19, Mühlwiesenstraße 1-17, Ulrich-Schiegg-Straße 34, Unterdorfstraße 2-6
In folgenden Straßenzügen kann an einzelnen Hydranten eine Löschwassermenge von 24 m³/h bereitgestellt werden: Bahnhofstraße 1-14, Hiltentalstraße, „In den Tiergärten“, Mühlwiesenstraße 19-30, Silcherweg, Ulrich-Schiegg-Straße 18-32, Unterdorfstraße 6/1-28
In folgenden Straßenzügen kann an einzelnen Hydranten eine Löschwassermenge von 24 m³/h nicht bereitgestellt werden: Bergstraße, Leimbergstraße, Panoramaweg, Ulrich-Schiegg-Straße 2-16
Mit geöffnetem Schieber zwischen der Bergstraße und der Bahnhofstraße wurden folgende Entnahmemengen ermittelt:
In folgenden Straßenzügen kann an einzelnen Hydranten eine Löschwassermenge von 48 m³/h bereitgestellt werden: „Am Bahndamm“, Bahnhofstraße, Mühlwiesen-straße, Ulrich-Schiegg-Straße 10-34, Unterdorfstraße
In folgenden Straßenzügen kann an einzelnen Hydranten eine Löschwassermenge von 24 m³/h bereitgestellt werden: Hiltentalstraße, „In den Tiergärten“, Leimberg-straße, Panoramaweg 7-14, Silcherweg, Ulrich-Schiegg-Straße 2-8.
In folgenden Straßenzügen kann an einzelnen Hydranten eine Löschwassermenge von 24 m³/h nicht bereitgestellt werden: Bergstraße 28-38, Panoramaweg 2-6
Hinsichtlich der Zonentrennung zwischen der Bergstraße und der Bahnhofstraße besteht aus unserer Sicht keine dauerhafte Notwendigkeit. Diese sollte im Hinblick auf die Löschwasserversorgung der Zone aufgelöst werden, sobald der Nutzen zur Rohrbruchsuche etc. vorbei ist. Zur besseren Zugänglichkeit des Schiebers in diesem Bereich ist der entsprechende Schacht umzubauen. Der Schieber befindet sich nach Angaben von Hr. Eitel in einer Tiefe größer 3 m.
Die Bereitstellung des Grundschutzes für die Wohnbebauung von 48 m³/h ist in den Außenbereichen der Zone auch bei geöffnetem Schieber nicht zwingend gegeben. In den meisten Bereichen sind ausreichend leistungsstarke Hydranten im 300 m Radius um mögliche Brandobjekte verfügbar. Kritisch zu betrachten sind jedoch die Bergstraße, die Leimbergstraße und die Hiltentalstraße. Hierfür erfolgt eine Betrachtung im Rahmen der Optimierungsberechnungen.
 
Unter den vorgenannten Berechnungsgrundlagen wurden die folgenden Löschwas-sermengen bei Einhaltung des Mindestversorgungsdruckes von 1,5 bar in Bad Ditzenbach ermittelt:
In folgenden Straßenzügen kann an einzelnen Hydranten eine Löschwassermenge von 48 m³/h bereitgestellt werden: Am Oberberg, Badstraße, Bergwiesenstraße 1-35, Bruckwiesenstraße, Brunnbühlstraße 14-18, Brunnenwiesenstraße, Buchweg 1-10, Burgsteige, Degginger Straße 9-18, Filsstraße, Gartenstraße, Hauptstraße, Helfensteinstraße 4-27, Hiltenburgweg, Klingen-brunnen, Kurhausstraße 24-88, „Kurze Straße“, Mühlstraße, Obere Wiesen, Schlossbergstraße, Sonnenbühl 1-11, Tälesbahnstraße, Wacholderweg 3-14.
In folgenden Straßenzügen kann an einzelnen Hydranten eine Löschwassermenge von 24 m³/h bereitgestellt werden: Auendorfer Straße, Bergwiesenstraße 46, Brunnbühlstraße 1-12, Buchenweg 8-11, Degginger Straße 20-26, Eschenweg, Helfensteinstraße 29-49, Kapellenweg, Kurhausstraße 1-18, Lindenstraße 1-19 und 31-41, Schillerstraße, Schönbühl, Schubartstraße, Sonnenbühl 15-36, Uhlandstraße, Wacholderweg 14
Oftmals handelt es sich hierbei um Endstränge von Leitungen, so bspw. Wacholderweg 14 und Bergwiesenstraße 46. An diesen Punkten finden sich für den Grundschutz von 48 m³/h ausreichend leistungsstarke Hydranten in der direkten Umgebung innerhalb des möglichen Nutzungsradius von 300 m um das zu betrachtende Objekt.
Kritisch zu betrachten sind der Versorgungsbereich um das Kräuterhaus Sanct Bernhard bei der „Helfensteinstraße 47“, der Versorgungsbereich in der Zone HB Nussheckle nördlich der B466 sowie die Löschwasserbereitstellung im Bereich der Straße „Sonnenbühl“.
Die Anlage des Kräuterhaues Sanct Bernhard verfügt nach Angaben der Gemeinde Bad Ditzenbach über einen eigens betriebenen Löschwasserbehälter mit einem Volumen von ca. 400 m³ und wird daher im Weiteren nicht genauer betrachtet.
Die Problemstellung der zwei weiter genannten Bereiche wird im Rahmen der Optimierungsberechnung aufgegriffen.
 
Im Rahmen der Bestandsberechnung wurden für das Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Bad Ditzenbach verschiedene Schwachstellen aufgedeckt. Im Folgenden werden Optionen aufgezeigt, die die Leistungsfähigkeit und die Versorgungssicherheit der Bad Ditzenbacher Wasserversorgung verbessern. Ergänzend wurden in Planung befindliche und zu erwartende Maßnahmen eingefügt.
Die Betrachtung erfolgt hierbei je Ortsteil.
 
Auendorf:
Die Versorgungsdruckverhältnisse im Bereich der Straße „Im Eichele“ unterschreiten bereits im Ruhedruck den Mindestversorgungsdruck von 2,35 bar. Dies ist auf die Höhenlage der Bebauung am Ende der Straße zurückzuführen. Direkt betroffen von diesem Sachverhalt sind die sechs Häuser am Ende des Leitungsstranges.
Ein Lösungsansatz hierfür besteht darin, eine Druckerhöhungsanlage für das Orts-netz von Auendorf einzurichten. Diese dürfte jedoch nicht den Versorgungsdruck im gesamten Netz erhöhen, da in der Zuleitung nach Auendorf bereits Drücke zwischen 7 und 8 bar vorliegen und demnach den Maximalwert für den Systemdruck ohne Druckstöße fast schon erreicht haben. Auch im Bereich der Hauptbebauung liegen ausreichend hohe Druckverhältnisse vor, so dass einzig die Hangbereiche von einer zusätzlichen Druckerhöhung profitieren.
In diesem Fall empfiehlt es sich, bei den betroffenen Abnehmern mit Hausdruckerhöhungsanlagen zu arbeiten. Diese sind ggfls. bereits eingerichtet. Der Sachverhalt ist im Einzelfall zu prüfen.
Die Löschwasserentnahme in Auendorf wird durch den Mindestversorgungsdruck am Hochpunkt der Zone eingeschränkt. Selbst bei einer Absenkung des Mindestversor-gungsdruckes von 1,5 auf 1,0 bar ist in großen Teilen der Bebauung nicht mit Lösch-wasserentnahmen größer 48 m³/h zu rechnen, so dass der Grundschutz nicht flächendeckend gewährleistet ist.
Durch eine Erschließungsmaßnahme wird im Bereich der Krügerstraße eine weitere Verbindungsleitung in Richtung Göppinger Straße erstellt.
Durch diese DN 100 Verbindungsleitung wird die Leistungsfähigkeit der Hydranten im Bereich der Hauptbebauung gestärkt, so dass lediglich in den jeweiligen Hangberei-chen im Osten und Westen von Auendorf keine 48 m³/h entnommen werden können. Im Bereich des „Lützelalbweges“ und der „Kirchstraße“ sind ausreichend leistungs-fähige Hydranten im direkten Umfeld, die im Brandfall herangezogen werden können.
Die Problemstellung verbleibt für den Straßenzug „Im Eichele“. Für einen Erstangriff im Brandfall können die Hydranten mit Löschwasserentnahmen zwischen 24 und 48 m³/h herangezogen werden. Zur Bereitstellung des Grundschutzes von 48 m³/h hingegen muss eine ergänzende dezentrale Löschwasserbereitstellung eingerichtet werden.
Hierfür ist in Abstimmung mit der Feuerwehr und im Hinblick auf deren technische Ausrüstung ein geeigneter Standort festzulegen.
Zur Volumenbestimmung ist zu berücksichtigen, dass flächendeckend mindestens 24 m³/h durch die öffentliche Trinkwasserversorgung zur Verfügung stehen. Als zweiter Punkt ist zu berücksichtigen, dass Entnahmestellen nach DVGW W 405 erst ab einer Entnahmemenge von 24 m³/h angesetzt werden dürfen. Als dritter Faktor ist zu berücksichtigen, dass die Löschwasserbereitstellung über zwei Stunden zu erfolgen hat. Bei Berücksichtigung dieser drei Faktoren ist zur Bereitstellung des Grundschutzes von 48 m³/h ein Mindestvorlumen des Löschwasserbehälters von 50 m³ anzusetzen.
In Rücksprache mit der Betriebsführung der Wasserversorgung in Bad Ditzenbach ist der Zustand der Leitungen in den Straßen „Im Hofacker“ und „Wettestraße“ auf Grund vermehrter Rohrbruchgefahr und verringerter Leistungsfähigkeit als kritisch einzustufen. Die dort verlegten DN 80 Leitungen sollten durch DN 100 Leitungen ersetzt werden.
 
