Bad Ditzenbach

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Aktuelles aus der Gemeinde

Bericht aus dem Gemeinderat am 30.03.2023

Amtsantritt des wiedergewählten Bürgermeisters

a) Bekanntgabe des Wahlprüfungsbescheids
b) Wahl eines Mitglieds aus dem Gemeinderat zur Verpflichtung des
    wiedergewählten Bürgermeisters
BM Juhn übergibt das Wort an Gemeinderat Hendrik Kuhn, den Vorsitzenden des Wahlausschusses und tritt vom Tisch zurück.
Hendrik Kuhn geht nochmals kurz auf das Ergebnis der Bürgermeisterwahl ein. Am 5. Februar 2023 wurde Herr Herbert Juhn im 1. Wahlgang zum Bürgermeister der Gemeinde Bad Ditzenbach wiedergewählt. Auf ihn entfielen 90,62% der gültig abgegebenen Stimmen. Von 3.039 Wahlberechtigten haben 884 (29,09%) von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht.
 
Das Wahlergebnis wurde im Mitteilungsblatt der Gemeinde am 9. Februar 2023 öffentlich bekannt gemacht. Gegen die Wahl konnte binnen einer Frist von einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Wahlberechtigten und von jedem Bewerber Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde erhoben werden. In dieser Zeit ist bei der Rechtsaufsichtsbehörde kein Einspruch eingegangen.
Herr Juhn hat schriftlich bestätigt, dass er die Wahl annimmt.
 
Die Gültigkeit der Wahl ist vom Landratsamt Göppingen nach den §§ 30 und 32 Kommunalwahlgesetz und § 47 der Kommunalwahlordnung geprüft worden. Die Wahl wird aufgrund der Ergebnisse der Wahlprüfung nicht beanstandet und ist damit rechtsgültig.
 
Herr Herbert Juhn ist damit rechtmäßig für die Dauer von 8 Jahren zum Bürgermeister der Gemeinde Bad Ditzenbach gewählt. Die neue Amtszeit schließt sich an die am 6. April 2023 endende erste Amtszeit an.
 
Die Amtseinsetzung und Verpflichtung des wiedergewählten Bürgermeisters findet im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2023 um 19:00 Uhr statt. Den Vorsitz dieser Sitzung übernimmt der 1. Stellvertreter des Bürgermeisters, Gemeinderat Hendrik Kuhn.
 
Für die Verpflichtung des wiedergewählten Bürgermeisters hat der Gemeinderat nach § 42 Absatz 6 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ein Gemeinderatsmitglied aus seiner Mitte zu wählen. Wahlen sind geheim mit Stimmzetteln durchzuführen. Es kann offen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Dem widerspricht niemand.
 
Gemeinderätin Eva Schober schlägt Hendrik Kuhn vor, dass er die Verpflichtung übernimmt. Der Gemeinderat stimmt dem einstimmig zu.
 
   Neues Baugebiet "Wettenbach-Süd" in Auendorf
- Beschluss der Bauplatzvergaberichtlinie und Eröffnung des Vergabeverfahren
- Festlegung des Bauplatzpreises
- Vergabe des Straßennamens
Bau- und Ordnungsamtsleiterin Silvia Oettinger geht anhand einer Präsentation auf das neue Wohngebiet ein.
In der Gemeinderatssitzung am 22.07.2021 wurde der Bebauungsplan „Wettenbach-Süd“ sowie die Örtlichen Bauvorschriften zum genannten Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan sieht vor, 8 Wohnbaugrundstücke mit einer Grundstücksgröße von 510 m² bis 754 m² zu schaffen. Mit der Erschließung des Baugebiets soll nun in den kommenden Wochen begonnen werden, vorbereitende Arbeiten wurden zum Teil bereits durchgeführt.
Somit kann mit der Vermarktung der Bauplätze gestartet werden. Die Verwaltung hat Vergabekriterien erarbeitet. Der Verkauf der Bauplätze dient ausschließlich zur Bebauung mit selbstgenutzten Eigenheimen. Mit den Vergabekriterien soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, an örtliche Bewerber vergeben zu können.
Die Vergabe der Bauplätze erfolgt unter Beachtung der Grundsätze Gleichbehandlung, Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und Bestimmtheit. Die
Vergabepraxis darf danach ausgerichtet werden, welche Ziele mit der Vergabe der Grundstücke verfolgt werden sollen; sie muss sachlich und nachvollziehbar sein.
Die Aufstellung von Vergabekriterien dient dazu das Vergabeermessen zu konkretisieren und rechtssicher zu gestalten. Bauplatzvergabekriterien stärken die Vergabemöglichkeit an örtliche Bewerber, ohne dabei auswärtigen Bewerbern den Zugang zu erschweren oder unmöglich zu machen (Wahrung der Freizügigkeit nach deutschem und europäischem Recht). Bauplätze dürfen nur bei einer Rechtfertigung durch das Allgemeinwohl an Einheimische vergeben werden.
Folgende Punkte werden dadurch erreicht:
Sicherung einer dauerhaften, nachhaltigen Sesshaftigkeit in der Gemeinde, Stärkung und Festsetzung des sozialen Zusammenhalts in der Gemeinde, Möglichkeit junger Familien in der Gemeinde bleiben zu können (ausgewogene Bevölkerungsstruktur) sowie einkommensschwächere und weniger begüterte Personen können einen Zugang zum Wohnungsmarkt bekommen.
Besonders berücksichtigt werden:

