Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 24. März 2022
Bürgerfragestunde
Ein Bürger zitiert einen Zeitungsbericht, wo ausgeführt war, dass der Besamungszuschuss von der Jagdpachteinnahme finanziert wird. Er möchte wissen, ob dies tatsächlich so sei. BM Juhn führt aus, dass dies falsch berichtet wurde. Der Besamungszuschuss wird aus dem allgemeinen Haushalt finanziert.
Außerdem will der Bürger wissen, warum der Baum bei der Bushaltestelle in Gosbach an der B466 gefällt wurde. BM Juhn wird dies abklären.
Der Bürger stellt noch eine Grundstücksfrage, die aus Datenschutzgründen nicht beantwortet werden darf.
Kindergartenneubau - Vergabe Außenanlagen und Schreinerarbeiten
BM Juhn geht darauf ein, dass in der Gemeinderatsitzung am 10.03.2022 zuletzt das Gewerk für die Schlosserarbeiten für den Kindergartenneubau vergeben wurde. Zwischenzeitlich erfolgte die Ausschreibung für die Außenanlagen und Schreinerarbeiten. Die Schreinerarbeiten wurden in 3 Lose aufgeteilt und zwar für die Küchen, Holztreppen und Festeinbauten. Die Submission erfolgte am 25.02.2022. Die Leistungen sollen in der heutigen Sitzung vergeben werden.
Er begrüßt Herrn Schmidt vom Architekturbüro Ott. Herr Schmidt geht inhaltlich auf die Ausschreibung ein.
Bei den Außenanlagen wurden 8 Unternehmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Es haben 4 Firmen ein Angebot abgegeben. Es erfolgte eine beschränkte Ausschreibung. Die Kostenberechnung liegt bei 160.523,00 €.
Bieter 1: 141.834,54 € Firma Hable Gartenbau, Römerstein/Zainingen
Bieter 2: 222.823,32 €
Bieter 3: 224.047,63 €
Bieter 4: 231.077,20 €
Bei den Schreinerarbeiten mit den Festeinbauten wurden 12 Unternehmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Es haben 8 Firmen ein Angebot abgegeben. Es erfolgte eine freihändige Vergabe. Die Kostenberechnung liegt bei 116.165,80 €.
Bieter 1: 106.956,02 € Firma Zennegg GmbH Schreinerei & Messebau, Wiesensteig
Bieter 2: 116.718,18 €
Bieter 3: 125.685,37 €
Bieter 4: 130.090,80 €
Bieter 5: 137.807,95 €
Bieter 6: 148.255,75 €
Bieter 7: 167.838,20 €
Bieter 8: 171.213,38 €
Bei den Schreinerarbeiten für die Küchen wurden 15 Unternehmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Es haben 6 Firmen ein Angebot abgegeben. Es erfolgte eine freihändige Vergabe. Die Kostenberechnung liegt bei 44.000,00 €.
Bieter 1: 52.649,93 € Firma TK Holzwerkstätte, Römerstein
Bieter 2: 58.281,44 €
Bieter 3: 59.095,76 €
Bieter 4: 59.745,14 €
Bieter 5: 64.207,64 €
Bieter 6: 71.104,88 €
Bei den Schreinerarbeiten mit den Holztreppen wurden 4 Unternehmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Es hat eine Firma ein Angebot abgegeben. Es erfolgte eine freihändige Vergabe. Die Kostenberechnung liegt bei 28.560,00 €. Die höheren Kosten liegen daran, dass die Geländerfüllung nicht mit einem Stahlgitter, wie ursprünglich geplant, sondern mit Holz ausgeführt wird. Deshalb war die Vergabe bei den Schlosserarbeiten günstiger.
Bieter 1: 53.971,26 € Firma Ihle GmbH Schreinerei Treppenbau, Erbach-Ringingen
Nach einigen Rückfragen beschließt der Gemeinderat einstimmig folgende Vergaben:
Der Auftrag für das Gewerk Außenanlagen für den Neubau des Kindergartens wird zum Angebotspreis von 141.834,54 Euro an die Firma Hable Gartenbau aus 72587 Römerstein-Zainingen vergeben.
Der Auftrag für das Gewerk Schreinerarbeiten - Festeinbauten für den Neubau des Kindergartens wird zum Angebotspreis von 106.956,02 € an die Firma Zennegg GmbH Schreinerei & Messebau aus 73349 Wiesensteig vergeben.
