Bad Ditzenbach

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Aktuelles aus der Gemeinde

Bericht aus dem Gemeinderat am 02.03.2023

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 02. März 2023
BM Juhn teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt 4 „Winterdienst - Verwendung von Streusalz“ abgesetzt wird. Der Gemeinderat beschließt daraufhin bei einer Enthaltung, dass das Thema Winterdienst nicht mehr behandelt werden soll. Der Winterdienst werde ordnungsgemäß und zuverlässig ausgeführt.
 
Kindergarten-Neubau;
Endausbau - Vorstellung der Entwurfsplanung mit Ausschreibungsbeschluss
BM Juhn begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Bartsch, vom Ingenieurbüro Bartsch.
BM Juhn geht darauf ein, dass für den Kindergarten-Neubau noch der Endausbau der Erschließungsstraße notwendig ist sowie die Herstellung der Parkplätze für die Beschäftigten und ein Fußweg vom Kindergarten zur Stichstraße entlang vom Harttalbach.
Herr Bartsch gibt Auskunft über den bisherigen Ausbau anhand der Planung. Jetzt fehle noch der Deckbelag sowie teilweise die Randsteine. Außerdem sollen die Parkplätze für die Beschäftigten in Pflasterbauweise umgesetzt werden. Darüberhinaus soll der Fußweg geschottert werden. Die Kostenschätzung liegt bei ca. 65.000 €. Es wird eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt.
 
Nach einigen Abstimmungen stimmt der Gemeinderat einstimmig der Entwurfsplanung für den Endausbau vom Kindergarten-Neubau zu. Das Ingenieurbüro Bartsch wird mit der Ausführungsplanung beauftragt. Außerdem fasst der Gemeinderat den Ausschreibungsbeschluss.
 
Haushaltsplan 2023
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan, der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 und den Wirtschaftsplänen für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
BM Juhn teilt mit, dass der neue Haushaltsplan für 2023 ins Ratsinformationssystem eingestellt wurde. Er bittet die Gemeinderäte ihn sorgfältig durchzuschauen, insbesondere den Vorbericht, da wäre alles ausführlich von der Kämmerin beschrieben. Anschließend hält BM Juhn die Haushaltsrede. Die Haushaltsrede wird auf der Homepage der Gemeinde online gestellt.
 
Die Beratung und Beschlussfassung sind in der Gemeinderatssitzung am 30. März 2023 vorgesehen.
 
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Bad Ditzenbach
Kalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2023
BM Juhn geht darauf ein, dass die Abwassergebühren zuletzt zum 01.01.2020 angepasst wurden. Seither betragen die Schmutzwassergebühr 2,06 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr 0,60 €/m².
 
In der Verbandsversammlung des Abwasserverbands Oberes Filstal wurden am 07.12.2022 die Haushaltspläne für die Jahre 2022 und 2023 vorgestellt. Diese zeigen auf, dass die zu zahlende Umlage der Gemeinden an den Verband stark ansteigen wird. Im Jahr 2022 liegt diese für die Gemeinde Bad Ditzenbach bei 360.609,33 € (Vergleich Jahr 2021: 266.705,58 €). Im Jahr 2023 wird die Umlage nochmal deutlich um knapp 62.500,00 € zum Vorjahr auf 423.046,44 € ansteigen.
Grund für den starken Anstieg sind insbesondere stark steigende Energiekosten sowie notwendige Unterhaltungsmaßnahmen.
 
Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 15.12.2022 bekannt gegeben, sieht sich die Verwaltung gezwungen, die Abwassergebühren rückwirkend zum 01.01.2023 anzupassen.
 
Mit der Kalkulation der Abwassergebühren hat die Verwaltung aufgrund der Komplexität das Steuerbüro Treubert beauftragt. Die Kalkulation wird dem Gemeinderat vorgestellt. Die Verwaltung schlägt eine Anhebung der Schmutzwassergebühr auf 2,85 €/m³ vor. Die Gebühr für das Niederschlagswasser kann beibehalten werden.
Gemeinderat Kuhn ist es wichtig, die Bürger darüber zu informieren, dass die Gebührenanhebung nicht zum Ausgleich des Kernhaushaltes verwendet wird, sondern nur zum Ausgleich im Eigenebetrieb Abwasserbeseitigung.
 
Der Gemeinderat beschließt daraufhin einstimmig, die Schmutzwassergebühr wird ab 01.01.2023 auf 2,85 €/m³ entsprechend der vorliegenden Kalkulation festgesetzt und die Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2023 bei 0,60 €/m² zu belassen.
 
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung wird beschlossen.
 
