Bebauungsplan "Steinigen Erweiterung, 1. Änderung"
Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan
BM Juhn begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Mezger vom Büro mquadrat aus Bad Boll. Herr Mezger (Büro mquadrat) erläutert die Bebauungsplanänderung anhand einer Präsentation.
Das dargestellte Plangebiet umfasst das Flurstück 458 entlang der Lindenstraße, am westlichen Ortsrand der Gemeinde Bad Ditzenbach. Das Wohngebiet entlang der Lindenstraße wurde Ende der 70er Jahre / Anfang der 80er Jahre erschlossen und bebaut. Für den Bereich gilt der rechtskräftige Bebauungsplan „Steinigen Erweiterung“ aus dem Jahr 1966 (siehe Anlage).
Das Flurstück 458 ist bereits mit einem Einzelhaus samt Nebenanlagen bebaut. Der Eigentümer möchte gerne durch einen Anbau an sein bestehendes Gebäude zusätzlichen Wohnraum schaffen. Hierfür muss die festgesetzte Baugrenze im Westen geringfügig erweitert werden.
Die Gemeinde möchte das Bauvorhaben im Sinne der Innenentwicklung unterstützen und hat beschlossen, hierfür den bestehenden Bebauungsplan „Steinigen Erweiterung“ mit einem Deckblatt zu ändern. Der Bebauungsplan „Steinigen Erweiterung, 1. Änderung“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie ohne Umweltprüfung und Umweltbericht aufgestellt.
Ziel der Planung ist die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und die Schaffung von Planungsrecht für das geplante Bauvorhaben. Neben der Erweiterung der Baugrenze wird auch die zulässige Gebäudehöhe in geringem Maße angepasst. Sämtliche sonstigen planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Steinigen Erweiterung“ (rechtskräftig seit 1966) bleiben unberührt. Der bestehende Textteil des rechtskräftigen Bebauungsplans liegt dem Bebauungsplan als Anlage bei.
Die Verwaltung schlägt vor, den vom Büro mquadrat erarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan „Steinigen Erweiterung, 1. Änderung“ i. d. F. vom 06.07.2023 mit den örtlichen Bauvorschriften zu beschließen. Im Anschluss daran wird der Bebauungsplan für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Dabei erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellung zu beziehen und Anregungen vorzubringen. Gleichzeitig werden die Behörden von der Auslegung informiert und um Stellungnahme gebeten.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig für den im beiliegenden Entwurf vom 06.07.2023 dargestellten Bereich nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8 die Aufstellung des Bebauungsplans „Steinigen Erweiterung, 1. Änderung“ und die Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB).
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans „Steinigen Erweiterung, 1. Änderung“ und der
Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 06.07.2023 werden gebilligt.
Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Diese Beschlüsse des Gemeinderates werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Bebauungsplan "Südliche Ortsmitte, 1. Änderung" in Gosbach Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan - Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
Herr Mezger (Büro mquadrat) erläutert die Bebauungsplanänderung anhand einer Präsentation.
An der Drackensteiner Straße im Ortsteil Gosbach besteht mit dem Bebauungsplan „Südliche Ortsmitte" in Gosbach seit 2003 Baurecht. Die Bauflächen in diesem Planbereich sind als Mischgebietsflächen festgesetzt. Bei der Aufsiedlung in den vergangenen Jahren wurden nur Wohngebäude errichtet, was zur Folge hat, dass auf dem einzigen noch unbebauten Grundstück eine andere Nutzung als Wohnbebauung erforderlich ist, um dem Zweck des „Mischgebiets“ und damit der Durchmischung gerecht zu werden.
Nun ist ein Interessent an die Gemeinde herangetreten, der ein Wohngebäude errichten möchte. Um diesem Wunsch nachzukommen, ist es erforderlich das Planungsrecht anzupassen. Daher hat sich die Gemeinde dazu entschlossen, die vorliegende Änderung vorzunehmen. Da sich die vorgesehene Bebauung auf südlich gelegene Grundstücke außerhalb des bisherigen Geltungsbereichs erstreckt, wird dieser geringfügig erweitert. Neben der Änderung der Art der baulichen Nutzung, der überbaubaren Fläche und der Pflanzgebote werden lediglich geringfügige, meist redaktionelle Anpassungen in den textlichen Festsetzungen vorgenommen.