Der Auftrag für das Gewerk Schreinerarbeiten - Küchen für den Neubau des Kindergartens wird zum Angebotspreis von 52.649,93 € an die Firma TK Holzwerkstätte aus 72587 Römerstein vergeben.
Der Auftrag für das Gewerk Schreinerarbeiten - Holztreppen für den Neubau des Kindergartens wird zum Angebotspreis von 53.971,26 € an die Firma Ihle GmbH Schreinerei Treppenbau aus 89155 Erbach-Ringingen vergeben.
Planfeststellungsverfahren für den Aus- und Neubau der Bundesautobahn A 8 Karlsruhe - München zwischen Mühlhausen und Hohenstadt (Albaufstieg) - Anhörung zur 4. Planänderung - Stellungnahme
BM Juhn führt aus, dass die Gemeinde Bad Ditzenbach mit Schreiben vom 31.01.2022 vom Regierungspräsidium Stuttgart ein Anhörungsschreiben zur 4. Planänderung zum Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Aus- und Neubau der Bundesautobahn A 8 Karlsruhe - München zwischen Mühlhausen und Hohenstadt von Betriebs-km 157+322 bis km 145+477 (Bau-km 10+900 bis km 18+478) sowie den landschaftspflegerischen Maßnahmen auf den Gemarkungen der Gemeinden/Städte Bad Ditzenbach, Drackenstein, Gruibingen, Hohenstadt, Merklingen, Mühlhausen, Laichingen und Wiesensteig, Bärenthal, Böhmenkirch, Emeringen und Schelklingen erhielt. Die Gemeinde Bad Ditzenbach hat bis zum 31.03.2022 Gelegenheit erneut eine Stellungnahme einzureichen.
Der Gemeinderat hat die Verwaltung bevollmächtigt, für die Ausarbeitung der Stellungnahmen fachkundige Büros zu beauftragen. Es wurden wie bei der letzten Stellungnahme die Büros mquadrat sowie die Anwaltskanzlei Eisenmann – Wahle – Birk beteiligt.
Anschließend geht BM Juhn ausführlich auf den Entwurf der neuen Stellungnahme ein. In der neuen Stellungnahme wird nur noch auf die Punkte Bezug genommen, die bisher noch nicht berücksichtigt wurden.
Als neuer Punkt wurde folgendes aufgenommen:
Der Bund benötigt für die Betriebsgebäude der A8-Tunnelabschnitte Gosbach
und Drackenstein Wasserversorgungsanschlüsse. Über sie sollen die Löschwasser- und Brauchwasserversorgung der jeweiligen Abschnitte realisiert werden. Am Standort bzw. in Standortnähe des Betriebsgebäudes Nord am Tunnelabschnitt
Gosbach gibt es keine Wasserversorgungsinfrastruktur. Die Anschlüsse müssen daher neu hergestellt werden. Es bietet sich an, dass hier die Wasserversorgung aus dem Versorgungsnetz der Ortslage Gosbach erfolgt.
Da jedoch die vorhandene Speichervolumina der vorhandenen Hochbehälter
bereits im Ist-Zustand nahezu erschöpft sind, muss das Speichervolumen
erhöht werden.
Das Ing.-Büro Bartsch GmbH, Heubach hat zur Versorgung mit Trink- und
Löschwasser im Auftrag der Gemeinde Bad Ditzenbach und in Abstimmung
mit dem Regierungspräsidium Stuttgart einen Vorentwurf erstellt und dabei
einen neuen Hochbehälter (HB) „Himmelsschleife“ (WSP 615 m ü. NN, V =
500 m³) geplant. In den Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren ist der
Wasserspeicher westlich der bestehenden A8 mit den notwendigen Leitungs-baumaßnahmen dargestellt.
Zwischenzeitlich hat die Gemeinde Bad Ditzenbach das Ingenieurbüro gewechselt
und wird nun vom Büro Wassermüller Ulm GmbH betreut. Nach Überprüfung der Unterlagen kommt das Büro Wassermüller zum Ergebnis, dass der Amtsentwurf entscheidende Nachteile enthält und hat deshalb eine alternative Ausführung zur weiteren Vertiefung empfohlen. Die alternative Ausführung ist kostengünstiger zu verwirklichen und langfristig wirtschaftlicher.
