Bad Ditzenbach

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Aktuelles aus der Gemeinde

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 22. Juni 2023

 
Zuschuss-Antrag des Musikvereins ’Harmonie’ Gosbach e.V. zur Neuanschaffung von Uniformteilen
BM Juhn geht darauf ein, dass der Musikverein „Harmonie“ Gosbach e. V. einen Zuschuss zur Anschaffung von Uniformteilen beantragt hat. Die aktuelle Uniform bestehe bereits seit vielen Jahren.
Die Damen haben bisher vor einigen Jahren neue Jacken bekommen. Dies hat der Gemeinderat mit 30 % bezuschusst. Nun sollen auch die Männer eine einheitliche Ausstattung erhalten.
 
Da es in unserer Gemeinde keine verbindlichen Vereinsförderrichtlinien gibt, wurde die Entscheidung über Zuschussanträge von Vereinen bisher stets im Einzelfall getroffen. In der Regel wurde bisher immer ein Zuschuss in Höhe von 30 % bewilligt.
 
Wir können froh sein, dass wir in unserer Gemeinde zwei Musikkapellen haben, die unser Gemeindeleben bereichern. Erst in den nächsten Wochen können wir sie wieder bei den Sommerfesten genießen. Es ist wichtig, dass die Gemeinde die Vereine weiterhin finanziell unterstützt. Die Vereine sind das Fundament unserer Gesellschaft und tragen ganz wesentlich zur Förderung des Gemeinwesens und dem Erhalt kultureller Traditionen bei. Deshalb sollten wir mit dem Zuschuss ein positives Zeichen setzen. Gemeinderätin Schober bekräftigt ist.
 
Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Musikverein „Harmonie“ Gosbach e.V. einen Zuschuss in Höhe von 30 % zur Neuanschaffung von Uniformteilen entspre-chend dem Angebot vom 06.04.2023 (Gesamtkosten 6.575,46 ) zu bewilligen.
 
Einrichtung eines Bezugsrechtspools beim Zweckverband Landeswasserversorgung
BM Juhn führt aus, dass mit Schreiben vom 01.12.2022 die Landeswasserversorgung (LW) ihre Mitgliedskommunen angeschrieben und darauf hingewiesen hat, dass die Einrichtung eines Bezugsrechtspools geplant ist. Dadurch haben Mitgliedskommunen die Möglichkeit, nicht benötigte Bezugsrechte zurückzugeben und Mitgliedskommunen, die weitere Bezugsrechte benötigen, können dies anmelden. Die Frist hierfür läuft bis zum 30.06.2023.
 
Die Gemeinde Bad Ditzenbach hat das Büro Wassermüller beauftragt, zu untersuchen, ob weitere Bezugsrechte für das Wassernetz der Gemeinde benötigt werden.
BM Juhn begrüßt den Geschäftsführer vom Büro Wassermüller Herrn Pühler. Herr Pühler stellt die durchgeführten Untersuchungen und Berechnungen vor. Bisher habe die Gemeinde ein Bezugsrecht von 5 l/s bei der LW.
 
Mit der Einführung einer Spitzenlastbepreisung mit dem Ziel einer Dämpfung der Spitzenauslastung des Versorgungssystems, d.h. eine Umstellung des maßgeblichen Ablesezeitraums vom Monat auf den Tag, wird vom ZV Landeswasserversorgung zukünftig jede Überschreitung pönalisiert, nicht nur die höchste im Jahr. D.h. es sollte möglichst eine tagesgenaue Abnahme erfolgen, Mengen können nachträglich nicht ausgeglichen werden.
 
Desweiteren sind weitere Faktoren wie Wachstumsprognosen für die Gesamtge-meinde, Auswirkungen von extremen Wetterereignissen und Klimaauswirkungen zusätzlich zu berücksichtigen.
 
Im Jahresdurchschnitt reicht das bestehende Bezugsrecht von 5 l/s mit ausreichend Reserven aus. Im worst-case mit einer Abnahme von Q d,max fehlen rd. 3,5 l/s um das Defizit auszugleichen.
 
Infolge des Ausbaus der A8 empfiehlt das Büro Wassermüller für den HB Gänsäcker zusätzliche Bezugsrechte von 1 l/s aufzunehmen. Deshalb schlage das Büro eine Erhöhung um 2 l/s vor.
 
Nach ausführlichen Diskussionen fasst der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, die Verwaltung zu beauftragen, beim ZV Landeswasserversorgung eine Erhöhung der Bezugsrechte um 2 l/s zu beantragen.
 
Bewässerung der Sportanlagen in Gosbach;
Vergabe der Bewässerungsanlage
BM Juhn legt dar, dass der Gemeinderat sich in der Sitzung am 05.11.2020 mit der Wasserversorgung in Bad Ditzenbach beschäftigt hat. Um die Wasserversorgung aus dem Wassernetz zu entlasten, wurde vorgeschlagen zu untersuchen, ob es für größere Wasserentnahmestellen dezentrale Lösungen gibt. Das Büro Wassermüller aus Ulm wurde deshalb u.a. beauftragt, zu prüfen, ob es möglich ist, die Sportanlagen in Gosbach zukünftig über eine Grundwasserpumpe zu bewässern.
 
Da das Landratsamt eine Entnahme aus dem Grundwasser direkt an den Sportplätzen wegen der Wasserschutzzone abgelehnt hat, musste eine alternative Entnahmestelle gesucht werden. Der Gemeinderat hat der Ausschreibung für eine Probebohrung sowie der Umsetzung der Messstelle gleich als Entnahmebrunnen in der Sitzung am 20.01.2022 zugestimmt.
 
