Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 10. März 2022
BM Juhn begrüßt die Anwesenden und bittet sie, sich für eine Schweigeminute zu erheben. Frau Margarete Wiedmann ist im Alter von 88 Jahren verstorben. Sie war von September 1964 bis Januar 1994 als Raumpflegerin in der Grundschule Bad Ditzenbach tätig.BM Juhn würdigt ihre Verdienste. Außerdem will der Gemeinderat den Geschehnissen in der Ukraine gedenken und verurteilt den Angriffskrieg aufs Schärfste und spricht sich für den Frieden aus.
BM Juhn verweist auf die filstalwelle, die eine extra Homepageseite zur Unterstützung der Ukraine eingerichtet hat. Er schlage vor, dass die Gemeinde dies mit unterstützt. Dies begrüßt der Gemeinderat. GR Stehle schlägt vor, das heutige Sitzungsgeld zu spenden. Dies wird einstimmig beschlossen und der BM wird es entsprechend aufrunden.
GR Stehle beantragt anschließend den TOP 2 in den nichtöffentlichen Teil zu verschieben, da es auch um eine Personalangelegenheit gehe. Dem Antrag wird mehrheitlich stattgegeben.
Befristete Übertragung der technischen Betriebsführung in der Wasserversorgung an die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF)
BM Juhn führt aus, dass das Trinkwasser das Lebensmittel Nummer eins sei. Bei der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bad Ditzenbach mit Trinkwasser stehen die Qualität des Wassers und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit an erster Stelle. Die öffentliche Wasserversorgung ist deswegen eine der Kernaufgaben der Daseinsvorsorge.
In Baden-Württemberg ist die Wasserversorgung, anders als in anderen Bundesländern, den Gemeinden nicht als Pflichtaufgabe übertragen, sondern stellt eine freiwillige Aufgabe dar. Die Gemeinden genießen im Bereich der Wasserversorgung somit Organisationshoheit, d.h. sie haben das Recht, ihre eigene innere Verwaltungsorganisation unter Berücksichtigung örtlicher Zweckmäßigkeitserwägungen zu regeln.
Ein Trinkwasserversorger muss mindestens eine für den technischen Bereich verantwortliche technische Führungskraft bestellen. Wird wie in der Gemeinde Bad Ditzenbach eine weitergehende Wasseraufbereitung praktiziert, muss die technische Führungskraft die Mindestqualifikation „Geprüfter Wassermeister“ oder „geprüfter Techniker mit Fachrichtung Versorgungstechnik“ erfüllen. Unser eigenes Personal erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Unser Wassermeister kann sich auf eine Bestandsschutzregelung berufen. Für seinen Stellvertreter greift diese Regelung nicht, er kann daher auch nicht in die Verantwortung genommen werden.
Wie bekannt ist unser Wassermeister ausgefallen. Die Ausfallzeit war zunächst nicht abzusehen. Bei einem Ausfall haben wir daher keinen qualifizierten Mitarbeiter, der sich um das sensible Thema der Wasserversorgung verantwortlich kümmern kann.
Die Verwaltung hat daher mögliche Alternativen geprüft. Eine Option ist der Abschluss eines Vertrags über eine technische Betriebsführung mit einem Dienstleister. Es wurden zwei Anbieter angefragt, von denen einer Interesse signalisiert hat.
Die Kalkulation und Festlegung der Wassergebühren bleibt bei der Gemeinde, d.h. hierfür bleibt der Gemeinderat zuständig. Die Veranlagung und Einziehung der Wassergebühren bleibt ebenfalls Aufgabe der Gemeindeverwaltung.
Die technische Betriebsführung der Wasserversorgung in der Gemeinde Bad Ditzenbach könnte durch die EVF übernommen werden. Die technische Betreuung und Überwachung der Hochbehälter inkl. Wasseraufbereitung (24h-Bereitschaftsdienst) soll zukünftig vergeben werden. Die Verantwortung und die Haftung liegen damit künftig beim Betriebsführer. Das Trinkwassernetz bleibt im Eigentum der Gemeinde. Die Gemeinde kümmert sich deshalb weiterhin um das Beheben von Wasserrohrbrüchen und Störungen im Wasserversorgungsnetz. Solche Verträge werden normalerweise auf 12 Monate abgeschlossen, mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende. Unter Berücksichtigung unserer aktuellen Situation hat uns die EVF einen Vertrag mit einer Befristung auf 3 Monaten angeboten. Sollte sich die technische Betriebsführung also nicht bewähren und unser Wassermeister wieder vollständig einsatzfähig werden, so kann die Wasserversorgung dann auch wieder in Eigenregie durchgeführt werden. Eine weitere Möglichkeit wäre, die technische Betriebsführung beizubehalten und unseren Wassermeister als Ansprechpartner der Gemeinde für den Betriebsführer zu installieren. Eine Vielzahl weiterer Aufgaben in der Wasserversorgung muss nicht an den Betriebsführer vergeben werden. Die Herstellung von Hauswasseranschlüssen, der Auf- und Abbau von Bauwasseranschlüssen, die Reinigung der Wasserkammern in den Hochbehältern, das Auffüllen der Chemiekanister in den Hochbehältern, das Wechseln der Wasseruhren in den Haushalten, sowie die Überwachung von Brunnen und Hydrantenschildern kann weiterhin durch eigenes Personal erfolgen.
