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Die Gemeinde Bad Ditzenbach hat verschiedene Räumlichkeiten, die für Vermietungen zur Verfügung gestellt werden.
In der Benutzungs- und Gebührenordnung (PDF) können die Regelungen, Einschränkungen und Gebührensätze nachgelesen werden. Das Antragsformular (PDF) für eine Anmietung muss im Tourismus- und Kulturbüro im Haus des Gastes abgegeben werden.
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs
Sie veranstalten eine öffentliche Veranstaltung, bei der Speisen und Getränke verkauft werden? Dann zeigen Sie bitte beim Ordnungsamt Ihren vorübergehenden Gaststättenbetrieb nach § 2 Abs. 2 des Landesgaststättengesetzes Baden-Württemberg (LGastG) an. Diese Anzeige erlaubt es Ihnen, bei einer öffentlich zugänglichen Veranstaltung Speisen und Getränke auszuschenken – auch ohne eine reguläre Gaststättenerlaubnis. Eine solche Anzeige wird für Straßenfeste, Vereinsfeiern oder Märkte benötigt, nicht jedoch für private Veranstaltungen wie Geburtstage oder Hochzeiten.
Wichtig: Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden.
Formular Anzeige nach § 2 Abs. 2 des Landesgaststättengesetzes Baden-Württemberg (LGastG)
Bei weiteren Fragen: Ordnungsamt der Gemeinde Bad Ditzenbach, Rathaus, Hauptstraße 40, 73342 Bad Ditzenbach, Tel. 07334 9601-17, 9601-18 oder per E-Mail an ordnungsamt(@)badditzenbach.de
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Folgende Räumlichkeiten können gemietet werden:
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Wochenende: Freitagmittag bis Sonntag für Veranstaltungen.
Unter der Woche: Nur von 17:30–21:00 Uhr für Sitzungen und Infoveranstaltungen örtlicher Vereine, Verbände oder Gewerbetreibender.
- Nach der Veranstaltung muss der Raum in den ursprünglichen Zustand gebracht werden. Andernfalls entstehen zusätzliche Kosten.
- Veranstaltungen müssen spätestens um 21:00 Uhr enden.
- Cateringküche kann gemietet werden, ist aber nicht ausgestattet.
Gartennutzung:
- Der Garten mit Spielplatz kann nach Absprache genutzt werden. Eltern haften für ihre Kinder.Brandmeldeanlage:
- Staub und Rauch sind zu vermeiden, da dies die Brandmeldeanlage auslöst.
- Bei Fehlalarmen durch Missachtung trägt der Mieter die Kosten für den Feuerwehreinsatz.
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Bestuhlung:
- Es gilt der aktuelle Bestuhlungsplan.Endzeit:
- Veranstaltungen müssen spätestens um 24:00 Uhr enden.Ab 22:00 Uhr bis zum Ende der Veranstaltung müssen die Fenster aus Lärmschutzgründen geschlossen bleiben.
Details zur Gastronomieküche, Inventar und Bestuhlungsplänen finden Sie hier:
- Gastronomieküche: Diese Information folgt in den nächsten Tagen.
- Inventar: Diese Information folgt in den nächsten Tagen.
- Bestuhlungspläne (PDF)
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