Zwischenzeitlich wurden die Bohrungen durchgeführt. Es sind zwei Bohrungen mit folgenden stabilen Wassermengen (lt. Pumpversuch) erstellt worden: Aus der 1. Bohrung (Bohrung 309 mm/Filterrohr DN 125) können rund 3 l/s gewonnen werden. Die 2. Bohrung mit etwas größerem Durchmesser: Bohrung 520 mm/Filterrohr DN 300 liefert eine Menge von rd. 6,4 l/s.
Es wird von einem realistischen Bedarf von 6.000 m³/a ausgegangen. In der Spitze sollen rd. 8 l/s zur Verfügung stehen.
 
Somit konnte nun die Ausschreibung für die Bewässerungsanlage vorgenommen werden. Es liegt ein Angebot von der Firma Benz vor, da bereits Technik von der Firma Benz verbaut wurde und es kompatibel sein sollte. Außerdem muss noch eine Wasserleitung von den Pumpen zu den Sportplätzen geführt werden. Diese Maßnahmen werden vom Wassermeister in Zusammenarbeit mit der Firma Hummel vorgenommen. Zusätzlich sind noch Erdaushubarbeiten notwendig, wo eine ortsansässige Baufirma beauftragt werden soll.
 
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Beauftragung für die Bewässerungstechnik an die Firma Benz Gesellschaft für Beregnungstechnik mbH in Höhe von 27.838,38 € zu. Außerdem stimmt der Gemeinderat zu, dass die Wasseleitung vom Wassermeister in Zusammenarbeit mit der Firma Hummel verlegt werden soll und für die Erdaushubarbeiten eine ortsansässige Baufirma beauftrag wird.
 
Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen
Haupt- und Personalamtsleiterin Anja Rosenberger teilt mit, dass sich die Vertreter des Gemeindetags, Städtetags und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg wieder auf eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024 verständigt haben. Die neue Empfehlung für die Erhöhung der Elternbeiträge liege bei 8,5 Prozent (ausgehend von einer Betreuungszeit mit 30 Stunden/Woche).
 
Nachdem die tatsächlichen Kostensteigerungen in den letzten beiden Jahren aufgrund der Pandemie bewusst nicht in die Erhöhung der Elternbeiträge geflossen seien, müsse nun nach und nach eine deutlich höhere Anpassung der Beitragssätze nachgeholt werden, um die Kostensteigerungen in der frühkindlichen Bildung zu refinanzieren. Die Kostensteigerungen würden vor allem auf der Aufwertung der pädagogischen Fachkräfte im Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst basieren. Und nachdem Eltern und Familien verschiedentlich bei der Kompensation der gestiegenen Lebenshaltungskosten geholfen wurde und insbesondere Eltern in prekärer wirtschaftlicher Lage von den Erhöhungen nur bedingt betroffen seien, werde die vorgeschlagene Erhöhung als vertretbar angesehen.
 
Nach wie vor werde das Ziel angestrebt einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch die Elternbeteiligung zu erreichen. Der Kostendeckungsgrad liege derzeit bei 10,33% für den Kindergarten Bad Ditzenbach und bei 7,78 % für den Kindergarten Auendorf.
 
Sowohl die katholische Kirchengemeinde Gosbach, als auch die Elternbeiräte der beiden kommunalen Kindergärten in der Gemeinde seien zu den vorstehend genannten Erhöhungen der Kindergartenentgelte angehört worden. Die katholische Kirchengemeinde habe mitgeteilt, dass der Kirchengemeinderat einen Grundsatzbeschluss gefasst habe, den Empfehlungen der Landesverbände zu folgen, sofern die bürgerliche Gemeinde dies so beschließe. Von den Elternbeiräten sei keine Stellungnahme eingegangen.
 
Es werden außerdem empfohlen, den Eltern Informationen über entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten (wie bspw. Wirtschaftliche Jugendhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen des Bundes- und Teilhabepaketes) zur Verfügung zu stellen.
 
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Bad Ditzenbach wird zum 1. September 2023 einstimmig beschlossen.
 
Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Geislingen - Geschäftsbericht 2022
Die Bau- und Ordnungsamtsleiterin Silvia Oettinger erläutert die Abrechnung des Jahres 2022. Sie erklärt, dass im Jahr 2022 im Haushaltsplan 12.500 Euro veranschlagt waren, laut Abrechnung fallen auf die Gemeinde Bad Ditzenbach Kosten in Höhe von ca. 10.000 Euro an, so dass man hier unter dem Ansatz bleibe.
 
Der Gemeinderat nimmt den Bericht einmütig zur Kenntnis.
 
Bauanträge:
Der Gemeinderat konnte für nachfolgenden Bauantrag das gemeindliche Einverneh-men erteilen:
-    Umbau des bestehenden Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Flst. Nr. 1/1 in der Drackensteiner Straße in Gosbach
 
Bekanntgaben und Verschiedenes
BM Juhn teilt einige Termine mit.
 
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
BM Juhn informiert darüber, dass in der letzten Gemeinderatssitzung im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderat aufgrund der Aufgabenkomplexität im Hauptamt der Aufstockung einer bisherigen 80 %-Stelle auf 100 % sowie der Besetzung im gehobenen Dienst (bisher mittlerer Dienst) als stellvertretende Hauptamtsleitung zugestimmt hat.
 
Der öffentliche Teil dieser Sitzung endete mit Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte und einer Frageviertelstunde für die Zuhörer/innen.