Neben einem monatlichen Grundpreis werden die Leistungen des Betriebsführers nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Dieser Aufwand kann in die Gebührenkalkulation einbezogen werden. Die EVF ist aktuell bereits in 12 weiteren Städten und Gemeinden mit der technischen Betriebsführung für die Wasserversorgung beauftragt.
Mit Abschluss des angebotenen Betriebsführungsvertrags würde die Gemeinde eine qualitative Verbesserung in der Wasserversorgung erreichen. So wäre künftig an 365 Tagen im Jahr der qualitativ einwandfreie und rechtssichere Betrieb der Trinkwasserversorgung gegenüber der Bevölkerung gewährleistet.
Alternativ wurde die Möglichkeit geprüft eigenes Personal entsprechend zu qualifizieren. Dies würde aber eine mehrjährige, kostenintensive Ausbildung bedeuten, zu der kein bisheriger Mitarbeiter bereit ist und keine kurzfristige Verbesserung der Situation bringen würde.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der befristeten Übertragung der technischen Betriebsführung für zunächst drei Monate auf die EVF zu.
Haushaltsplan 2022 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2022 mit dem Haushaltsplan, der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 und den Wirtschaftsplänen für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
BM Juhn geht darauf ein, dass in der Gemeinderatsitzung am 10. Februar 2022 der Entwurf des Haushaltsplans 2022 mit der Finanzplanung bis 2025 und den Wirtschaftsplänen für die beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung eingebracht wurde. In der heutigen Sitzung wird über den Haushaltsplan beraten und über Anträge aus dem Gemeinderat entschieden. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 sollte aufgrund der anstehenden Projekte beschlossen werden, damit eine entsprechende Bewirtschaftung möglich ist.
Auf die Ausführungen im Vorbericht des Haushaltsplans wird hingewiesen.
GR Burkhardt geht auf die angespannte Haushaltssituation ein und dass in der Finanzplanung noch keine notwendigen Investitionen aufgenommen sind. Außerdem verweist er auf den hohen Schuldenstand. Er beantragt deshalb den Besamungszuschuss zu streichen.
GR Göser erwidert, dass der Besamungszuschuss ein Symbol der Gemeinde sei, die
Landwirtschaft zu unterstützen. Die Landwirte leisten einen wichtigen Beitrag zur Grundversorgung.
BM Juhn geht auf die Ausführungen von GR Burkhardt ein und zeigt auf, dass es für die Schulden Gegenwerte in Form von Vermögen in der Gemeinde gebe. Z.B. der neue Kindergarten hat einen Wert in Höhe von 5,6 Mio. €. An Schulden mussten aber nur 3,9 Mio. € aufgenommen werden. Die Vermögenswerte liegen weit über der Schuldenhöhe. Trotzdem sehe aber auch er die Notwendigkeit, dass die Schulden in den nächsten Jahren wieder kontinuierlich abgebaut werden müssen. Die Gemeinde
habe in den letzten Jahren immer über 4 Mio. € jährlich in die Infrastruktur investiert. Dies soll auch in den folgenden Jahren so sein. Der Gemeinderat werde die Schwerpunkte dafür festlegen.
Der Antrag auf Streichung des Besamungszuschusses wird daraufhin mehrheitlich abgelehnt.
Der Gemeinderat beschließt daraufhin mehrheitlich die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit den entsprechenden Änderungen.
Die Finanzplanung bis 2025 wird beschlossen.
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Wasserversorgung Bad Ditzenbach für das Wirtschaftsjahr 2022 und die Finanzplanung bis 2025 wird beschlossen.
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Bad Ditzenbach für das Wirtschaftsjahr 2022 und die Finanzplanung bis 2025 wird beschlossen.
Auf die Darstellung von Schlüsselprodukten, Leistungszielen und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung wird weiterhin vorerst verzichtet.
Spendenbericht für das Jahr 2021
Gem. § 78 Abs. 4 GemO darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen. Über die Annahme entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Im Jahr 2021 sind bei der Gemeindeverwaltung die im beiliegenden Spendenbericht (Anlage) aufgeführten Spenden in Höhe von insgesamt 9.713,17 Euro eingegangen.
