Bad Ditzenbach

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Aktuelles aus der Gemeinde

Bericht aus dem Gemeinderat am 10.02.2022

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 10. Februar 2022


Wohnpark am Bach - Städtebauliche Entwicklung
BM Juhn begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Welz und Frau Nille vom Büro fai architekten – welz + partner aus Göppingen sowie Herrn Mezger vom Büro mquadrat aus Bad Boll.

BM Juhn führt aus, dass weiterhin dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt wird und die Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung habe. Deshalb soll in dem noch unbebauten Bereich zwischen der Kurhausstraße und Sonnenbühl beim neuen Kindergarten ein neuer Wohnpark entstehen. Das Kräuterhaus als privater Investor will dort 5 Mehrfamilienhäusern mit 37 Mietwohnungen errichten.

Für die Weiterentwicklung der Gemeinde Bad Ditzenbach wäre dies sehr positiv. Auch aus ökologischen Gesichtspunkten ist die Planung zu begrüßen, da ein modernes energiesparendes Konzept umgesetzt werden soll. Die Umsetzung soll in drei Bauabschnitten erfolgen.

Herr Welz stellt anhand einer Präsentation das Konzept vor. Es werden überwiegend Wohnungen für 3 -4 Personen errichtet. Zwei Wohnungen sind kleiner. Es sollen bezahlbare Mietwohnungen hergestellt werden. Der Investor lege großen Wert auf Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Gebäuden, um die Sichteinschränkungen für die Anwohner so gering wie möglich zu halten. Deshalb sollen die Gebäude auch nicht so hoch werden. Die Dächer erhalten darum auch kein Satteldach, sondern Flachdächer, die begrünt werden.

Alle Wohnungen sind barrierefrei und aus ökologischer Sicht werden die Gebäude kfw 40 erfüllen. Sie sollen mit modernster Technik ausgestatten werden, so dass sie mit niedriger Temperatur betrieben werden können.

Das Büro fai hat ein Modell erstellt, welches im Rathaus eingesehen werden kann.

Gemeinderat Bosch spricht die Wasserversorgung und die Entwässerung an, ob dies schon geprüft wurde, ob unsere Leitungen ausreichend sind. Herr Welz teilt mit, dass man mit dem Konzept am Anfang stehe und dies im weiteren Verfahren geklärt wird. Außerdem will Herr Bosch wissen, ob die Anwohner schon beteiligt wurden. Herr Mezger vom Büro mquadrat verweist darauf, dass zunächst der Gemeinderat das Konzept beschließen müsse und dann die Anwohner eingebunden werden.

Die Gemeinderäte Burkhardt und Kuhn begrüßen das Konzept, insbesondere die Innenentwicklung.

Herr Mezger geht auf die weiteren Schritte ein. Er empfiehlt den bestehenden Bebauungsplan zu ändern und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf den Weg zu bringen.

Der Gemeinderat stimmt daraufhin einstimmig der vorgestellten städtebaulichen Entwicklung im Bereich Kurhausstraße / Sonnenbühl zu.


Kindergarten-Neubau - Ausschreibungsbeschluss für die Aufbringung einer PV-Anlage
BM Juhn begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schmutz vom Ingenieurbüro Puscher. BM Juhn geht darauf ein, dass beim Neubau vom Kindergarten in der Kurhausstraße bei der Planung auch die Montage bzw. Nutzung einer PV-Anlage vorgesehen wurde. Der durch die PV-Anlage erzeugte Strom kann selbst genutzt werden, dadurch werden dauerhaft Energiekosten eingespart.

Herr Schmutz zeigt anhand einer Präsentation den Stromverbrauch des neuen Kindergartens auf. Dieser liege bei ca. 29.000 kWh im Jahr. Bei einer PV-Anlage mit 23,1 kWp könnten vorsichtig gerechnet ca. 22.900 kWh erzeugt werden. Bei einer größeren Anlage müsse eine zusätzliche Messung eingebaut werden, die deshalb zusätzliche Kosten erzeuge.

Gemeinderat Kuhn regt an, sich auch eine größere Anlage anbieten zu lassen. Bis 30 kWp sind maximal möglich.

BM Juhn schlägt vor die PV-Anlage der Hiltenburgschule und vom neuen Kindergarten gemeinsam auszuschreiben.

Der Gemeinderat beschließt daraufhin einstimmig die PV-Anlage für den neuen Kindergarten gemeinsam mit der Hiltenburgschule auszuschreiben. Für den Kindergarten werden beide Varianten ausgeschrieben.