Gosbach:
In der Bestandssituation bereits beschrieben besteht die Situation, dass bereits bei Normalversorgung der Mindestversorgungsdruck von 1,5 bar in der Versorgungs-zone des HB Gansäcker unterschritten wird. Zur Verbesserung der Versorgungs-drücke und zur Einhaltung des Mindestversorgungsdruckes bei Löschwasserent-nahmen ist es notwendig eine Zonentrennung in der Versorgungszone des HB Gansäcker einzurichten. Für die Einrichtung der Hochzone Gansäcker ist eine Druck-erhöhungsanlage nachzurüsten, um den Versorgungsdruck für die höher gelegenen Bereiche zu verbessern.
An dieser Stelle ist auch auf die folgende Machbarkeitsstudie zu verweisen.
Ausbau der Wasserversorgung Gosbach
Projekt: A8 Mühlhausen – Hohenstadt
Tunnelkette Albaufstieg, Tunnel „Himmelschleife“
Wasserversorgung der Betriebsgebäude
Alternative zum Neubau eines Hochbehälters „Himmelschleife“
In der Machbarkeitsuntersuchung wurde der Gedanke einer Zonentrennung bereits aufgegriffen. Dieser Gedanke wird im Rahmen dieser hydraulischen Betrachtung weitergeführt und geringfügig angepasst.
 Für die dargestellte Lösung ist im HB Gansäcker eine Druckerhöhungsanlage vorzusehen. Diese soll das Gebiet der Hochzone (HZ) Gansäcker aus dem HB Gansäcker versorgen.
Die HZ Gansäcker umfasst hierbei die folgenden Straßenzüge:
„Am Tierstein“, Drackensteiner Straße 110-130, Hauffstraße, Hölderlinweg, Mörikestraße, Neue Steige, Schulstraße
Für die Anbindung der Niederzone (NZ) Gansäcker ist entsprechend eine neue Anbindung in DN 200 des HB Gansäcker an die Drackensteiner Straße herzustellen.
Durch die Zonentrennung werden die Versorgungsdrücke in der Hochzone je nach Auslegung der Druckerhöhungsanlage verbessert. Für die Niederzone bedeutet die Einrichtung der Hochzone, dass nicht mehr der Versorgungsdruck im Hölderlinweg maßgeblich für den Mindestversorgungsdruck ist, entscheidend sind die Versorgungsdrücke in der Niederzone.
Es wurde bereits aufgezeigt, dass in der Versorgungszone Gansäcker durch die Unterschreitung des Mindestversorgungsdruckes bereits im Ruhezustand nach DVGW W 405 keine Löschwasserentnahmen möglich sind. Mit Einrichtung der Zonentrennung wurde dieser Sachverhalt angepasst und die Niederzone HB Gansäcker erstellt. Auf Grund der einzigen Zuleitung zur Hauptbebauung der Zone in der Drackensteiner Straße mit einer DN 100 Leitung besteht jedoch weiterhin das Problem, dass alle Hydranten der Versorgungszone nördlich der Kreuzung Drackensteiner Straße / Magnusstraße ausschließlich Löschwassermengen zwischen 24 m³/h und 48 m³/h zur Verfügung stellen können.
Zur Verbesserung der Löschwasserversorgung kann eine zweite Zuleitung zur NZ Gansäcker erstellt werden. Hierfür ist vom Anschlusspunkt der neu herzustellenden DN 200 Leitung vom HB Gansäcker kommend eine DN 150 Leitung in Richtung Westen in der Drackensteiner Straße zu verlängern und anschließend in DN 100 am Bebauungsrand im Schotterweg auf dem Flurstück 1262 bis zum Anschlusspunkt in der Hofweiherstraße herzustellen.
Diese ergänzende Leitung führt dazu, dass in der NZ Gansäcker bis auf an Leitungs-endsträngen flächendeckend der Grundschutz von 48 m³/h für Wohngebiete gege-ben ist. Ergänzend erhöht diese Leitung die Versorgungssicherheit im Schadensfall an der Leitung in der Drackensteiner Straße.
Für die Löschwasserbereitstellung von > 96 m³/h in den Gewerbegebieten empfehlen wir eine dezentrale Lösung mit Löschwasserbehälter V = ca. 100 m³. Das Unterneh-men Bosch verfügt über einen eigenen regenwassergespeisten Löschwasserbehälter mit einem Speichervolumen von ca. 190 m³. Für die weiteren Unternehmen auf der Nordseite der B466 ist das Erfordernis eines ergänzenden Löschwasserbehälters zu prüfen. Selbiges gilt für das Gewerbegebiet südlich der B466.
Ein gemeinsamer Löschwasserbehälter für die Nord- und Südseite der B466 kommt nach DVGW W 405 nicht in Frage, da die B466 als Bundesstraße ein unüberwindbares Hindernis auf Grund der übergeordneten Verkehrsrolle einnimmt.
In der Bestandsberechnung wurde aufgezeigt, dass die Löschwasserversorgung im Bereich der Leimbergstraße und der Bergstraße kritisch zu betrachten sind.
Im Bereich der Leimbergstraße sind nach Öffnung des Trennschiebers zwischen der Bergstraße und der Bahnhofstraße Löschwasserentnahmen zwischen 24 und 48 m³/h möglich. Die Hydranten in der Bahnhofstraße sind jedoch weniger als 300 m entfernt und können Löschwasser- mengen > 48 m³/h zur Verfügung stellen.
Ebenso befindet sich die Leimbergstraße in direkter Verbindung zur Versorgungs-zone HB Gansäcker und kann daher auf eine zweite hydraulisch getrennte Zone zugreifen – nach Einrichtung der Zonentrennung.
Im Bereich der Bergstraße sind teils Entnahmen zwischen 24 m³/h und 48 m³/h möglich, teils sind aber auch nur Entnahmen < 24 m³/h möglich. Die Bergstraße liegt zwar in weniger als 300 m Entfernung zur Ulrich-Schiegg-Straße, jedoch geht es hier steil bergauf.
Verbessert werden kann die Situation durch zwei Maßnahmen:
Einerseits ist die Leitung in der Ulrich-Schiegg-Straße, wie beschrieben, auf den Zustand zu untersuchen. Durch einen Austausch der Leitung zur Verbesserung der Innenrauigkeit kann die Löschwasserversorgung im Bereich der Bergstraße verbes-sert werden. Dies führt jedoch nicht dazu, dass im höher gelegenen Abschnitt der Berg-straße 13-33 Löschwasserentnahmen > 48 m³/h zu erwarten sind.
Um dies zu erreichen, ist eine zusätzliche Verbindungsleitung zwischen der Bergstraße und der Zuleitung des HB Leimberg in DN 100 zu bauen. Diese würde auch in Teilen der Leimbergstraße zu einer Steigerung der entnehmbaren Löschwassermenge auf über 48 m³/h ermöglichen.
Diese Maßnahme führt neben der Verbesserung der Löschwasserversorgung zu einer Steigerung der Versorgungssicherheit.
Die Notwendigkeit dieser Maßnahme ist mit der Feuerwehr abzustimmen.
Als zweiter Schwachpunkt in der Löschwasserversorgung im Bereich der Zone HB Leimberg ist das Gewerbegebiet im Osten von Gosbach im Bereich der Bahnhofstraße zu betrachten. Bei aktuellem Zustand sind hier Löschwassermengen >48 m³/h jedoch <96 m³/h entnehmbar. Durch eine Aufweitung der Fallleitung vom HB Leimberg kommend ab dem Abzweig zur Ulrich-Schiegg-Straße bis zur Leitung in der Bahnhofstraße von DN 100 auf DN 150 kann die Leistungsfähigkeit der Hydranten in diesem Bereich deutlich gesteigert werden, so dass im Anschluss Entnahmemengen >96 m³/h zu erwarten sind. Weiter verbessert werden kann die Situation durch die Leitungsaufweitung auf DN 100 der Leitung in der Bahnhofstraße bzw. im Gehwegbereich und Grünbereich parallel zur Bahnhofstraße. Dies wird auch auf Grund des Zustandes und der vorhandenen Leitungsdimension von DN 65 und DN 80 in diesem Bereich empfohlen.
In Gosbach wurden im Rahmen der Kalibrierung des Wasserversorgungssystems in mehreren Leitungen sehr hohe Rauigkeitsbeiwerte ermittelt. Dies lässt den Rück-schluss auf einen schlechten Leitungszustand mit erhöhtem Aufkommen von Inkru-stationen etc. zu. Dabei handelt es sich um die Leitung im Bereich der Ulrich-Schiegg-Straße und der Hiltentalstraße sowie der durch das Flurstück 3139 verlaufenden Zuleitung zur Hiltentalstraße.
Für die genannten Straßenzüge ist mit der Betriebsführung im Hinblick auf Leitungsalter und ggfls. Straßensanierungsmaßnahmen etc. zu entscheiden, wann die Leitungen zwingend zu sanieren sind. Die Leitungssanierung der Ulrich-Schiegg-Straße sowie im Bereich der Bahnhofstraße führen zu hydraulischen Verbesserungen, während die Sanierung der Leitung in der Hiltentalstraße im Hinblick auf die hydraulische Leistungsfähigkeit untergeordnet betrachtet werden kann und zustandsbasiert zu bewerten ist.
Im Hinblick auf einen möglichen Leitungsaustausch wurde die hydraulische Dimensionierung der jeweiligen Leitung betrachtet:
Bahnhofstraße DN 65/DN 80 zu DN 100
Ulrich-Schiegg-Straße DN 100 zu DN 100
Hiltentalstraße DN 100 zu DN 100
 