GR Kuhn bedankt sich insbesondere bei den Spendern der Loipe. Es wurden 2.600 € dafür gespendet. Das sei eine tolle Sache. BM Juhn bedankt sich auch bei allen Spendern für die Unterstützung der einzelnen Projekte.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Spenden anzunehmen.
Kindergartenneubau - Vergabe Schlosserarbeiten
BM Juhn teilt mit, dass in der Gemeinderatssitzung am 16.12.2021 zuletzt weitere Gewerke für den Kindergartenneubau vergeben wurden. Zwischenzeitlich erfolgte die Ausschreibung für die Schlosserarbeiten.
Es wurden 7 Unternehmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Es haben 5 Firmen ein Angebot abgegeben. Es erfolgt eine freihändige Vergabe. Die ursprüngliche Kostenberechnung liegt bei 94.902,02 €. Es wurde zwischenzeitlich aber eine Änderung beim Galerie-Geländer vorgenommen. Dies wird nun nicht in Form von Stahlnetzen, sondern als Holzgeländer ausgeführt.
Bieter 1: 90.898,15 €
Bieter 2: 92.995,45 €
Bieter 3: 62.421,45 €
Bieter 4: 58.882,39 € Firma Weimper & Baumann GmbH, Bad Ditzenbach
Bieter 5: 70.507,50 €
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Auftrag für das Gewerk Schlosserarbeiten für den Neubau des Kindergartens zum Angebotspreis von 58.882,39 Euro an die Firma Weimper & Baumann GmbH aus 73342 Bad Ditzenbach zu vergeben.
Vergabe der EDV-Ausstattung für die Gemeindeverwaltung
BM Juhn teilt mit, dass der Gemeinderat die Verwaltung in seiner Sitzung am 7. Oktober 2021 beauftragt hat, die EDV-Ausstattung für die Gemeindeverwaltung auszuschreiben und Vergleichsangebote für einen Mietkauf sowie ein Leasing einzuholen.
Die Verwaltung hat 4 Anbieter aufgefordert ein Angebot bis 18. Februar 2022 abzugeben. 3 Anbieter sind dem nachgekommen. Herr Seibold (It-Mitarbeiter der Gemeinde Deggingen) stellt die einzelnen Angebote vor.
Der Gemeinderat spricht sich für den Mietkauf mit 48 Monaten aus, da die Geräte anschließend der Gemeinde gehören und noch weiter genutzt werden können. Außerdem für eine externe Datensicherung in einer Cloud, was eine sehr hohe Verfügbarkeit der Daten gewährleistet. Der Gemeinderat beschließt einstimmig das Angebot der Firma SSIG-IT aus Bad Ditzenbach anzunehmen.
Bauanträge:
Der Gemeinderat hat für nachfolgende Bauanträge das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
- Errichtung einer Schwimmbadüberdachung auf dem Grundstück Flst. Nr. 289/21, Sonnenbühl in Bad Ditzenbach
- Errichtung eines Reitplatzes auf dem Grundstück Flst. Nr. 131/2, Am Oberberg in Bad Ditzenbach
- Errichtung von Paddocks und Neubau einer Versickerungsfläche auf dem Grundstück Flst. Nr. 131, Am Oberberg in Bad Ditzenbach
- Abbruch der bestehenden Garage und Neubau einer Doppelgarage mit einem
Fahrradabstellraum auf dem Grundstück Flst. Nr. 720/8, Am Bahndamm in
Gosbach
- Anbau und Errichtung von Dachgauben an das bestehende Wohnhaus, Neubau
einer Garage auf dem Grundstück Flst. Nr. 874/4 in der Bergstraße in Gosbach
- Errichtung eines Kiosks (Imbiss) auf dem Grundstück Flst. Nr. 1234, Im Sänder
in Gosbach
- Umnutzung von Verkaufsräumen in einen Schnellimbiss mit Verkaufsfläche im
Wohn- und Geschäftsgebäude, Grundstücke Flst. Nrn. 1585 und 1585/1 in der
Drackensteiner Straße in Gosbach
Bekanntgaben und Verschiedenes
BM Juhn teilt mit, dass die Jagdgenossenschaftsversammlung wegen dem Stromausfall abgebrochen werden musste. Am 23.03.2022 wurde sie neu angesetzt.
BM Juhn gibt außerdem verschiedene Termine bekannt.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
BM Juhn informiert darüber, dass eine Personalangelegenheit behandelt wurde.
Der öffentliche Teil dieser Sitzung endete mit Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte und einer Frageviertelstunde für die Zuhörer/innen.