Deshalb spricht sich die Gemeinde Bad Ditzenbach für die alternative Umsetzung
aus, weist aber ausdrücklich daraufhin, dass auch diese alternative Umsetzung nur notwendig wird, um den Anforderungen des Bundes gerecht zu werden. Deshalb erwartet die Gemeinde Bad Ditzenbach, dass der Bund auch die alternative Umsetzung finanziert.
Das Büro Wassermüller ist bei seiner Überprüfung zu folgendem Ergebnis
gekommen:
Die Wasserspiegellage des neuen HB „Himmelsschleife“ wurde so gewählt, dass eine Befüllung des tieferliegenden Löschwasserspeichers beim Portal „Nord“ ohne Hilfsenergie möglich ist. Für die WV Gosbach ist der WSP für die Niederzone und die geplante Hochzone zu hoch, sodass der Netzdruck über vier geplante Druckminder-anlagen reduziert werden muss. Zur Förderung von rd. 55.000 m³ Wasser jährlich muss unnötig elektrische Energie aufgewandt werden.
Die Wasserspiegellage der im ON Gosbach bestehenden Wasserbehälter
HB „Leimberg“ (WSP 570,04 m ü. NN, V = 500 m³) und HB „Gänsäcker“ (WSP 570 m ü. NN, V = 150 m³) ermöglichen einen variablen Netzbetrieb und gewährleisten eine hohe Versorgungssicherheit auch bei Ausfall einer Hochbehälteranlage. Wir empfehlen dies beizubehalten. Gleichzeitig ist eine vorübergehende Versorgung
auch ohne Hilfsenergie möglich, da sowohl die gemeindeeigenen Quellen als auch die Fernwasserversorgung der LW ohne unmittelbare Pumpenanlagen Wasser in die Wasserkammern einspeisen.
Im mit einer Rundkammer gebauten HB „Gänsäcker“ ist bei 150 m³ Nutzinhalt keine zusätzliche Löschwasserbevorratung vorhanden. Wir haben daher geprüft, ob der HB „Gänsäcker“ erweitert werden kann und empfehlen den Neubau von zwei Wasser-kammern mit gesamt 500 m³ Inhalt. Zusätzlich ist der Neubau einer Fallleitung GGG
DN 200 vom HB „Gänsacker“ bis auf Höhe „Drackensteiner Straße“ notwendig. Hier ist die Übergabe des Trink- und Löschwassers in einem Schachtbauwerk an die Straßenbauverwaltung vorgesehen.
Die Autobahn GmbH fördert ihr Wasser im eigenen Pumpwerk (PW) „Himmels-schleife“ bis zum Portal „Süd“. Der Leitungsbau kann, wie in den Plänen zum Planfeststellungsverfahren dargestellt, realisiert werden. Der HB „Himmelsschleife“ einschließlich SW-Ableitungskanal (HA) entfällt ersatzlos. Ab der Übergabestelle ist darauf zu achten, dass ein zumindest 2-mal wöchentlicher Austausch des Leitungsinhaltes gegeben ist. Der in den Plänen weitere dargestellte Einspeisepunkt zum GWG „In der Au“ wird nicht benötigt. Für den Löschwasserfall GWG „In der Au“ werden der Gemeinde dezentrale Verbesserungen (Löschwasserbehälter) empfohlen.
Die Gemeinde Bad Ditzenbach fordert, den bisher zur Planfeststellung vorgesehenen
HB Himmelsschleife aus dem Plan zu nehmen und stattdessen die vorangehend dargestellte Erweiterung des kommunalen HB Gänsäcker in die Planung aufzuneh-men. Am geplanten Standort des HB Himmelsschleife müsste allenfalls ein kleiner Löschwasserbehälter errichtet werden.
Da auch diese Erweiterungsmaßnahme eine Folge des Autobahnbaus ist, erwartet
die Gemeinde, dass der Bund die dadurch entstehenden Kosten trägt.
Zwischen der Gemeinde und der Autobahn GmbH ist eine Vereinbarung über
die Investitions-, Betriebs-, und Folgekosten abzuschließen.
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt sie mit zwei Anregungen von GR Stehle einstimmig. Er beauftragt die Verwaltung die Stellungnahme beim Regierungspräsidium Stuttgart einzureichen.
