Gemeindewald;
a) Bericht über das Forstwirtschaftsjahr 2023
b) Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2024
BM Juhn begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Maier, den Leiter vom Forstamt Göppingen sowie den Förster Simon Elsenhans. Herr Elsenhans geht auf das Betriebsjahr 2023 ein. Es musste wegen dem Sturm mehr Festmeter (3.750) geschlagen werden wie geplant (1.800). Dies lag unter anderem an den notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen. Dadurch haben sich die Einnahmen (289.826 €) zum Planansatz (94.883 €) erhöht. Die Ausgaben (154.807 €) zum Planansatz (68.331 €) dadurch aber auch. Der Gewinn (132.937 €) verbessert sich zum Planansatz (26.552 €). Das sei ein gutes Ergebnis. In den Folgejahren soll aber wieder weniger dafür geschlagen werden.
37.800 € Förderung für klimaangepasstes Waldmanagement wurden schon ausbe-zahlt und sind im Überschuss berücksichtigt. 10.100 € Förderung für Schadholz- Aufarbeitung wurden ebenfalls schon ausbezahlt und sind im Überschuss berück-sichtigt.
Herr Elsenhans geht dann noch auf das Projekt „Hackwald“ ein, welches sehr gut gestartet ist. Es konnten schon die ersten Kartoffeln geerntet werden.
Herr Elsenhans geht dann noch auf den Betriebsplan 2024 ein. Es ist vorgesehen 2.060 Festmeter zu schlagen. Er rechne mit 129.255 € Einnahmen und 108.793 € Ausgaben, was einem Gewinn von 20.462 € entspricht.
BM Juhn bedankt sich bei ihm für die gute Arbeit und seine Flexibiltät.
Dem Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2024 wird einstimmig zugestimmt.
Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur
Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen
Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 ROG bzw. § 12 Abs. 2 LplG
BM Juhn geht darauf ein, dass mit Email vom 27.10.2023 die Gemeinde Bad Ditzenbach informiert wurde, dass der Verband Region Stuttgart die Teilfortschreibung des geltenden Regionalplans vom 22.07.2009 im Kapitel 4.2 beabsichtigt. Vorgesehen ist die Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen. Dazu werden die entsprechenden Plansätze 4.2.1.2.4.1 (Z) und 4.2.1.2.4.2 (Z) sowie die Raumnutzungskarte geändert.
Die Regionalversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.10.2023 den entsprechenden Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans beschlossen und die Geschäftsstelle beauftragt, das erforderliche Beteiligungsverfahren gemäß § 9 (2) Raumordnungsgesetz (ROG) bzw. § 12 (2) Landesplanungsgesetz (LplG) durchzuführen.
Die Kommunen erhalten hiermit die Gelegenheit zu der vorgesehenen Teilfortschreibung des Regionalplans bis spätestens 02. Februar 2024 Stellung zu nehmen.
Der Planentwurf mit Text, Begründung und Kartendarstellungen der Raumnutzungskarte sowie der Umweltbericht können auf der Internetseite des Verbands Region Stuttgart unter www.region-stuttgart.org/wind eingesehen und heruntergeladen werden.
Darüber hinaus steht dort zur Information u.a. auch die dem Beschluss der Regionalversammlung zugrunde liegende Sitzungsvorlage zur Verfügung.
Der Gemeinderat von Bad Ditzenbach hat sich zuletzt in der Sitzung vom 29.09.2022 mit dem Thema von weiteren Windkraftanlagen beschäftigt. Daraufhin hat der Vorsitzende mit Schreiben vom 13.02.2023 dem Verband Region Stuttgart die Überlegungen der Gemeinde Bad Ditzenbach mitgeteilt. Leider wurde dies bisher nicht in der Teilfortschreibung berücksichtigt. Deshalb soll erneut darüber beraten werden und eine weitere Stellungnahme anschließend abgegeben werden.
Man sei hier wegen der Verwaltungsgemeinschaft bzgl. dem Fächennutzungsplan mit Deggingen gemeinsam unterwegs. Der Degginger Gemeinderat habe bereits beschlossen, die Potentialfläche auf der Gemarkung Deggingen im Bereich „Nordalb“ – nördlich von der Kirche im Aufbruch, soll weiterverfolgt werden. Die Verwaltung soll die Vorbereitungen zur Einwohnerversammlung, unter Einbeziehung des Umweltministeriums, weiterführen. Weiterhin wird die Verwaltung damit beauftragt, eine Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans des Verbands Region Stuttgart vorzubereiten, mit dem Ziel, wieder in das Vorranggebiet aufgenommen zu werden.
Es gehe für Bad Ditzenbach ebenfalls um den Bereich „Nordalb“ beim Fuchseck. Er begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Große-Kleimann von der Firma Vattenfall, der für Fragen zur Verfügung steht.
Es seien viele Punkte noch offen, z. B. die Zuwegbarkeit. Die Firma Vattenfall wäre aber bereit, Kosten für eine Vorabuntersuchung diesbezüglich zu übernehmen.
Bis Ende April 2024 will die Verbandsversammlung über die Teilfortschreibung entscheiden. Sollte der Bereich nicht aufgenommen werden, haben sich weitere Untersuchungen erledigt. Man wolle aber bis dahin noch weitere Dinge abklären.
Es folgt ein ausführliche Diskussion.