  • Familien mit mehrjähriger Bindung zur örtlichen Gemeinschaft
  • Förderung ausreichender Wohnflächengrößen von Familien oder Haushalten mit Kindern
  • Berücksichtigung von Menschen mit Einschränkungen
  • Bindung an die Gemeinde durch Hauptwohnsitz, ehrenamtliches Engagement,

           Erwerbstätigkeit in der Gemeinde
Dies erfolgt durch Aufnahme von Punkten in die Auswahlmatrix.
 
Sicherung der Ziele und der Förderzwecks/Zugangsvoraussetzungen für die Bewerbung

  • Kein Grundbesitz eines unbebauten, aber mit einem Wohnhaus zulässig bebaubaren Grundstücks in der Gemeinde
  • Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren nach notarieller Beurkundung
  • Wohnverpflichtung nach Bezugsfertigkeit von mindestens 5 Jahren
  • Keine Weiterveräußerung des Grundstücks innerhalb von 5 Jahren ohne Zustimmung der Gemeinde (Veräußerungsregelung)

Die Gemeinde behält sich bei Verstößen (Punkte 2 bis 4) ein Wiederkaufsrecht vor.
Bewerbungen mit bewusst unrichtigen und unvollständigen Angaben werden ausgeschlossen, bei nachträglicher Feststellung droht eine Vertragsstrafe bis zu 40.000 Euro.
 
Kaufverträge/Finanzierungsnachweis

  • Aufnahme der vorgenannten Punkte in die Kaufverträge
  • Nachweis der Finanzierung in Höhe des Bauplatzpreises bei Annahme der Zuteilung durch den Käufer (verbindliche Kaufabsicht)

 
Veröffentlichung am Donnerstag, 06.04.2023 im Mitteilungsblatt /Homepage mit den erforderlichen Unterlagen

  • Gleichzeitig Information der Interessenten gemäß der bei der Gemeinde vorliegenden Interessentenliste

 
Bewerbungsfrist:  12.04.2023 bis einschließlich 31.05.2023
 
Möglich sind

  • Einzelbewerbungen (Einzelpersonen/Ehegatten/Lebenspartner)
  • Gemeinschaftliche Bewerbungen (bei der Errichtung mehrerer Wohneinheiten)

Auswertung

  • Überprüfung der eingegangenen Bewerbungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit, hiernach Ermittlung der Punktzahl.
  • Bei gemeinschaftlichen Bewerbungen wird jede Bewerbung zunächst wie eine Einzelbewerbung beurteilt, dann werden die Bewerbungen zusammen geführt und die durchschnittliche Punktzahl ermittelt.