Entwurf zur Planung eines Mehrgenerationenparks beim Schulsportplatz in Bad Ditzenbach
BM Juhn begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Groda und Herrn Binder vom Kräuterhaus Sanct Bernhard Sport sowie unsere Tourismusbüroleiterin Frau Horlacher. BM Juhn geht darauf ein, dass sich der Gemeinderat mit der Verwaltung schon längere Zeit mit dem Thema Outdoorfitness beschäftigt habe. Hierzu gab es zunächst Überlegungen entlang des Geh- und Radwegs an der Fils zwischen Bad Ditzenbach und Gosbach einzelne Outdoor-Fitnessgeräte aufzustellen. Auch im Zuge der Gartenschaubewerbung wurde die Idee mit aufgenommen.

Zwischenzeitlich konnte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Kräuterhaus Sanct Bernhard ein Konzept für die Umsetzung eines Mehrgenerationenparks ausarbeiten. Herr Groda und Herr Binder stellen das Konzept anhand einer Präsentation vor. Es geht um die freie Wiese beim Schulsportplatz in Bad Ditzenbach. Dieser Bereich soll aufgewertet werden.

Für ältere Menschen sind als Anlage die „Fünf Esslinger“ vorgesehen. Die Fünf Esslinger sind ein Bewegungsprogramm zum Erhalt von Bewegung, Muskeln und Knochen Es handelt sich um eine wissenschaftlich begründete und in Studien überprüfte Auswahl von fünf Gruppen von Übungen. Diese haben das Ziel, die körperliche Fitness auch in der zweiten Lebenshälfte so lange wie möglich hoch zu halten.

Für die jüngere Altersgruppe ist eine Calestenics-Anlage vorgesehen. Die könnte von einzelnen Personen oder auch von Gruppen genutzt werden. Personaltrainer könnten dafür auch geschult werden.

Ergänzt werden soll es noch mit Wippgeräten für Kleinkinder. Außerdem soll eine neue Kneippanlage mit einem Kräutergarten entstehen. Dazu könnte auch ein Zugang zur Fils hergestellt werden. Zwischen den einzelnen Anlagen sollen Sitzgelegenheiten als Aufenthaltsmöglichkeiten aufgebaut werden.

Das Konzept sieht deshalb einen Mehrgenerationenpark vor, wo Personen aus unterschiedlichsten Altersgruppen zusammenkommen. Dies wäre ein Highlight im Oberen Filstal. Als Namen schlagen Herr Groda und Herr Binder dafür „Fital-Park“ vor.

Gemeinderätin Schober findet das Konzept klasse. Gemeinderätin Grundstein regt noch eine Poolbahn an. Auch die anderen Gemeinderäte sind von dem Konzept davon angetan. Deshalb stimmt der Gemeinderat einstimmig dem Konzeptentwurf zu. Im Haushalt 2022 sind für die Weiterentwicklung Planungskosten aufgenommen worden. Ziel ist auch einen Förderantrag dafür bei der Region Stuttgart zu stellen.


Änderung des Ortsbauplans Gosbach
- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss

Bau- und Ordnungsamtsleiterin Frau Oettinger führt aus, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.11.2021 den Entwurf der Änderung des Ortsbauplans Gosbach (Einfacher Bebauungsplan) für das Flurstück 331/2 an der Ecke Schulstraße/ Oberes Schmalzgässle gebilligt und beschlossen hat, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 03.12.2021 bis einschließlich 07.01.2022 durchgeführt.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 22.11.2021. Dabei wurde aufgrund der Geringfügigkeit der Änderungen und der fehlenden Auswirkungen auf andere Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange lediglich das Landratsamt Göppingen angehört.

Von der Möglichkeit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern und diese zu erörtern, wurde von Seiten des Landratsamtes Gebrauch gemacht. Die Stellungnahmen bzw. Äußerungen sind in der Anlage (Abwägungsvorschlag) beigefügt und mit einem Beschlussvorschlag der Verwaltung versehen.

Die Verwaltung schlägt vor, die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplan auf der Grundlage der Beschlussempfehlung als Satzung zu beschließen. Mit Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses wird die Änderung des Ortsbauplans Gosbach rechtskräftig.

Der Gemeinderat nimmt die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt die Abwägung.

Die Änderung des Ortsbauplans Gosbach in der Fassung vom 10.02.2022 wird nach § 10 BauGB i.V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.


