Hauptmenü
- Gemeinde
- Rathaus
- Leben
- Tourismus
- Tourist-Information
- Gastronomie & Übernachtungen
- Kulturelles
- Veranstaltungen
- Sportliche Aktivitäten
- Themenpfade
- Sehenswertes
- Wasser & Wellness
- Bädergemeinschaft
- Vision: Gartenschau
- Unsere Partner
- Wirtschaft





Die Gemeinde Bad Ditzenbach hat verschiedene Räumlichkeiten, die für Vermietungen zur Verfügung gestellt werden.
In der Benutzungs- und Gebührenordnung (PDF) können die Regelungen, Einschränkungen und Gebührensätze nachgelesen werden. Das Antragsformular (PDF) für eine Anmietung muss im Tourismus- und Kulturbüro im Haus des Gastes abgegeben werden.
Sie veranstalten eine öffentliche Veranstaltung, bei der alkoholische Getränke verkauft werden? Dann benötigen Sie eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz. Diese vorübergehende Erlaubnis erlaubt es Ihnen, bei einer öffentlich zugänglichen Veranstaltung Alkohol auszuschenken – auch ohne eine reguläre Gaststättenerlaubnis. Eine solche Gestattung wird häufig für Straßenfeste, Vereinsfeiern oder Märkte benötigt, nicht jedoch für private Veranstaltungen wie Geburtstage oder Hochzeiten.
Wichtig: Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden.
Formular Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz
_________________________________________________________________
Folgende Räumlichkeiten können gemietet werden:
____________________________________________________________________________________________________________________

Wochenende: Freitagmittag bis Sonntag für Veranstaltungen.
Unter der Woche: Nur von 17:30–21:00 Uhr für Sitzungen und Infoveranstaltungen örtlicher Vereine, Verbände oder Gewerbetreibender.
- Nach der Veranstaltung muss der Raum in den ursprünglichen Zustand gebracht werden. Andernfalls entstehen zusätzliche Kosten.
- Veranstaltungen müssen spätestens um 21:00 Uhr enden.
- Cateringküche kann gemietet werden, ist aber nicht ausgestattet.
Gartennutzung:
- Der Garten mit Spielplatz kann nach Absprache genutzt werden. Eltern haften für ihre Kinder.Brandmeldeanlage:
- Staub und Rauch sind zu vermeiden, da dies die Brandmeldeanlage auslöst.
- Bei Fehlalarmen durch Missachtung trägt der Mieter die Kosten für den Feuerwehreinsatz.
____________________________________________________________________________________________________________________
Bestuhlung:
- Es gilt der aktuelle Bestuhlungsplan.Endzeit:
- Veranstaltungen müssen spätestens um 24:00 Uhr enden.Ab 22:00 Uhr bis zum Ende der Veranstaltung müssen die Fenster aus Lärmschutzgründen geschlossen bleiben.
Details zur Gastronomieküche, Inventar und Bestuhlungsplänen finden Sie hier:
- Gastronomieküche: Diese Information folgt in den nächsten Tagen.
- Inventar: Diese Information folgt in den nächsten Tagen.
- Bestuhlungspläne (PDF)
____________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________