Bad Ditzenbach:
Zur Ermittlung der Betriebsweise des Druckminderventiles Klingenbrunnen in Bad Ditzenbach wurden im Vorfeld zur Kalibrierungsmessung und während der Kalibrier-ungsmessung Drucklogger in besagtem Bereich eingebaut. Dabei wurde festgestellt, dass das Druckminderventil im aktuellen Zustand keine nennenswerte Verminderung des Versorgungsdruckes erzeugt.
Bei höheren Durchflüssen agiert das Druckminderventil aktuell als Engstelle und vermindert den Durchfluss.
Aus hydraulischer Sicht ist das Druckminderventil für die entsprechende Versorgungszone nicht notwendig und ist zur Verbesserung der hydraulischen Situation zurückzubauen.
In der Helfensteinstraße verläuft östlich der Filsquerung eine DN 100 Leitung, die direkt vor der Filsquerung endet. Westlich der Fils verläuft in der Filsstraße teils eine DN 100 Leitung und teils eine DN 150 Leitung, die im Anschluss in der Bruckwiesen-straße Richtung Westen weitergeführt wird.
Die Fils wird bisher an der Badstraße und an Mühlstraße gequert.
Im Bereich der Helfensteinstraße-Bruckwiesenstraße kann eine Verbindungsleitung DN 100 zur Stabilisierung der Versorgung nördlich der B466 im Zonenbereich HB Nussheckle erstellt werden.
Diese Verbindungsleitung verbessert die Löschwasserversorgung im nördlichen Bereich der Helfensteinstraße und in der Auendorfer Straße, so dass Einzelent-nahmen von 48 m³/h möglich sind.
Im Bereich der Lindenstraße, Schubartstraße, Uhlandstraße und Schillerstraße sind weiterhin nur Löschwasserentnahmen kleiner 48 m³/h möglich. Durch die Nähe zur Zone des HB Leimberg in Bad Ditzenbach ist jedoch durch die Löschwasserentnahme aus den zwei hydraulisch unabhängigen Zonen der Grundschutz für die genannten Straßenzüge gewährleistet.
Die B466 durch Bad Ditzenbach wird aktuell an zwei Stellen durch Wasserleitungen gequert. Einmal im Bereich der Auendorfer Straße mit einer DN 100 Leitung und ein zweites Mal im Bereich der Hauptstraße mit einer DN 80 Leitung. Hier kann zur Steigerung der Leistungsfähigkeit im Brandfall eine Aufweitung im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme der Leitung durchgeführt werden.
Mit einer Aufweitung der Leitung DN 80 auf DN 100 und einer Erneuerung der angesprochenen Leitungen im Bereich der Hauptstraße, Badstraße und Kurhausstraße kann mit einer Löschwasserversorgung von 48 m³/h im Bereich der Kurhausstraße gewährleistet werden.
Zur Verringerung von Stichleitungen und zur Verbesserung der Löschwasserver-sorgung der Straßenzüge im Nordwesten der Zone HB Nussheckle kann die Versor-gungszone HB Leimberg erweitert werden. Hierfür sind die zwei bestehenden Zonen-trennungen in der Lindenstraße aufzulösen und eine neue beispielsweise zwischen Auendorfer Straße und Lindenstraße einzurichten. Diese Anpassung kann auch von temporärer Natur sein.
Es ist zu beachten, dass an den neuen Strangenden ausreichend starke Abnehmer bestehen, die zu einem regelmäßigen Austausch des Leitungsinhaltes führen. Durch die Zonenanpassung steigt der Versorgungsdruck in den umgeschlossenen Straßenzügen um ca. 1 bar auf maximal 6 bar. Die Löschwasserversorgung in diesem Bereich der Lindenstraße, Schubartstraße, Uhlandstraße und Schillerstraße wird verbessert, so dass mit Einzelentnahmen größer 48m m³/h zu rechnen ist. Ergänzend werden höhergelegene Versorgungspunkte aus der Zone HB Nussheckle entfernt, wodurch der Mindestversorgungsdruck bei einigen Löschwasser- entnahmestellen in der Berechnung später erreicht wird und entsprechend höhere Löschwasser-abnahmen möglich sind, so beispielsweise in der Auendorfer Straße.
Im Vergleich zum bestehenden Betrieb ergeben sich durch die Zonenanpassung keine weiteren Stagnationsbereiche. Die Stagnationsbereiche in den Leitungsend-strängen bleiben bestehen.
Zur Steigerung der Versorgungssicherheit und der Netzstabilität kann im Bereich der Lindenstraße eine Verbindungsleitung zur vom HB Leimberg kommenden Fallleitung in DN 100 erstellt werden. Diese stabilisiert den Versorgungsdruck und erhöht die Löschwassermengen. Diese Steigerung der Löschwassermengen ist jedoch nicht signifikant.
In Bad Ditzenbach wurden im Rahmen der Kalibrierung des Wasserversorgungssystems in mehreren Leitungen sehr hohe Rauigkeitsbeiwerte ermittelt. Dies lässt den Rückschluss auf einen schlechten Leitungszustand mit erhöhtem Aufkommen von Inkrustationen etc. zu. Dabei handelt es sich um die Leitung in der Kurhausstraße, die Leitung in der Badstraße und Teile der Leitung in der Hauptstraße zwischen der B466 und dem Abzweig Gartenstraße einschl. der Straßenquerung der B466. Vorrangig ist hierbei die in Kapitel 5.3.3 beschriebene Aufweitung der DN 80 Leitung zu betrachten. Die Leitungssanierungen der Hauptstraße 2-9 sowie in der Badstraße führen zu hydraulischen Verbesserungen. Die Leitungssanierung in der Kurhaus-straße ist zustandsbasiert zu bewerten.
Im Hinblick auf einen möglichen Leitungsaustausch wurde die hydraulische Dimensionierung der jeweiligen Leitung betrachtet:
Hauptstraße 2-9 DN 100 zu DN 100 oder DN 150
Straßenquerung B466 DN 80 zu DN 100 oder DN 150
Badstraße DN 100 zu DN 100
Kurhausstraße DN 100 zu DN 100
 