 
Weiteres Verfahren:

  • Ordnen der Bewerbungen in eine Reihenfolge entsprechend der erreichten Punktzahlen. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.
  • Information der Bewerber über das Ergebnis und Prioritätenabfrage
  • Annahme des zugeteilten Bauplatzes innerhalb einer Erklärungsfrist (verbindliche Kaufabsichtserklärung und Finanzierungsnachweis über den Bauplatzpreis)
  • Nach abgeschlossener Zuteilung: Beschluss des Gemeinderats über den Verkauf der Bauplätze
  • Grundstückskaufverträge mit Auflassung

 
Der Gemeinderat beschließt daraufhin einstimmig:
Der Bauplatzvergaberichtlinie für das Baugebiet „Wettenbach-Süd“ wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauplatzvergaberichtlinie zu veröffentlichen. Die Bewerbungsfrist für das Vergabeverfahren beginnt am 12.04.2023 und läuft bis einschließlich 31.05.2023.
Der Bauplatzpreis für das Baugebiet „Wettenbach-Süd“ wird auf 295 Euro/m² festgelegt.
Der neue Abschnitt „Wettenbach-Süd“ wird für die oberen Bauplätze der Krügerstraße zugeordnet und erhält die Bezeichnung „Krügerstraße“ und für die unteren Bauplätze der Moosäckerstraße und erhält die Bezeichnung „Moosäckerstraße“.
 
 
 
Bundesförderung "Klimaangepasstes Waldmanagement"
BM Juhn geht darauf ein, dass der Bund ein neues Programm zur Unterstützung des Waldes aufgelegt hat. Bei der Bundesförderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“ handelt es sich um eine Flächenprämie (ca. 85 – 100 € / Hektar), die zukünftig jährlich, zumindest bis 2026, vom Bund ausbezahlt werden soll.
Die Fördermittel sind an die Erfüllung von 12 Kriterien gebunden, die in Teilen über bisherige gesetzliche Rahmenbedingungen und die forstliche Zertifizierung hinausgehen. Herr Sander vom Forstamt stellt die 12 Kriterien im Detail. Sie können alle von der Gemeinde Bad Ditzenbach erfüllt werden.
Das Kriterium 12 „Natürliche Waldentwicklung“ der Richtlinie fordert eine Flächenstilllegung von 5 % der Waldfläche. Diese Flächen müssen für den Gemeindewald Bad Ditzenbach abgegrenzt werden.
Bei einer Fläche von 505 Hektar müssen zur Erreichung des 5-Prozent-Ziels mindestens 25,25 Hektar still gelegt werden. Herr Sander macht Vorschläge zu möglichen Flächen.
 
Der Gemeinderat beauftragt daraufhin bis auf eine Enthaltung die Verwaltung einen Förderantrag beim Bund für die Bundesförderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zu stellen. Den Vorschlägen für die 5%-ige Flächenstilllegung wird zugestimmt.
 
Haushaltsplan 2023
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushalts-plan, der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 und den Wirtschaftsplänen für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
BM Juhn führt aus, dass in der Gemeinderatsitzung am 02. März 2023 der Entwurf des Haushaltsplans 2023 mit der Finanzplanung bis 2026 und den Wirtschaftsplänen für die beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung eingebracht wurde. In der heutige Sitzung wird über den Haushaltsplan beraten und über Anträge aus dem Gemeinderat entschieden. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 sollte beschlossen werden, damit eine entsprechende Bewirtschaftung möglich ist.
 
Auf die Ausführungen im Vorbericht des Haushaltsplans wird hingewiesen.

GR Kuhn fragt an, ob man einen Puffer bei den Personalkosten eingeplant habe oder noch einplanen kann. Er sehe, dass die Verwaltung im Rathaus aufgrund der zunehmenden Aufgaben, wie z. Bsp. bei den Flüchtlingen, entlastet werden müsse.
 
BM Juhn entgegnet, er sehe die Flüchtlingsaufgabe nach wie vor als eine Aufgabe des Bundes und die vielen Aufgaben, die hier anfallen, sind bereits auf mehrere Rathausmitarbeiter verteilt. Aufgrund der in der jüngsten Vergangenheit vom Gemeinderat angesprochenen Belastung des Tourismusbüros sehe er eine Möglichkeit, hier aufgrund einer nicht besetzten Stelle im Finanzbereich und einem freiwerdenden Stellenanteil umzuschichten und im Tourismusbüro dann personell aufzustocken. Evtl. können dann auch Aufgaben des Rathauses mit übernommen werden. Dies könne auch kurz- bis mittelfristig erfolgen, somit müsse dann auch jetzt der Haushaltsplan nicht mehr geändert werden.
 