Die somit erforderliche Änderung kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB vorgenommen werden, da eine Anpassung vorhandener Ortsteile erfolgt und die Gebietsgröße unter den Schwellenwerten des einschlägigen Paragraphen zurückbleibt.
Die Verwaltung schlägt somit vor, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Südliche Ortsmitte, 1. Änderung“ in Gosbach zu fassen und den Entwurf dieses Bebauungsplanes i. d. F. vom 06.07.2023 zu beschließen. Diese Änderung kann im Verfahren nach § 13a BauGB ohne frühzeitige Beteiligung und ohne Umweltbericht bzw. Umweltprüfung durchgeführt werden.
Der Bebauungsplan wird anschließend für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Dabei erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellung zu beziehen und Anregungen vorzubringen. Gleichzeitig werden die Behörden von der Auslegung informiert und um Stellungnahme gebeten.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig für den im beiliegenden Lageplan vom 06.07.2023 dargestellten Bereich nach § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Südliche Ortsmitte, 1. Änderung“ in Gosbach und die Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB).
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans „Südliche Ortsmitte, 1. Änderung“ in Gosbach in der Fassung vom 06.07.2023 wird gebilligt.
Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Sanierung und Instandsetzung der Regenüberlaufbecken D.1 und D.3; Vergabe der Maßnahmen
BM Juhn begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Bartsch vom Ingenieurbüro Bartsch. Herr Bartsch geht auf die notwendigen Sanierungsmaßnahmen ein.
Bei den Regenüberlaufbecken (RÜB) D.1 und D.3 sind weitere Sanierungsmaßnahmen notwendig. Für die RÜBs D.1 und D.3 wurden Funktionsmängel bzw. Schäden festgestellt, welche eine ordnungsgemäße Funktion nicht mehr ermöglichen bzw. stark einschränken. Im Haushaltsplan 2023 wurden dafür für das RÜB D.1 100.500 € sowie für das RÜB D.3 34.100 € eingeplant.
Anschließend erläutert Herr Bartsch die eingeholten Angebote.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Vergabe an die Firma Uder Elektromechanik GmbH in Höhe von 73.966,15 € (brutto) für das RÜB D.1 Wirbeljet und Rührwerke zu. Außerdem stimmt der Gemeinderat der Vergabe an die Firma Elektro Jerg GmbH für das RÜB D.1 für die Schaltanlage und Messtechnik in Höhe von 36.380,92 € (brutto) zu. Für das RÜB D.3 stimmt der Gemeinderat der Vergabe an die Firma Elektro Jerg GmbH für das RÜB D.3 für die Schaltanlage und Messtechnik in Höhe von 36.333,32 € (brutto) zu.
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung - Kreditaufnahme zur Finanzierung der Investitionen im Jahr 2023
Die Kämmerin Karina Joschko geht darauf ein, dass zur Finanzierung der Investitionen „Verlegung der Abwasserleitungen im Baugebiet Wettenbach-Süd“, „Modernisierung der Schaltanlage einschl. Messtechnik RÜB D.3“ und „Modernisierung der Schaltanlage einschl. Messtechnik und der Beckenreinigung RÜB D.1“ im Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung eine Kreditaufnahme in Höhe von 415.000 Euro eingeplant ist.
Die Verwaltung hat Angebote für die Kreditaufnahme eingeholt, die anhand einer Tabelle vorgestellt werden. Nach Beratung spricht sich der Gemeinderat für eine Verbindlichkeit von 20 Jahren aus. Die DZ HYP AG hat hier das günstigste Angebot abgegeben mit 3,770 % jährlichen Zinsen.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 415.000 Euro für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung bei der DZ HYP AG mit 3,770 % Zinsen jährlich.
Elektromobilität in der Gemeinde Bad Ditzenbach; Lademöglichkeiten
BM Juhn führt aus, dass sich der Gemeinderat zuletzt in der Sitzung vom 05.11.2020 mit dem Thema der Elektromobilität in der Gemeinde Bad Ditzenbach beschäftigt hat. Er begrüßt Herrn Stäudle. Herr Stäudle ist Kommunalberater beim Albwerk.