Das notwendige Wasserspeichervolumen setzt sich vorrangig aus zwei Aspekten zusammen. Einen Bestandteil bildet dabei die Löschwasserreserve, die nach Vorgabe des DVGW ARBEITSBLATTS W 405 [4] eine Vorhaltung der Löschwasser-menge über zwei Stunden vorsieht.
Weiter ist nach DVGW ARBEITSBLATT W 300-1 [5] der Nutzinhalt, also die fluktuierende Wassermenge, als Speicherraum vorzuhalten. Dabei handelt es sich bei Wasserversorgungsanlagen mit einem Speichervolumen unter 2.000 m³ um den Speicherraum für den maximalen täglichen Verbrauch Qd,max. Abschließend ist noch eine Betriebsreserve zu beachten.
Der Ortsteil Auendorf wird vollständig durch den HB „Unterm Hag“ versorgt. Die Versorgung Gosbachs erfolgt im Westen über den HB Gansäcker und im Osten über den HB Leimberg. Der Westen Bad Ditzenbachs wird ebenfalls über den HB Leimberg versorgt und der Osten über den HB Nussheckle.
Die vorzuhaltende Wassermenge in den Hochbehältern setzt sich aus den notwen-digen Löschwasserreserven, dem Nutzinhalt und betrieblichen Reserven zusammen. Die Löschwassermenge ist dabei über einen Zeitraum von zwei Stunden vorzuhalten, wodurch sich Volumen von 2?48 m³/h = 96 m³/h für Auendorf und 2?96 m³/h = 192 m³/h für Gosbach bzw. Bad Ditzenbach ergeben.
Der Nutzinhalt der Wasserversorgung besteht aus dem maximalen Tagesverbrauch Qd,max, wobei dieser Wert in Gosbach und in Bad Ditzenbach den Abnahmeknoten entsprechend aufgeteilt wird.
Die Speicherraumbilanz zeigt, dass der Behälter Nussheckle bei Vorhaltung des Löschwasserbedarfes den Tagesspitzenbedarf vollständig abdeckt. Darüber hinaus besteh noch eine betriebliche Reserve.
Beim Behälter „Unterm Hag“ zeigt sich, dass dieser mit den angesetzten Werten vollständig ausgelastet ist und über keinerlei Reserven für weitere Verbrauchs-steigerungen verfügt, den aktuellen Zustand aber noch abdecken kann.
Beim HB Leimberg ist das vorgehaltene Volumen geringfügig niedriger als die zwingend vorzuhaltende Summe aus Tagesspitzenbedarf und Löschwasserbedarf. Für die durch den HB Leimberg versorgten Zonen besteht die Möglichkeit in verbrauchsstarken Zeiten Bereiche an die direkt angrenzenden Zonen des HB Gansäcker und des HB Nussheckle abzugeben. Der HB Leimberg ist daher nicht als kritisch anzusehen.
Für die Versorgungszone des HB Gansäcker kann weder der Tagesspitzenbedarf noch der Löschwasserbedarf vollständig vorgehalten werden. Eine entsprechende Umverteilung auf die Versorgungszone des HB Leimberg ist nicht zielführend und durch das Speichervolumen des HB Leimberg nicht durchführbar. Es besteht daher die dringende Empfehlung das Speichervolumen für die Zone des HB Gansäcker auszubauen. Dies kann beispielsweise durch einen Neubau des HB Gansäcker an bestehender Position erfolgen. Das erforderliche Speichervolumen ergibt sich hier aus dem Tagesspitzenbedarf der Zone von ca. 265 m³/d sowie der notwendigen Vorhaltung des Löschwasserbedarfes mit 192 m³. Zuzüglich ist eine betriebliche Reserve einzuplanen, um ggfls. Schwankungen im Tagesspitzenbedarf abzufangen oder ggfls. Bereiche aus dem Versorgungsgebiet des HB Leimberg mitzuversorgen. Dementsprechend liegt die vorläufige Empfehlung für das notwendige Speichervolumen der Zone HB Gansäcker bei 500 m³.
 
