Bad Ditzenbach

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Veranstaltungsräume in der Gemeinde Bad Ditzenbach

Die Gemeinde Bad Ditzenbach hat verschiedene Räumlichkeiten, die für Vermietungen zur Verfügung gestellt werden.

In der Benutzungs- und Gebührenordnung (PDF) können die Regelungen, Einschränkungen und Gebührensätze nachgelesen werden. Das Antragsformular (PDF) für eine Anmietung muss im Tourismus- und Kulturbüro im Haus des Gastes abgegeben werden.

Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs
Sie veranstalten eine öffentliche Veranstaltung, bei der Speisen und Getränke verkauft werden? Dann zeigen Sie bitte beim Ordnungsamt Ihren vorübergehenden Gaststättenbetrieb nach § 2 Abs. 2 des Landesgaststättengesetzes Baden-Württemberg (LGastG) an. Diese Anzeige erlaubt es Ihnen, bei einer öffentlich zugänglichen Veranstaltung Speisen und Getränke auszuschenken – auch ohne eine reguläre Gaststättenerlaubnis. Eine solche Anzeige wird für Straßenfeste, Vereinsfeiern oder Märkte benötigt, nicht jedoch für private Veranstaltungen wie Geburtstage oder Hochzeiten.

Wichtig: Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden.
Formular Anzeige nach § 2 Abs. 2 des Landesgaststättengesetzes Baden-Württemberg (LGastG)

Bei weiteren Fragen: Ordnungsamt der Gemeinde Bad Ditzenbach, Rathaus, Hauptstraße 40, 73342 Bad Ditzenbach, Tel. 07334 9601-17, 9601-18 oder per E-Mail an ordnungsamt(@)badditzenbach.de

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Folgende Räumlichkeiten können gemietet werden:

  • Leseraum im Haus des Gastes Bad Ditzenbach 
    Helfensteinstraße 20
    73342 Bad Ditzenbach
  • Nach der Veranstaltung muss die ursprüngliche Sitzordnung wiederhergestellt werden.
  • Die Musik muss spätestens um 24:00 Uhr ausgeschaltet werden. 
  • Ab 22:00 Uhr müssen die Fenster geschlossen bleiben, um Lärm für die Nachbarn zu vermeiden.

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  • Bewegungsraum im Kindergarten Bad Ditzenbach
    Kurhausstraße 11
    73342 Bad Ditzenbach
  • Anmietung:

Wochenende: Freitagmittag bis Sonntag für Veranstaltungen.
Unter der Woche: Nur von 17:30–21:00 Uhr für Sitzungen und Infoveranstaltungen örtlicher Vereine, Verbände oder Gewerbetreibender.

- Nach der Veranstaltung muss der Raum in den ursprünglichen Zustand gebracht werden. Andernfalls entstehen zusätzliche Kosten.
- Veranstaltungen müssen spätestens um 21:00 Uhr enden.
- Cateringküche kann gemietet werden, ist aber nicht ausgestattet.

  • Gartennutzung:

    - Der Garten mit Spielplatz kann nach Absprache genutzt werden. Eltern haften für ihre Kinder.
    - Nutzung nur bei trockenem Wetter erlaubt.
    - Der Garten muss sauber und ordentlich hinterlassen werden. Schäden oder Matschbildung durch ungünstige Bodenverhältnisse sind zu vermeiden.
  • Brandmeldeanlage:

Staub und Rauch sind zu vermeiden, da dies die Brandmeldeanlage auslöst.
- Bei Fehlalarmen durch Missachtung trägt der Mieter die Kosten für den Feuerwehreinsatz.

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  • Bürgerhaus Bad Ditzenbach
    Hauptstraße 15
    73342 Bad Ditzenbach
  • Bestuhlung:

    - Es gilt der aktuelle Bestuhlungsplan.
    - Nach der Veranstaltung muss der Raum in den ursprünglichen Zustand gebracht werden. Bei Nichteinhaltung entstehen zusätzliche Kosten.
  • Endzeit:

    - Veranstaltungen müssen spätestens um 24:00 Uhr enden.
    - Viermal im Jahr dürfen BürgerInnen aus Bad Ditzenbach bis 2:00 Uhr feiern.
  • Ab 22:00 Uhr bis zum Ende der Veranstaltung müssen die Fenster aus Lärmschutzgründen geschlossen bleiben.

  • Details zur Gastronomieküche, Inventar und Bestuhlungsplänen finden Sie hier:
    - Gastronomieküche: Diese Information folgt in den nächsten Tagen.
    -
    Inventar: Diese Information folgt in den nächsten Tagen.
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    Bestuhlungspläne (PDF)

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  • Feuerwehrsaal Bad Ditzenbach
    Helfensteinstraße 20
    73342 Bad Ditzenbach
  • Gemeinschaftsraum in der Seniorenwohnanlage Bad Ditzenbach
    Bergwiesenstraße 2
    73342 Bad Ditzenbach
  • Sitzungssaal im Rathaus Bad Ditzenbach
    Hauptstraße 40
    73342 Bad Ditzenbach
  • Der Sitzungssaal wird von der Gemeinde für Sitzungen und öffentliche Veranstaltungen genutzt
  • Einwohner, Vereine und Organisationen können den Saal für Sitzungen oder Tagungen mieten
  • Der Saal kann nur während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros ohne direkten Kontakt zu einem Gemeinde-Mitarbeiter gemietet werden
  • Der Saal steht nicht für private Feierlichkeiten zur Verfügung.

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  • Turnhalle Gosbach
    Hiltentalstraße
    73342 Bad Ditzenbach
  • Der Bauhof baut die Bühne auf und ab. Wenn der Veranstalter das selbst macht, muss die Bühne von einer beauftragten Person der Gemeinde abgenommen werden.
  • Ab 22:00 Uhr bis zum Ende der Veranstaltung müssen die Fenster der Turnhalle geschlossen bleiben, um Lärm zu reduzieren.
  • Es sind maximal 5 Faschingsveranstaltungen pro Jahr erlaubt:
    • Ende spätestens 3:00 Uhr, Halle bis 4:00 Uhr schließen.
    • Kinderfasnet: Ende spätestens 20:00 Uhr.
  • Ein Festzelt auf dem Vorplatz der Turnhalle ist erlaubt. Die Endzeiten sind wie in der Turnhalle geregelt.
  • Ohne Festzelt dürfen maximal 3 Musikveranstaltungen stattfinden, die spätestens um 24:00 Uhr enden. Halle muss bis 1:30 Uhr geschlossen sein.
  • Zusätzlich darf einmal jährlich eine Sonderveranstaltung mit Festzelt auf dem Vorplatz stattfinden, die höchstens zwei Tage dauert.
     
  • Bestuhlungspläne (PDF)

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  • Gymnastikraum in der Hiltenburgschule Bad Ditzenbach
    Mühlstraße 15
    73342 Bad Ditzenbach