Öffentliche Auslegung des Entwurfs
Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Ditzenbach hat am 18.11.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Ortsbauplan Gosbach gern. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern. In derselben Sitzung wurde der Entwurf der Änderung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Für den Geltungsbereich ist das Deckblatt zum Ortsbauplan Gosbach vom Büro mquadrat vom 18.11.2021 maßgebend. Den Kartenausschnitt und alle weitere Unterlagen finden Sie hier: