Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 18. Januar 2024
Friedhofskonzeption - Baumbestattungen
BM Juhn begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Laier und Herrn Treuchtlinger vom Büro Treuchtlinger aus Oberboihingen. BM Juhn geht darauf ein, dass sich der Gemeinderat in der Sitzung vom 26.10.2023 zuletzt mit der Weiterentwicklung der Friedhofskonzeption befasst hat. Dabei ging es um die Umsetzung eines Friedwaldes sowie um die Ermöglichung von Baumbestattungen auf den drei Friedhöfen der Gemeinde.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, das Büro Treuchtlinger für die Erarbeitung einer Planung sowie einer Kostenkalkulation für eine Baumbestattung zu beauftragen. Bei Befürwortung könnten noch entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2024 berücksichtigt werden.
Frau Laier stellt verschiedene Varianten für Baumbestattungen für alle drei Friedhöfe vor und geht auf die Details ein. Herr Treuchtlinger ergänzt es mit den entsprechenden Kosten bei den einzelnen Varianten.
Mehrere Gemeinderäte tun sich schwer, heute schon eine Entscheidung zu treffen, deshalb wird vereinbart einen Vororttermin zu organisieren, da könne man es sich dann besser vorstellen. Die Umsetzung soll auf drei Jahre aufgeteilt werden. Es sollen zunächst 60.000 € pro Haushaltsjahr aufgenommen werden. Dies wird einstimmig beschlossen.
Breitbandausbau in der Gemeinde Bad Ditzenbach durch die Deutsche Glasfaser;
Sachstandsbericht
BM Juhn führt aus, dass in der Gemeinderatssitzung vom 26.07.2023 der Gemeinderat darüber informiert wurde, dass die Deutsche Glasfaser beabsichtigt, die Ortsteile Bad Ditzenbach und Gosbach eigenwirtschaftlich mit Glasfaser zu versorgen.
Der Gemeinderat hat sich fast einstimmig dafür ausgesprochen, das Angebot der Deutschen Glasfaser zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus anzunehmen. Die Verwaltung wurde deshalb beauftragt und ermächtigt, mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH einen Kooperationsvertrag zu unterzeichnen.
Der Kooperationsvertrag wurde am 10.08.2023 gegenseitig unterzeichnet. Am 21.09.2023 fand in der Turnhalle eine ausführliche Infoveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger statt. Außerdem wurden alle Haushalte mit einem Infobrief angeschrieben. Darin wurden die Bürgerinnen und Bürger darüber informiert, dass Voraussetzung für diesen eigenwirtschaftlichen Ausbau ist, dass während des Zeitraums der sogenannten Nachfragebündelung vom 21.09.2023 bis zum 16.12.2023 mindestens 33% der Haushalte einen 2-Jahresvertrag mit der „Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH“ abschließen.
Haushalte, die während der Nachfragebündelung einen Vertrag abschließen, erhalten den Glasfaseranschluss bei Baubeginn kostenfrei bis in ihr Haus verlegt. Die Kosten für eine spätere Anschlussbeauftragung betragen mind. 750 €.
Mitarbeitende der Deutschen Glasfaser sind in den Wochen vom 21.09.2023 bis zum 16.12.2023 von Haus zu Haus gegangen, um persönlich über das Projekt und die Möglichkeiten zu informieren. Zusätzlich wurde im Haus des Gastes ein Servicebüro eingerichtet, welches wöchentlich am Dienstag besetzt war. Zur weiteren Unterstützung wurde umfangreich plakatiert.
Erfreulicherweise wurde die 33%-Quote erreicht. Da es aber ein offizielles Markterkundungsverfahren ist, braucht die Deutsche Glasfaser für die Genehmigung zum Ausbau noch ein Generalunternehmen, wo den Ausbau vornimmt. Dies muss bei der Bundesnetzagentur mitgeteilt werden. Aufgrund von Schwierigkeiten bei den bisheri-gen Ausbaugebieten hat sich die Deutsche Glasfaser vom bisherigen Generalunter-nehmen getrennt. Sobald sie ein neues Generalunternehmen gefunden hat, wird sie einen Genehmigungsantrag stellen.
Spendenbericht für das Jahr 2023
Gem. § 78 Abs. 4 GemO darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen. Über die Annahme entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Im Jahr 2023 sind bei der Gemeindeverwaltung Spenden in Höhe von insgesamt 17.257,28 Euro eingegangen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Spenden anzunehmen.
Betriebliche Krankenversicherung für die Beschäftigten
Haupt- und Personalamtsleiterin Frau Rosenberger führt aus, dass die Gemeinde Bad Ditzenbach seit 1. Januar 2009 das Budget für das leistungsorientierte Entgelt nach §18 TVöD pauschal nach dem Gießkannenprinzip an alle Beschäftigten aus schüttet. Das Budget beläuft sich auf 2 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten der Gemeinde Bad Ditzenbach. Dieser Betrag ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Er wird entsprechend dem persönlichen Beschäftigungsumfang im Dezember an die Beschäftigten ausbezahlt.
Durch die Einführung des neuen §18a TVöD (Alternatives Entgeltanreiz-System) besteht nun die Möglichkeit, aus dem o.g. Budget einen Teil für bspw. eine betriebliche Krankenversicherung für alle Beschäftigten zu verwenden. Ein großer Vorteil dabei ist, dass dieser Betrag nicht steuer- und sozialversicherungspflichtig ist, d.h. der Betrag kommt ohne Abzüge bei den Beschäftigten an und auch die Gemeinde spart sich ihren Sozialversicherungsanteil. Ein weiterer großer Vorteil ist, dass die Beschäftigten und ihre nächsten Angehörigen ohne eine Gesundheitsprüfung in die Krankenversicherung aufgenommen werden können.
Aus diesem Grund hat die Verwaltung zusammen mit dem Personalrat ein Angebot für die betriebliche Krankenversicherung für die Beschäftigten u.a. bei der Debeka eingeholt. Dort werden verschiedene Tarife angeboten. Die Verwaltung könnte sich einen Tarif mit 50% Erstattung für Zahnersatz vom Rechnungsbetrag zuzüglich einer PlusCard Comfort (Unterkunft im Zweibettzimmer, Facharzt-Terminservice, Zweitmeinung, Vorteilswelt) vorstellen. Jeder Beschäftigte hat die Möglichkeit, den Tarif nach seinem Bedarf und auf seine Kosten aufzustocken.
Der jährliche Beitrag für diesen Tarif beträgt je Beschäftigten 223,92 € unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Die Summe dieser Beiträge würde aus dem Budget des §18 TVöD (Gießkanne) entnommen.
Das restliche Budget des §18 TVöD würde dann wie bisher per Gießkanne und entsprechend des Beschäftigungsumfangs jedes einzelnen Beschäftigten ausgeschüttet und wäre nach wie vor steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Es gibt allerdings Beschäftigte, die diesen Jahresbeitrag in Höhe von 223,92 € bisher über die Ausschüttung des §18 TVöD nicht erreichen. Um eine Schlechterstellung der (übrigen) Beschäftigten zu vermeiden, müsste die Gemeinde diejenigen Beschäftigten subventionieren, die den Jahresbeitrag bisher nicht erreichen. Es handelt sich dabei vor allem um geringfügig Beschäftigte.
Das auszuschüttende Budget des §18 TVöD liegt für das Jahr 2023 bei rd. 31.700 €. Das Budget errechnet sich immer aus dem Entgelt der Beschäftigten des Vorjahres. Rund 50% würden künftig für die betriebliche Krankenversicherung umgewidmet.
2023 gab es 11 Beschäftigte, die den Jahresbeitrag für die betriebliche Krankenversicherung nicht erreicht hätten. Der zu subventionierende Betrag hätte sich auf 1.106 € belaufen. Dafür hätte die Gemeinde im Gegenzug einen Betrag in Höhe der Sozialversicherungsbeiträge mit 3.989,93 € eingespart. Damit könnte die Gemeinde trotz Subventionierung Mittel einsparen.
Den Beschäftigten wurde dieses Konstrukt bereits im Rahmen einer Personalversammlung vorgestellt. Sollte der Gemeinderat die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung befürworten, würde die Verwaltung eine entsprechende Umfrage unter den Beschäftigten starten. Bei einer Zustimmung von mind. 75% der Beschäftigten würde Verwaltung die betriebliche Krankenversicherung umsetzen.
Der Gemeinderat befürwortet einstimmig die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung für die Beschäftigten der Gemeinde aus dem Budget des § 18 TVöD und stimmt einer ggf. erforderlichen Subventionierung des Jahresbeitrags für die betriebliche Krankenversicherung zu.
Bauanträge:
Der Gemeinderat konnte für nachfolgende Bauanträge das gemeindliche Einver-nehmen erteilen:
- Neubau einer Lagerhalle für KFZ-Teile und 24 KFZ-Stellplätze auf dem Grundstück Flst. Nr. 1249 in der Hofweiherstraße in Gosbach
- Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Flst. Nr. 461 in der Bruckwiesenstraße in Bad Ditzenbach
- Erweiterung des Wohnhauses mit Windfang, Quergiebel und Balkonen, Grundstück Flst. Nr. 260/1 in der Schulstraße in Gosbach
- Errichtung eines Balkons am Wohngebäude des Grundstücks Flst. Nr. 2216 in der Krügerstraße in Auendorf
- Neubau einer Garage auf dem Grundstück Flst. Nr. 1235/1 in der Brunnenwiesenstraße in Bad Ditzenbach
Für folgende Bauvoranfrage konnte das Einvernehmen nicht erteilt werden:
- Bauvoranfrage zum Neubau eines 4-Familienhauses auf den Grundstücken Flst. Nrn. 242 und 243/1 in der Auendorfer Straße in Bad Ditzenbach
Bekanntgaben und Verschiedenes
BM Juhn informiert den Gemeinderat darüber, dass für den Bauhof Herr Maurus aus Gosbach eingestellt werden konnte. Außerdem wurde für die Kasse Herr Schneider aus Bad Ditzenbach als Kassenverwalter eingestellt.
Für die Anschlussunterbringung wurde eine größere Wohnung in Gosbach in der Mörikestraße angemietet.
Das Leasingfahrzeug vom Wassermeister konnte für 19.022,27 € brutto erworben werden.
Abschließend teilt er noch einige Termine mit.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
BM Juhn informiert darüber, dass es in der letzten Gemeinderatssitzung im nichtöffentlichen Teil eine Personalangelegenheit beschlossen wurde.
Der öffentliche Teil dieser Sitzung endete mit Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte und einer Frageviertelstunde für die Zuhörer/innen.