GR Stehle fragt nach, was es mit der Baggerschaufelablage auf sich habe. Diese sei mit 3 000 Euro veranschlagt, der Betrag komme ihm sehr hoch vor. Herr BM Juhn sagt zu, dies zu klären.
 
Des Weiteren fügt GR Stehle an, dass sich die Gemeinde aus seiner Sicht den Fitalpark nicht leisten könne; dies sei keine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Seiner Ansicht nach seien die Kosten zu hoch, des Weiteren ziehe eine solche Investition auch hohe Unterhaltungskosten nach sich. Aufgrund des hohen Wasserbrauchs für das geplante Kneippbecken, schlage er deshalb vor, darauf zu verzichten oder ein Naturkneippbecken an der Fils zu planen.
 
BM Juhn erklärt, der Fitalpark sei ein Ergebnis aus der Gartenschaubewerbung und die Planung wurde mit dem Gemeinderat bereits mehrfach besprochen. Man habe für das Vorhaben bereits eine Baugenehmigung und eine Umplanung würde das Vorhaben und den Zuschuss zeitlich hinauszögern oder vielleicht sogar unmöglich machen. Der Fitalpark sei nicht nur eine Einrichtung für die Besucher der Gemeinde, sondern auch eine Einrichtung für die Bürgerinnen und Bürger. Bzgl. des bestehenden Kneippbeckens im Bereich der Schule müsse man sich zu gegebener Zeit unterhalten, ob man dieses stilllege; das neue Kneippbecken würde dann, auch was den Wasserverbrauch angehe, das alte Kneippbecken ersetzen.
 
GR Stehle stellt daraufhin folgenden Antrag:
„Es erfolgt eine Umplanung des bereits genehmigten Bauantrages zum Fitalpark. Hierbei soll überprüft werden, ob anstatt des geplanten Kneippbeckens ein Naturkneippbecken an der Fils errichtet werden kann.“
 
BM Juhn lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
4 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Der Antrag ist somit abgelehnt.
 
GR Bosch verweist auf die Schuldensituation und merkt an, seiner Ansicht nach könne man den im Haushaltsplan mit einem Betrag von 45.000 Euro veranschlagten Unterflurcontainer streichen; er möchte diesbzgl. einen Antrag stellen.
 
BM Juhn erklärt, man habe dies zwar in den Haushaltsplan aufgenommen, wolle dies aber zu gegebener Zeit im Gemeinderat beschließen lassen. Er ergänzt, dass es hierfür auch Zuschüsse gebe.
GR Bosch nimmt daraufhin seine Absicht, einen Antrag stellen zu wollen, zurück.
 
Hiernach bittet er um Auskunft, was es mit dem geplanten Logistikfahrzeug für die Feuerwehr auf sich habe.
BM Juhn erläutert, es handele sich hierbei um ein Fahrzeug, welches als Transportfahrtzeug sinnvoll genutzt werden könne. Das Fahrzeug werde als Gebrauchtwagen von einer anderen Kommune verkauft; ob man zum Zug kommen werde, sei noch nicht sicher.
 
GR Bosch erklärt, er vermisse im Haushaltsplan die Einstellung von Mitteln für Photovoltaikanlagen. Seiner Ansicht nach müsse die Gemeinde als öffentliche Hand hier tätig werden.
BM Juhn erklärt, man habe im Haushaltsplan Mittel für die Beauftragung von Sanierungsfahrplänen für die öffentlichen Gebäude aufgenommen. Hierfür gebe es einen beträchtlichen Zuschuss. Evtl. könne dann auch eine Belegung der Gebäude mit Photovoltaikanlagen als Ergebnis hervorgehen, insofern sei man sich der Thematik bewusst und werde die Ergebnisse aus den Sanierungsfahrplänen dem Gemeinderat zu gegebener Zeit vorstellen.
 
