Bad Ditzenbach

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Aktuelles aus der Gemeinde

Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellung des Bebauungsplanes "Riedmorgen"

Öffentliche Bekanntmachung
 
Aufstellung des Bebauungsplanes „Riedmorgen“
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Ditzenbach hat in öffentlicher Sitzung am 15.12.2022 erneut die Aufstellung des Bebauungsplans „Riedmorgen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i. V. m. 13a BauGB aufgestellt.
Im Zusammenhang mit dem Baulandmobilisierungsgesetz und der damit verbundenen Verlängerung der Bestimmungen des § 13b BauGB war die erneute förmliche Einleitung des Bauleitplanverfahrens erforderlich geworden.
 
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der Lageplan zur Abgrenzung des Geltungsbereichs vom 12.09.2019 maßgebend.
 
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Ziele und Zwecke der Planung
 
Der aktuelle Bedarf an Wohnraum und Wohnbauflächen kann aus dem Bestand heraus allein nicht gedeckt werden. Um den kurz- und mittelfristigen örtlichen Bedarf nach Wohnbaugrundstücken befriedigen zu können hat die Gemeinde beschlossen das Gebiet „Riedmorgen“ zu erschließen. Um für die geplante Wohnbebauung verbindliches Baurecht zu schaffen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.
 
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan 2025 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Deggingen/Bad Ditzenbach ist das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche darstellt. Es soll daher ein Bebauungsplan nach § 13b BauGB aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan ist in diesem Fall lediglich im Zuge der Berichtigung anzupassen.
 
Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB
 
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V. mit § 13a und § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB, nicht statt.
 
Die Öffentlichkeit kann sich im Bürgerbüro des Rathauses, Hauptstraße 40, 73342 Bad Ditzenbach während der üblichen Dienstzeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die bislang bekannten Auswirkungen der Planung informieren.
Es besteht bis zum 31.01.2023 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung.
 
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind telefonisch unter 07334 / 9601-18 zu vereinbaren.
 
Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.
 
 
 
Bad Ditzenbach, den 19.12.2022
 
gez.
                                                                 
Herbert Juhn
Bürgermeister