Herr Stäudle zeigt mögliche Standorte für Ladestationen in der Gemeinde auf. In Bad Ditzenbach wäre z.B. in der Kurhausstraße eine Ladestation möglich. In Gosbach an der Turnhalle und in Auendorf am Feuerwehrhaus. Es sind aber normale Ladestationen. Schnellladestationen sind leider nicht möglich, da die Infrastruktur es nicht hergibt.
Er geht anschließend auf eine mögliche Förderung im Rahmen vom Klimabonusprogramm ein. Das Land Baden-Württemberg fördert bis zu 75 % der Kosten zzgl. 10 % Verwaltungskosten. Ein Antrag ist bis zum 31.10. für das Folgejahr zu stellen. Das Programm soll aber geändert werden. Es gibt aber eine Bagatellgrenze in Höhe von 30.000 €. Eine Ladestation kostet ca. 27.000 €. Man bräuchte also mindestens zwei Stationen.
Die Gemeinderäte sehen es teilweise kritisch. Gemeinderat Steck sieht es nicht als notwendig an. Nach Gemeinderat Stehle wäre dies Aufgabe der Stromversorger, da sie am Strom ja verdienen. Gemeinderat Schulz hält nur Schnellladestationen für sinnvoll.
Herr Stäudle verweist auf die Touristen bzw. Gäste. Für die es durchaus lukrativ wäre, wenn sie z.B. ins Thermalbad gehen und dann ihr E-Auto laden könnten.
Die Nachbarkommunen hätte schon Ladestationen. Bad Ditzenbach ist noch ein weißer Fleck.
Man ist sich schließlich einig, dass es nur in Bad Ditzenbach an der Kurhausstraße Sinn macht, wenn dort zwei Ladestationen umgesetzt werden können. Dies will Herr Stäudle abklären. Dann kann ein Förderantrag gestellt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt einen Förderantrag nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu stellen, wenn in der Kurhausstraße in Bad Ditzenbach zwei Ladestationen umgesetzt werden können.
Sanierung der Hochbehälter Leimberg und Unterm Haag
BM Juhn begrüßt den Wassermeister Michael Eitel. Herr Eitel geht darauf ein, dass eine Untersuchung durch das Büro Wassermüller ergeben hat, dass die beiden Wasserkammern vom Hochbehälter Leimberg saniert werden müssen. Es gibt erhebliche Auswaschungen der aufgeweichten Beschichtung Die Kostenschätzung beläuft sich auf 179.000 €. Eine Kammer könnte noch dieses Jahr saniert werden und die andere Kammer nächstes Jahr. Mittel sind in diesem Jahr vorhanden, da der Planansatz für die Asangquelle nicht ausgeschöpft wird.
Auch beim Hochbehälter Unterm Haag sind Sanierungsarbeiten notwendig. Hier handelt es sich um das Dach. Es kam zu einem Wassereintritt im Rohrkeller. Nach langem Suchen wurden beschädigte Dachziegel ausfindig gemacht. Die defekten Dachziegel wurden nun ausgetauscht. Leider sind die verbauten Ziegel nicht mehr lieferbar, daher war es nur eine provisorische Reparatur. Nach Rücksprache mit dem Büro Wassermüller sollte das komplette Dach neu eingedeckt werden.
Es liegt ein Angebot einer örtlichen Firma vor.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Beauftragung vom Büro Wassermüller zur Vorbereitung und Durchführung einer Ausschreibung für die Betonsanierung der beiden Wasserkammern vom Hochbehälter Leimberg zu.
Außerdem stimmt der Gemeinderat der Vergabe für die Neueindeckung des Daches vom Hochbehälter Unterm Haag an die Firma Fuchs Holzbau GmbH in Höhe von 10.253,81 € netto zu.
Fital-Park;
- Vergabe der Calestenicsanlage sowie der 5-Esslinger
- Sachstand Kneipp-Anlage
- Sachstand sonstiger Bestandteile
BM Juhn begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den beauftragten Landschaftsarchitekten Herr Saur sowie Herrn Groda vom Kräuterhaus.