Herr Moser stellt dann noch eine Kostenschätzung für die Optimierungsmaßnahmen vor. Diese würden sich auf insgesamt rund 4 Mio. € belaufen.
 
BM Juhn bedankt sich bei Herrn Moser für den umfassenden Bericht und verweist darauf, dass der Gemeinderat sich Anfang des neuen Jahres in einer Klausursitzung weiter dem Thema annehmen wird und Prioritäten für die nächsten Jahre erarbeiten soll, wann welche Maßnahme umgesetzt werden soll.
 
Etliche Gemeinderäte begrüßen das umfangreiche Gutachten. Damit habe man eine gute Grundlage, um daraus Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserversorgung abzuleiten.
 
Bebauungsplan "Riedmorgen"
Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan
- erneuter Aufstellungsbeschluss im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB
BM Juhn erklärt, dass im Jahr 2017 mit Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) durch Aufnahme des § 13b den Gemeinden und Städten erlaubt wurde, Bebauungspläne für Wohnbauland aufzustellen, sofern es sich um Flächen handelt, die sich an im Zusammenhang bebauter Ortsteile anschließen und zur kurzfristigen Deckung des Wohnbauflächenbedarfs herangezogen werden können.
Bebauungspläne die nach § 13b BauGB aufgestellt werden, mussten bis spätestens 31.12.2019 förmlich aufgestellt und der Satzungsbeschluss bis spätestens 31.12.2021 gefasst werden.
Aufgrund der Nachfrage nach neuen Wohnbauflächen, hat die Gemeinde Bad Ditzenbach deshalb unter Nutzung des § 13b BauGB am 12.09.2019 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Riedmorgen“ gefasst.
Anschließend wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt.
Aufgrund fehlender Mitwirkungsbereitschaft von Eigentümerseite geriet das Verfahren ins Stocken und wurde bislang nicht fortgeführt.
 
Auf Empfehlung der Baulandkommission wurde noch 2021 die Verlängerung des
§ 13b BauGB beschlossen. Hierdurch wird ermöglicht, Bebauungspläne gem. § 13b BauGB bis 31.12.2022 förmlich einzuleiten, die dann bis spätestens 31.12.2024 abgeschlossen sein müssen.
Verfahren, die nach dem alten § 13b BauGB bis 31.12.2019 förmlich eingeleitet wurden, der Satzungsbeschluss aber noch nicht bis 31.12.2021 gefasst werden konnte, können nach allgemeiner Rechtsauffassung nicht einfach in den neuen § 13b BauGB verlängert werden.
 