Der Gemeinderat beschließt daraufhin bei einer Gegenstimme:
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird mit den entsprechenden Änderungen beschlossen.
Die Finanzplanung bis 2026 wird beschlossen.
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Wasserversorgung Bad Ditzenbach für das Wirtschaftsjahr 2023 und die Finanzplanung bis 2026 werden beschlossen.
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Bad Ditzenbach für das Wirtschaftsjahr 2023 und die Finanzplanung bis 2026 werden beschlossen.
Auf die Darstellung von Schlüsselprodukten, Leistungszielen und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung wird weiterhin vorerst verzichtet.
Erweiterung des Biosphärengebiets "Schwäbische Alb"
BM Juhn führt aus, dass die Biosphärengebiete großräumige Kulturlandschaften mit charakteristischer und reicher Naturausstattung umfassen, die zu erhalten, zu fördern und zu entwickeln sind. Biosphärengebiete sind Modellregionen, die zeigen, wie sich Aktivitäten im Bereich der Wirtschaft, der Siedlungstätigkeit und des Tourismus zu-sammen mit den Belangen von Natur und Umwelt gemeinsam innovativ fortent-wickeln können.
Biosphärengebiete gliedern sich in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen:

  • Kernzonen sollen sich vom Menschen möglichst unbeeinflusst entwickeln und haben einen ähnlichen Status wie Naturschutzgebiete.
  • Die Pflegezonen sollen überwiegend wie Natur- oder Landschaftsschutzgebiete geschützt werden.
  • In den Entwicklungszonen soll eine vorbildliche ökologisch ausgerichtete Wirtschaftsentwicklung unterstützt werden.

 
Das erste Biosphärengebiet in Baden-Württemberg liegt seit März 2008 auf der Schwäbischen Alb. Das Schutzgebiet erstreckt sich auf 29 Gemeinden und den gemeindefreien ehemaligen Gutsbezirk Münsingen in drei Landkreisen und zwei Regierungsbezirken auf einer Fläche von 85.269 Hektar. Die Kernzone umfasst 2.645 Hektar (3,1 Prozent, davon 1.000 Hektar kommunaler Wald), die Pflegezone 35.410 Hektar (41,5 Prozent), die Entwicklungszone 47.214 Hektar (55,4 Prozent).
Seit 26. Mai 2009 ist das Biosphärengebiet Schwäbische Alb als UNESCO-Biosphärenreservat anerkannt. Nach zehn Jahren überprüfte eine von der UNESCO eingesetzte Evaluierungskommission, wie gut die Ziele des Biosphärengebiets erreicht wurden und wie es Akteure und Bevölkerung bewerten. Das Urteil war durchweg positiv und damit die Verlängerung der UNESCO-Auszeichnung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb für die kommenden zehn Jahre gesichert.
 
Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb soll auf Wunsch des Lenkungskreises des Biosphärengebiets erweitert werden. Mit dem erfolgreichen Abschluss der UNESCO-Evaluation und der Erneuerung der UNESCO-Anerkennung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb wurde die Planung für eine Erweiterung des Biosphärengebiets gestartet. Unter umfangreicher Beteiligung von Akteurinnen und Akteuren wurde ein Verfahren und ein Kriterienkatalog für die Gebietserweiterung abgestimmt.
Ziel ist, dass die Gebietserweiterung zu einem qualitativen Mehrwert für das Biosphärengebiet Schwäbische Alb als Modellregion für nachhaltige Entwicklung führt. Die Gebietserweiterung soll die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele des Biosphärengebiets in ökonomischer, sozialer und ökologischer Hinsicht maßgeblich voranbringen. Gesucht werden weitere engagierte Städte und Gemeinden sowie Akteurinnen und Akteure, die bereit sind, eine Vorbildfunktion einzunehmen und sich für die Handlungsfelder und Nachhaltigkeitsziele des Biosphärengebiets einzusetzen.
           