Einsetzen von Stadtjägerinnen und Stadtjägern in der Gemeinde Bad Ditzenbach
BM Juhn führt aus, dass durch das zunehmende Vorkommen von Wildtieren in Sied-lungsräumen es von zentraler Bedeutung ist, einen speziell qualifizierten Ansprech-partner im Umgang mit Wildtieren im Siedlungsraum zur Verfügung zu stellen. Durch die Einführung von Stadtjägerinnen bzw. Stadtjägern im Jahr 2020 wurde im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (§ 13 a JWMG) und der Durchführungsverordnung zum JWMG (DVO JWMG) eine neue gesetzliche Möglichkeit geschaffen, um das Wildtiermanagement im Siedlungsraum stärker zu professionalisieren und an die zukünftigen Bedürfnisse anzupassen.
Stadtjägerinnen und Stadtjäger können daher in Fragen des Wildtiermanagements und in Fragen zu Wildtieren in befriedeten Bezirken beraten und dürfen nach festge-legten Maßgaben die Jagd in befriedeten Bezirken ausüben. Sie sind Ansprechpart-ner für die Bevölkerung und erfüllen wichtige Aufgaben, was sowohl der Information, Beratung und Duldung von Wildtieren, als auch der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Siedlungsräumen dient.
Diese Fachberatung trägt maßgeblich dazu bei, dass die Akzeptanz von Wildtieren seitens der Bürgerinnen und Bürger weiter erhöht und etwaige Konflikte durch Beratung entschärft werden können. Bei ihrer Arbeit und bei Anfragen aus der Bevölkerung arbeiten Stadtjäger und Wildtierbeauftragte (§ 61 Abs. 1 JWMG) eng zusammen und unterstützen sich gegenseitig.
Auch im Landkreis Göppingen wurden zwischenzeitlich ausgebildete Stadtjägerinnen und Stadtjäger anerkannt. Die Anerkennung durch die untere Jagdbehörde berechtigt aber noch nicht die Tätigkeit auszuüben. Vielmehr müssen sie von einer Gemeinde per Bescheid eingesetzt werden.
 
Die Jagd darf nur ausgeübt werden, sofern präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen oder soweit dies aus Gründen der Abwehr von Gefahren durch Tierseuchen erforderlich ist. Somit findet eine reguläre Bejagung von Wildtieren, wie sie im Wald oder Offenland praktiziert wird durch Stadtjägerinnen und Stadtjäger nicht statt. Vielmehr dient die Jagd im befriedeten Bezirk durch Stadtjägerinnen und Stadtjäger, wie gesetzlich festgelegt, ausschließlich dem Lösen von Wildtier-Mensch-Konflikten, zur Gefahrenabwehr und Tierseuchenabwehr.
 
Als anerkannte Stadtjäger haben Herr Ulrich Pfeffer und Herr Jürgen Frey einen Antrag auf Einsetzung bei der Gemeinde Bad Ditzenbach gestellt. Die Verwaltung empfiehlt die Einsetzung. Vor der Einsetzung ist noch der Polizeivollzugsdienst anzuhören.
 
Gemeinderat Schulz regt an, auch ortsansässigen Jägern die Möglichkeit zu bieten, als Stadtjäger eingesetzt werden zu können. Dies sagt BM Juhn zu. Sollten sie entsprechende Qualifikation absolviert haben und vom Landratsamt Göppingen anerkannt sein, sollen sie auch bestellt werden.
 
Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich der Einsetzung von Stadtjägerinnen und Stadtjäger für den befriedeten Bereich der Gemeinde Bad Ditzenbach zu und beauftragt die Verwaltung die beiden Stadtjäger Ulrich Pfeffer und Jürgen Frey per Verwaltungsakt ab 01.04.2023 einzusetzen.
 
Bauanträge:
Der Gemeinderat konnte für nachfolgendem Bauantrag das gemeindliche Einverneh-men erteilen:
-          Errichtung einer Überdachung auf dem Grundstück Flst. Nr. 1333 im "Klingenbrunnen" in Bad Ditzenbach
 
Bekanntgaben und Verschiedenes
BM Juhn teilt einige Termine mit.
 
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
BM Juhn informiert darüber, dass in der letzten Gemeinderatssitzung im nichtöffentlichen Teil beschlossen wurde, den Eigenanteil bzgl. dem Breitbandausbau im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells für das Gewerbegebiet „Steinigen/Am alten Sportplatz“ zu übernehmen.
Außerdem hat der Gemeinderat beschlossen, die Neuverpachtung der Jagdbögen an die bisherigen Pächter vorzunehmen.
Für den Kindergartenneubau wurde bzgl. der Größe der Einrichtung und zur Entlastung der Leitung ab 01.04.2023 eine ständige stellvertretende Leiterin eingerichtet. Frau Sabine Ziegelin wurde für die neue Funktion gewählt.
 
Der öffentliche Teil dieser Sitzung endete mit Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte und einer Frageviertelstunde für die Zuhörer/innen.