Der Satzungsbeschluss wird öffentlich bekanntgemacht.
Haushaltsplan 2022
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2022 mit dem Haushaltsplan, der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 und den Wirtschaftsplänen für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

BM Juhn teilt mit, dass der neue Haushaltsplan für 2022 an die Gemeinderäte per Email versandt wurde. Er bittet die Gemeinderäte ihn sorgfältig durchzuschauen, insbesondere den Vorbericht, da wäre alles ausführlich von der Kämmerin beschrieben. Anschließend hält BM Juhn die Haushaltsrede. Die Haushaltsrede wird auf der Homepage der Gemeinde online gestellt.

Die Beratung und Beschlussfassung sind in der Gemeinderatssitzung am 10. März 2022 vorgesehen.


Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Hauptamtsleiter Frau Rosenberger führt aus, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28. Oktober 2021 beschlossen hat, für die Ferienbetreuung von Schulkindern Ehrenamtliche zu suchen und die Höhe der Entschädigungssätze in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zu regeln.
Die Verwaltung hat hierzu einen Satzungsentwurf vorbereitet. Für die Schülerferienbetreuung wurde eine pauschale Entschädigung in Höhe von 60,00 €/Tag vorgesehen (§ 5 Abs. 2). Neu wurden zudem pauschale Entschädigungssätze für die Familienbesucher und Loipenspurer mit aufgenommen (§ 5 Abs.1).
Gleichzeitig wurde in den Satzungsentwurf die Regelung der neuen Gemeindeordnung (§ 19 Absatz 4) eingearbeitet. Danach werden Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit erstattet.

Die Erstattung kann wahlweise erfolgen durch
- Einzelabrechnung auf jeweiligen Nachweis
- Durchschnittssätze
- Aufwandsentschädigungen für alle Gemeinderäte bzw. ehrenamtlich Tätige in gleicher Höhe, ggf. als Zuschläge zu den jeweiligen Grundpauschalen
- Aufwandsentschädigungen für die spezielle Empfängergruppe „ehrenamtlich Tätige mit pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen“, ggf. als Zuschläge zu den jeweiligen Grundpauschalen
- Aufwandsentschädigungen für die spezielle Empfängergruppe „ehrenamtlich Tätige mit pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen“, ggf. in Form von erhöhten Sitzungspauschalen.

Die Verwaltung schlägt vor, die Erstattung über eine Pauschale in Höhe von 30,00 € zusätzlich zur Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Gemeinderates nach § 3 zu gewähren. Für alle anderen ehrenamtlich Tätigen soll dafür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,00 € je angefangener Tätigkeitsstunde erstattet werden. Im Übrigen werden nur Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von Kindern (bis 14 Jahre), nicht für Jugendliche (ab 14 Jahre) erstattet.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wird beschlossen.


Bauanträge
Der Gemeinderat hat für nachfolgende Bauanträge das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
- Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst. Nr. 312/1 im Sonnenbühl in Bad Ditzenbach
- Errichtung eines Anbaus mit Balkon und eines Wohnwintergartens sowie einer Terrassenüberdachung am Wohnhaus des Grundstücks Flst. Nr. 331/2 in der Schulstraße in Gosbach
- Aufstockung des Daches und Errichtung von drei Dachgauben am Wohngebäude des Grundstückes Flst. Nr. 365 in der Mörikestraße in Gosbach - geänderte Planung
- Nutzungsänderung des Fitnessstudios in Wohnungen (veränderte Ausfertigung) sowie Einbau einer Physiotherapiepraxis, eines Online-Versandhandels sowie eines Textilhandels im Gebäude der Flst. Nrn. 1585, 1585/1 und 299 in der Drackensteiner Straße in Gosbach


Bekanntgaben und Verschiedenes
BM Juhn teilt mit, dass geplant sei, die Kunstnacht dieses Jahr wieder durchzu-führen. Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen durch Corona, soll es aber ein „Kunstnächtle“ werden. Es soll 4 Stationen/Bereiche geben, die kontrolliert werden können. Vorgesehen ist das Haus des Gastes und Feuerwehrhaus, das Rathaus, die Hiltenburgschule und die Alte Dorfkirche.

BM Juhn gibt außerdem verschiedene Termine bekannt.


Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
BM Juhn informiert darüber, dass einem Altersteilzeitantrag zugestimmt wurde.

Der öffentliche Teil dieser Sitzung endete mit Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte und einer Frageviertelstunde für die Zuhörer/innen.