Bad Ditzenbach

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Steuern & Gebühren

Hier finden Sie die wichtigsten Steuern, Gebühren und Beiträge der Gemeinde Bad Ditzenbach.
Detaillierte Informationen finden Sie in den jeweiligen Satzungen, die unter der Rubrik Ortsrecht im Bereich Rathaus & Service zu finden sind. 

Grund- & Gewerbesteuer

  • Hebesatz Grundsteuer A 410 v.H. (Landwirtschaft)
  • Hebesatz Grundsteuer B 430 v.H.
  • Hebesatz Gewerbesteuer 395 v.H.

Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Aus diesem Grund wird folgende Beilage (PDF) zu den Grundsteuerbescheiden mit versendet.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer können Sie hier herunterladen.

Hundesteuer

  • 1. Hund jährlich 120,00 Euro
  • Kampfhund 645,00 Euro

Hier können Sie die Formulare zur An-/Abmeldung Ihres Hundes herunterladen:

Vergnügungssteuer

Der Steuersatz beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat der Steuerpflicht für das Bereithalten eines Geräte
1.    mit Gewinnmöglichkeit

  • in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen: 100,00 €
  • sonstiger Aufstellungsort: 50,00 €

2.    ohne Gewinnmöglichkeit

  • in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen: 80,00 €
  • sonstiger Aufstellungsort: 40,00 €  

Kurtaxe

Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag

  • im Ortsteil Bad Ditzenbach: 1,50 €
  • in den Ortsteilen Auendorf und Gosbach: 1,00 €

Wasser

  • Verbrauchsgebühren 2,51 Euro/m³ + 7 % MwSt.
  • Grundgebühr 1,00 Euro pro Zähler + 7 % MwSt.

Abwasser

Gesplittete Abwassergebühren:

  • Schmutzwassergebühren 2,85 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr 0,60 €/m²

Neubauten und Flächenänderungen ab 10 m² müssen der Gemeinde Bad Ditzenbach unverzüglich mitgeteilt werden.
Bitte verwenden Sie hierfür diesen Erhebungsbogen (PDF).

Erschließungsbeiträge

  • Wasser Erschließungsbeiträge
    pro m² Nutzungsfläche 2,38 Euro + 19 % MwSt.
  • Abwasser Erschließungsbeiträge
    Teilbeitrag für den öffentlichen Abwasserkanal pro m² Nutzungsfläche 2,12 Euro. Teilbeitrag für das Klärwerk pro m² Nutzungsfläche 2,02 Euro.

Kindergartengebühren

Die Kindergartengebühren werden aufgrund der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Bad Ditzenbach erhoben.

Verlässliche Grundschule & Ferienbetreuung

Die Gebühren für die Schulkindbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule sowie die Ferienbetreuung für Schulkinder werden in der Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen geregelt.