Um das vorliegenden Bebauungsplanverfahren weiterhin gem. § 13b BauGB zu betreiben, ist deshalb ein erneuter Aufstellungsbeschluss erforderlich. Die Voraussetzungen hierfür liegen weiterhin vor. Die Erforderlichkeit zur Aufstellung ebenfalls.
 
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, erneut den Aufstellungsbeschluss zu fassen und diesen im Anschluss bis spätestens 31.12.2022 öffentlich bekannt zu machen. Hierdurch ist das Verfahren erneut förmlich gem. § 13b BauGB eingeleitet.
 
Auf eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird verzichtet. Die Anregungen aus der bereits durchgeführten frühzeitigen Beteiligung werden in einem nächsten Verfahrensschritt dem Gemeinderat zur Abwägung vorgelegt. Die Ergebnisse werden bei der Ausarbeitung des Entwurfs berücksichtigt.
 
Der Gemeinderat beschließt einstimmig für den im Lageplan vom 12.09.2019 dargestellten Bereich nach § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Riedmorgen“ und die Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB i.V.m § 13 a BauGB.
 
Erneuerung der Sirenenanlagen in Bad Ditzenbach
BM Juhn geht darauf ein, dass die Gemeinde Bad Ditzenbach in den früheren Jahren in allen Ortsteilen über analoge Sirenen auf den Rathäusern verfügt hat. Zwischenzeitlich ist nur noch die analoge Sirenenanlage in Auendorf funktionsfähig. Die Flutkatastrophe im Ahrtal hat es wieder aufgezeigt, dass es hilfreich sein kann, die Bürgerinnen und Bürger in Gefahrenlagen rechtzeitig z.B. über Sirenen zu warnen.
 
Der Bundestag hat zur Frühwarnung die Einführung des Warnmittels „Cell Broadcast“ beschlossen. Die bislang bestehende Mischung an Warnmöglichkeiten in Deutschland aus analogem Sirenenalarm und digitalen Warnmeldungen über Rundfunk oder entsprechende Warn-Apps wird nun durch „Cell Brodcast“ ergänzt. Die Meldungen werden dann direkt an alle Personen mit Mobilfunkgeräten versendet. Bis Ende des Jahres soll die Technik möglich sein.
 
Der Bund hat außerdem im September 2021 ein Sonderförderprogramm Sirenen aufgelegt, wonach die Anschaffung bzw. Umrüstung von Sirenenanlagen unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden können. Die Verwaltung hat am 10.11.2021 einen Förderantrag gestellt. Leider ist das Programm überzeichnet und es sind keine Mittel mehr vorhanden, so dass die Gemeinde bisher keine Förderzusage erhalten hat. Das Regierungspräsidium hat der Verwaltung aus diesem Programm auch keine Hoffnungen auf Mittel gemacht. Ob es nächstes Jahr eine neue Förderung gibt, ist noch nicht bekannt.
 
Die Verwaltung hat für die Anschaffung und Montage bzw. Umrüstung auf digitale Sirenenanlagen Angebote eingeholt, die in der Sitzung behandelt werden. Der Gemeinderat soll in der Sitzung entscheiden, ob die Ortsteile wieder entsprechend mit modernen Sirenenanlagen ausgerüstet werden sollen. Ein entsprechender Betrag könnte dann in den Haushalt 2023 aufgenommen werden.
 
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Betrag von 24.547,95 € im Haushalt 2023 für das Angebot der Firma EuroBOS aufzunehmen.
 
Anschaffung eines stationären Notstromaggregats für den Katastrophenfall
Viele Kommunen rüsten sich für den Katastrophenfall. Auch die Gemeinde Bad Ditzenbach bereitet sich dafür vor und hat deshalb für verschiedene Szenarien ein Krisenhandbuch erarbeitet, welches Anfang vom neuen Jahr detailliert vorgestellt werden soll. Ein Bestandteil hiervon, ist die Einrichtung eines Krisenstabs.
 
Ein möglicher Katastrophenfall könnte ein längerfristiger Stromausfall sein. Hierauf ist die Gemeinde bisher nicht vorbereitet. Sie verfügt zwar über kleinere Notstromaggregate, die jedoch nicht geeignet sind, die Stromversorgung eines Gebäudes für eine gewisse Zeit aufrechtzuerhalten. Der Krisenstab sollte aber in einem Gebäude mindestens Telefon und EDV nutzen können. Auch die Freiwillige Feuerwehr sollte für eine gewisse Zeit über Strom im Feuerwehrhaus verfügen. Deshalb plant die Verwaltung die Installation eines Notstromaggregats beim Feuerwehrhaus, welches auch das Haus des Gastes mit versorgt. Im Haus des Gastes soll der Krisenstab im Notfall untergebracht werden.
 
Die Verwaltung hat bei zwei Firmen Angebote für ein entsprechendes Gerät mit Montage eingeholt. Lediglich die Firma Krauter aus Göppingen hat ein Angebot mit Montage und Installation abgegeben.
Da sich die Preise für Notstromaggregate laufend erhöhen und mit langen Lieferzeiten zu rechnen ist, schlägt die Verwaltung vor, den Auftrag jetzt schon zu vergeben und den Betrag dann in den neuen Haushalt aufzunehmen.
 