Schützengesellschaft Auendorf - Zuschuss für die Sanierung der Kleinkaliber-Schießanlage
BM Juhn geht darauf ein, dass die Schützengesellschaft Auendorf e.V. für die Sanierung der KK-Schießanlage einen Zuschussantrag auf Vereinsförderung gestellt hat.
Die Kosten für die Sanierung der KK-Schießanlage belaufen sich laut Kostenschätzung auf 13.000,00 Euro, wobei Eigenleistungen in dieser Kostenschätzung nicht berücksichtigt sind. Der Verein hat beim Württembergischen Landessportbund (WLSB) auch einen Förderantrag gestellt. Eine Entscheidung hierzu steht noch aus.
Der Gemeinderat hat im Rahmen der notwendigen Haushaltskonsolidierung festgelegt sich mit maximal 20 % der anfallenden Kosten bei der Vereinsförderung zu beteiligen. Wird diese Regelung beibehalten, würde die Schützengesellschaft Auendorf e.V. einen Zuschuss in Höhe von rd. 2.600 Euro (20 % von 13.000,00 Euro) erhalten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage der angefallenen Kosten ohne die Eigenleistung.
Der Zuschuss ist im Haushaltsplan 2022 nicht beinhaltet und müsste außerplanmäßig finanziert werden.
Nach einigen Rückfragen beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass die Gemeinde im Rahmen der Vereinsförderung einen Zuschuss in Höhe von 20 % der bei der Schützengesellschaft Auendorf e.V. angefallenen Ausgaben für die Sanierung der KK-Schießanlage, maximal 2.600 € gewährt.
Bauanträge:
Der Gemeinderat hat für nachfolgenden Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt:
- Einbau einer dritten Wohnung im Wohnhaus des Grundstückes Flst. Nr. 1353, Klingenbrunnen, Bad Ditzenbach
Bekanntgaben und Verschiedenes
BM Juhn bedankt sich ganz herzlich bei allen fleißigen Helferinnen und Helfer, die bei der Kreisputzete mitgeholfen haben.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
BM Juhn trägt vor, dass der Gemeinderat eine Organisationsänderung im Bauhof beschlossen habe.
In der Gemeinde Bad Ditzenbach gibt es aktuell kein „Technisches Amt“.“ Für die Bereiche, die in vergleichbaren Kommunen organisatorisch dem Technischen Amt zugeordnet seien, wie Bauhof, Wasserversorgung, Gebäudemanagement und Wertstoffhof, sei derzeit der Bauhofleiter zuständig.
Darüberhinaus wurden bisher Aufgaben, die organisatorisch eigentlich dem Technischen Amt zugeordnet sein sollten, vom Bürgermeister bzw. der Finanzverwaltung übernommen.
Um sowohl den Bürgermeister, als auch die Finanzverwaltung zu entlasten, ist es erforderlich, das „Technische Amt“ vollständig beim bisherigen Bauhofleiter anzusiedeln.
Dieser wird sich künftig als Leiter des Technischen Amts auch verstärkt um die Tiefbau- und Hochbauprojekte der Gemeinde kümmern. Er kann damit eine Schnittstellenfunktion zwischen Verwaltung und Ingenieuren bzw. Architekten einnehmen.
Desweiteren werden künftig zu seinem Aufgabengebiet auch die Erstellung und Betreuung von Ausschreibungen, die Betreuung von Baumaßnahmen, die Teilnahme bei Abnahmen und die Prüfung von Gewährleistungsfristen und Abrechnungen sowie das Thema Klimaschutz zählen. Dadurch können bisher vergebene Leistungen zum Teil selber erbracht und Kosten eingespart werden.
Damit er dafür an anderer Stelle entlastet werde, wird der bisherige „Abwesenheits-Stellvertreter“ zum „Ständigen Stellvertreter“ bestellt werden, der auch eigene Verantwortlichkeiten übertragen erhält.
Zusätzlich ist die Einstellung einer weiteren 100% Kraft für den Bauhof erforderlich, um die vielfältigen Aufgaben auch in Zukunft adäquat meistern zu können. Der Personalstand im Bauhof hat sich seit dem Jahr 2015 immer weiter verringert. Die Aufgabenfülle habe seither allerdings stets zugenommen und die Aufgaben würden immer komplexer. Mit der Neueinstellung wird wieder der Stand von 2015 erreicht.
Der öffentliche Teil dieser Sitzung endete mit Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte und einer Frageviertelstunde für die Zuhörer/innen.