Das beschlossene Verfahren der Gebietserweiterung sieht vor, dass in einem ersten Schritt Mitgliedskommunen, die aktuell nur anteilig im Biosphärengebiet liegen, nach ihrem Interesse gefragt werden, weitere Flächen in das Biosphärengebiet einzubringen. In einem weiteren Schritt werden potenziell interessierte neue Kommunen angefragt. 
Für die Aufnahme weiterer Flächen von Mitgliedskommunen und beitrittsinteressierter neuer Kommunen in das Biosphärengebiet, sind sogenannte „MUSS-Kriterien“ zwingend zu erfüllen. Diese betreffen u.a. die verbindlichen Kriterien der UNESCO und des deutschen MAB-Nationalkomitees hinsichtlich der Zonierung, darunter beispielsweise der Kern- und Pflegezonenanteil der Erweiterungsfläche.
Bei neuen Kommunen kommen weitere Kriterien hinzu, wie der räumliche Anschluss an das Biosphärengebiet und die künftige Etablierung von biodiversitätsfördernden Maßnahmen. Beitrittsinteressierte neue Kommunen stehen somit in einem anspruchsvollen Wettbewerb um eine Aufnahme ins Biosphärengebiet. Die letztendliche Entscheidung über einen Beitritt von neuen Kommunen trifft der Lenkungskreis des Biosphärengebiets Schwäbische Alb.
 
BM Juhn geht darauf ein, dass schon einige Kommunen sich gegen eine Bewerbung ausgesprochen haben, wie z.B. die Stadt Laichingen, Gruibingen und Drackenstein. Er sehe es auch als sehr aufwändig an, ohne Unterstützung eines externen Büros können das Bewerbungskonzept aus dem bestehenden Rathauspersonal nicht gestemmt werden. Außerdem haben wir auf der Gemarkung schon sehr viele Gebietseinschränkungen und mit dem Biosphärengebiet kämen weitere dazu.
Gemeinderat Burkhardt erwidert, dass alle bisherige Mitgliedskommunen sehr zufrieden seien und man käme an zusätzliche Fördermöglichkeiten, was für den Tourismus gut wäre.
Gemeinderat Kuhn sieht es nicht so. Wir hätten keinen Truppenübungsplatz wie Münsingen. Wir sollten lieber unser eigenes Konzept weiterentwickeln. Es widerspreche auch dem Ausbau der Windkraft.
Gemeinderat Schulz ist auch dagegen. Es gäbe zu viele Auflagen und Einschränkun-gen auch für die Jäger. Man können auch nicht mehr aussteigen und müsste immer bezahlen.
Gemeinderat Stehle sieht auch einen hohen bürokratischen Aufwand und wir würden auch nicht von der Gemarkung angrenzen und wären dadurch ausgeschlossen.
Gemeinderat Bosch spricht sich dafür aus, sich das zu konzentrieren, was wir haben.
 
Der Gemeinderat beschließt daraufhin mehrheitlich keinen Bewerbungsantrag zu stellen.
 
 
Bauanträge:
Der Gemeinderat konnte für nachfolgende Bauanträge das gemeindliche Einverneh-men erteilen:
-          Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Flst. Nr. 1304 in der Tälesbahnstraße in Bad Ditzenbach
-          Errichtung von 18 Stellplätzen, eines Anbaus und einer Verbindungsüberdachung sowie Umbau des bestehenden Bürotrakts auf den Betriebsgrundstücken Flst. Nrn. 493/2 und 493/4, Obere Wiesen, Bad Ditzenbach
-          Errichtung von drei Fertiggaragen auf dem Grundstück Flst. Nr. 729/1 im rückwärtigen Bereich der Straße "Am Bahndamm" in Gosbach
-          Abbruch einer Scheune und Neubau einer Garage auf den Flst. Nrn. 79/2, 79/4 und 99 in der Kirchstraße in Auendorf
 
Bekanntgaben und Verschiedenes
BM informiert darüber, dass die Landeswasserversorgung zwei Anschlussleitungen ab Mitte April sanieren wird und zwar die in Gosbach und die ans Nussheckle.
Außerdem bittet er um Zustimmung zur Vergabe des neuen Spielturms im Schulgarten der Ulrich-Schiegg-Schule in Gosbach. Diesbezüglich hat eine Ausschreibung stattgefunden. Es gab nur ein Angebot vom Lehrmittel-Service aus Auendorf. Es liegt bei ca. 35.000 € und somit unter dem Planansatz von 50.000 €. Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Vergabe zu.
BM Juhn teilt außerdem noch einige Termine mit.
 
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
BM Juhn informiert darüber, dass in der letzten Gemeinderatssitzung im nichtöffentlichen Teil der Bauplatzpreis für das Baugebiet Wettenbach-Süd beraten wurde.
 
Der öffentliche Teil dieser Sitzung endete mit Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte und einer Frageviertelstunde für die Zuhörer/innen.