Grundsteuerbescheide 2025
In den nächsten Tagen werden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 zugestellt.
Der Grundsteuerwert bzw. der Grundsteuermessbetrag wurden vom Finanzamt ermittelt. Die Daten dafür haben Sie in Ihrer Grundsteuererklärung angegeben. Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.
Der Hebesatz, mit dem der Messbetrag multipliziert wird, wird durch die Gemeinde festgelegt. Die Gemeinde ist an den Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt gebunden, auch dann, wenn Einspruch gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid eingelegt wurde. Bei erfolgreichem Einspruch wird in der Folge der Grundsteuerbescheid von Amts wegen geändert.
Weitere Informationen finden Sie unter www.Grundsteuer-BW.de oder auf unserer Homepage.