Der Gemeinderat spricht sich für ein mobiles entsprechendes Notstromaggregat aus. Das Feuerwehrhaus soll elektrisch vorbereitet werden, dass es dort dann eingesteckt werden kann. Das mobile Geräte könnte dann z.B. auch für Veranstaltungen genutzt werden. Die Verwaltung wird entsprechende Angebote einholen.
 
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Bad Ditzenbach
Anpassung der Abwassergebühren für das Jahr 2023
Die Abwassergebühren wurden zuletzt zum 01.01.2019 angepasst. Seither betragen die Schmutzwassergebühr 2,06 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr 0,60 €/m².
 
In der Verwaltungsratssitzung des Abwasserverbands Oberes Filstal wurden am 02.12.2022 die Haushaltspläne für die Jahre 2022 und 2023 vorgestellt. Diese zeigen auf, dass die zu zahlende Umlage der Gemeinden an den Verband stark ansteigen wird. Im Jahr 2022 liegt diese für die Gemeinde Bad Ditzenbach bei 360.609,33 € (Vergleich Jahr 2021: 266.705,58 €). Im Jahr 2023 wird die Umlage nochmal deutlich um knapp 62.500,00 € zum Vorjahr auf 423.046,44 € ansteigen.
Grund für den starken Anstieg sind insbesondere stark steigende Energiekosten sowie notwendige Unterhaltungsmaßnahmen.
 
Um die Erhöhungen der Verbandsumlage und andere steigende Kosten in der Abwasserbeseitigung kompensieren zu können, sieht sich die Verwaltung gezwungen, die Abwassergebühren ab dem 01.01.2023 anzupassen.
 
In die Kalkulationen der Abwassergebühren fließen die Ergebnisse der Vorjahre ein. Nach § 14 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) dürfen in der Abwasserbeseitigung keine Gewinne erwirtschaftet werden bzw. müssen diese, wenn Überschüsse erzielt wurden, dem Gebührenzahler innerhalb von fünf Jahren gutgeschrieben werden. Anders verhält es sich mit Kostenunterdeckungen. Diese können innerhalb der nächsten fünf Wirtschaftsjahre ausgeglichen werden.
Um das gebührenrechtliche Ergebnis zu ermitteln, ist eine Nebenrechnung notwendig, da das gebührenrechtliche Ergebnis nicht dem Ergebnis nach HGB entspricht.
 
Aufgrund der Komplexität der Gebührenkalkulation und der vorangeschrittenen Zeit, war es der Verwaltung nicht möglich, die Kalkulation rechtzeitig zur Sitzung des Gemeinderats am 15.12.2022 aufzustellen. Daher empfiehlt die Verwaltung, die anstehende Gebührenerhöhung der Bürgerschaft bereits jetzt anzukündigen und nach Vorlage der neuen Kalkulation im neuen Jahr die Gebührenerhöhung rückwirkend ab dem 01.01.2023 zu beschließen.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einstimmig mit der baldmöglichen Erstellung der Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2023 und diese dem Gemeinderat im neuen Jahr vorzulegen.
Die Verwaltung soll die Gebührenerhöhung ab dem 01.01.2023 im Mitteilungsblatt ankündigen.
 
Bauanträge:
Der Gemeinderat konnte für nachfolgende Bauanträge das gemeindliche Einverneh-men erteilen:
-                 Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flst. Nr. 1214 in der Wiesensteiger  Straße in Gosbach
-          Änderung des Dachaufbaus des Wochenendhauses, Flst. 1638, Gewann Schorn, Auendorf
 
Behandlung von Bauanträgen während der sitzungsfreien Zeit
Nach den geltenden Vorschriften der Landesbauordnung für Baden-Württemberg ist die Gemeinde verpflichtet, nach dem vollständigen Eingang der Bauvorlagen beim Bauamt im Landratsamt innerhalb eines Monats eine Stellungnahme gegenüber der Baurechtsbehörde abzugeben.
 
Aus diesem Grunde und damit die Bauantragsteller bei der Bearbeitung der Bauanträge keine Verzögerungen in Kauf nehmen müssen, hat der Gemeinderat die Verwaltung in den letzten Jahren bevollmächtigt, über eingehende Bauanträge während der sitzungsfreien Zeit zu entscheiden.
 
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, diese Regelung beizubehalten und der Verwaltung in diesem Jahr erneut eine entsprechende Ermächtigung für die Zeit bis zur ersten Gemeinderatssitzung im neuen Jahr 2023 zu erteilen.
 
In der ersten Sitzung im Januar wird im Gemeinderat über die betreffenden Bauanträge berichtet.
 
Die Verwaltung wird einstimmig vom Gemeinderat bevollmächtigt, über eingehende Bauanträge während der sitzungsfreien Winterpause zu entscheiden.
 
Bekanntgaben und Verschiedenes
BM Juhn teilt noch einige Termine mit.
 
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
BM Juhn trägt vor, dass in der letzten Gemeinderatssitzung keine nichtöffentlichen Beschlüsse gefasst wurden.
 
Der öffentliche Teil dieser Sitzung endete mit Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte und einer Frageviertelstunde für die Zuhörer/innen.