BM Juhn führt aus, dass in der Gemeinderatssitzung vom 10.02.2022 der Gemeinderat einstimmig dem Konzeptentwurf für den Mehrgenerationenpark zugestimmt hat. Der Gemeinderat hat sich zuletzt in der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2022 mit dem Fital-Park befasst. Für die weitere Umsetzung wurde das Landschaftsarchitekturbüro Saur aus Mengen beauftragt.
Im Haushalt 2023 sind für die Umsetzung des Parkes entsprechende Mittel aufgenommen worden. Der Haushalt ist zwischenzeitlich genehmigt, so dass die nächsten Umsetzungsschritte getan werden könne.
Auf Anregung des Gemeinderates hat der Vorsitzende nochmals eine Stellungnahme vom Landratsamt Göppingen für eine Naturkneippanlage in der Fils eingeholt. Das Landratsamt sieht es kritisch. Der Vorsitzende sieht es auch so. Herr Groda geht darauf ein, dass es auch seinem Konzept widerspricht. Er habe bewusst für ältere Menschen die Kneipp-Anlage neben den 5 Esslingern angesiedelt. Die älteren Menschen sollten nicht zur Fils hinuntergeschickt werden. Das sieht der Vorsitzende auch als zu gefährlich an.
Einige Gemeinderäte sehen dies anders und wollen die Naturkneippanlage prüfen lassen. Der Vorsitzende verweist darauf, dass dann die Umsetzungsfrist bis zum 31.12.2024 für den Zuschuss von der Region Stuttgart gefährdet sei. Herr Saur verweist darauf, dass die Naturkneippanlage wesentlich teurer wird. Zu Einsparungen des Wasserverbrauchs habe er nun eine kleinere Anlage geplant. Die neu geplante Anlage entspricht von der Dimension der bisherigen Kneipp-Anlage.
Daraufhin lässt der Vorsitzende abstimmen, ob die Kneippanlage weiterhin wie geplant umgesetzt werden soll. Der Gemeinderat stimmt mit 9 Stimmen dafür und 5 Stimmen dagegen.
Bzgl. dem Sanitärgebäude hat Herr Saur auf Anregung des Gemeinderates geprüft, was eine Toilettenanlage kosten würde, die Vandalismus vorbeugt. So eine Anlage ist aber wesentlich teurer. Sie liegt bei rund 97.000 €. Eine herkömmliche Anlage liegt bei ca. 29.000 €. Der Gemeinderat spricht sich mit 10 Stimmen für die Umsetzung einer herkömmlichen Toilettenanlage um. 4 Gemeinderäte sind dagegen.
Bzgl. der Calestenicsanlage liegt von der Firma Playparc ein Angebot in Höhe 22.798,32 € (brutto) vor sowie für die 5-Esslingern von der Firma Sysol in Höhe von 16.863,49 € (brutto), so dass diese vergeben werden können.
Nach Lieferung bzw. Bekanntwerden des Lieferzeitpunkts ist ein Spatentisch zusammen mit dem Verband Region Stuttgart sowie dem Kräuterhaus St. Bernhard geplant.
Der Gemeinderat stimmt bei 12 Stimmen und 2 Gegenstimmen für die Vergabe der Calestenicsanlage an die Firma Playparc in Höhe von 22.798,32 €. Außerdem stimmt der Gemeinderat der Vergabe der 5-Esslinger an die Firma Sysol in Höhe von 16.863,49 € zu.
Bekanntgaben und Verschiedenes
BM Juhn teilt mit, dass die Gemeinde einen Zuschuss für klimaangepasstes Waldmanagement für 2023 in Höhe von 37.800 € erhalten habe. Der Zuschuss kann sich für die nächsten 10 Jahre auf bis zu 529.250 € erhöhen.
BM Juhn teilt mit, dass die Gemeindevollzugsbedienstete massiv bedroht wurde. Er habe Strafanzeige gegen die Person gestellt. Er dulde dies in keinster weise und werde dies rigoros verfolgen.
BM Juhn teilt noch einige Termine mit.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
BM Juhn informiert darüber, dass in der letzten Gemeinderatssitzung im nichtöffentlichen Teil nichts beschlossen wurde, was weitergegeben werden kann.
Der öffentliche Teil dieser Sitzung endete mit Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte und einer Frageviertelstunde für die Zuhörer/innen.