BM Juhn geht darauf ein, dass es auch noch auf der Gosbacher Fläche eine Potentialfläche von einem privaten Grundstückseigentümer gäbe. Dies wird aber einstimmig vom Gemeinderat abgelehnt. Es sollen nur kommunale Flächen weiterverfolgt werden, da dann die Kommune die Entscheidungshoheit habe.
Der Gemeinderat beschließt daraufhin mehrheitlich, dass die Potentialfläche auf der Gemarkung Bad Ditzenbach im Bereich „Nordalb“ – nördlich von der Kirche im Aufbruch, weiterverfolgt werden soll. Die Verwaltung wird damit beauftragt, eine Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans des Verbands Region Stuttgart vorzubereiten, mit dem Ziel, wieder in das Vorranggebiet aufgenommen zu werden.
Wettenbach-Süd; 2. Vergaberunde
Bau- und Ordnungsamtsleiterin Frau Oettinger geht darauf ein, dass zwischenzeitlich drei Bauplätze zum Verkauf anstehen und man könnte nun eine zweite Vergaberunde anstoßen. Wegen den Feiertagen solle die Bewerbungsfrist vom 28.12.2023 und bis einschließlich 09.02.2024 festgesetzt werden.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig einer 2. Ausschreibungsrunde für die Vermarktung der Wohnbauplätze im Baugebiet „Wettenbach-Süd“ in Auendorf zu.
Die Bewerbungsfrist wird vom 28.12.2023 und bis einschließlich 09.02.2024 festgesetzt.
Klimaschutz in Bad Ditzenbach - Kommunale Wärmeplanung;
Vergabe und Beauftragung eines Büros für die Umsetzung
BM Juhn führt aus, dass in der Gemeinderatssitzung vom 10.06.2021 der Gemeinderat einstimmig beschlossen hat, dem Klimaschutzpakt Baden-Württemberg beizutreten. Dies beinhaltet die Zielsetzung der weitgehenden Klimaneutralität der Kommunalverwaltung bis 2040.
Dem Gemeinderat war es dabei wichtig, nicht nur Worte zu formulieren, sondern den Klimaschutz auch aktiv umzusetzen. In einem weiteren Schritt hat die Verwaltung deshalb die Abhaltung einer Klimawerkstatt mit dem Gemeinderat in Zusammenarbeit mit der Energieagentur des Landkreises Göppingen angeregt.
Die Durchführung der Klimawerkstatt wurde durch das Nachhaltigkeitsbüro der LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) in Höhe von 1.500 € für Moderationsleistungen/ Berichterstellung gefördert. Die Energieagentur hat mit Unterstützung des Albwerkes am 21.07.2022 die Klimawerkstatt erfolgreich umgesetzt.
Ein Ergebnis der Klimawerkstatt war als weiterer Schritt die Umsetzung einer kommunalen Wärmeplanung. Die kommunale Wärmeplanung ist für Große Kreisstädte verpflichtend. Für kleinere Kommunen kann sie freiwillig durchgeführt werden. Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern können eine Förderung nur im Rahmen eines Konvois (§ 7c KSG-BW) bestehend aus mindestens drei Gemeinden beantragen.
Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und dabei aber maximal:
Für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für einen Konvoi aus mindestens drei Gemeinden ohne Beteiligung einer zur Wärmeplanung verpflichteten Gemeinde und ohne Beteiligung einer Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnern: Maximal 30.000 Euro plus 0,75 Euro pro Einwohner der beteiligten Gemeinden plus 5.000 Euro je Gemeinde die sich am Konvoi beteiligt. Der voraussichtliche Eigenanteil für die Gemeinde Bad Ditzenbach wird ca. 4.450 € betragen.
In Abstimmung mit den Nachbarkommunen Deggingen und Bad Überkingen sind diese bereit, mit der Gemeinde Bad Ditzenbach zusammen eine kommunale Wärmeplanung in den nächsten Jahren anzugehen.
In der Gemeinderatssitzung vom 20.10.2022 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt gemeinsam mit den Gemeinden Deggingen und Bad Überkingen einen Förderantrag im Konvoi für eine kommunale Wärmeplanung zu stellen und hat der Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung einstimmig zugestimmt.
Zwischenzeitlich wurde in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Göppingen der Förderantrag gestellt. Der Förderbescheid steht noch aus. Außerdem wurde bereits eine Ausschreibung durchgeführt. Es wurden 6 Büros um Abgabe eines Angebotes gebeten. Insgesamt haben drei Büros ein Angebot abgegeben. Die Energieagentur hat für uns eine grobe Leistungsbewertung vorgenommen und empfiehlt den Auftrag an die RES (Rationelle Energie Süd GmbH, Eybstraße 98, 73312 Geislingen an der Steige) zu vergeben.
Nach Auskunft wurde unser Förderantrag in die Förderempfehlung aufgenommen und an das Umweltministerium weitergeleitet. Aktuell liegt der Antrag dort zur Freigabe vor.
Ebenso wurde dem Antrag eine hohe Priorität zugewiesen, mit dem Hinweis, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie im Anschluss die offizielle Förderzusage so bald wie möglich versendet werden sollen.
Es kann leider nicht garantiert werden, dass wir die Unbedenklichkeitsbescheinigung bis Anfang Dezember erhalten werden. Sie gehen aber davon aus, dass dies zwischen Dezember und Ende Januar geschehen wird, können jedoch keine verlässliche Aussage dazu treffen.
Es sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden, sodass wir mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Zusage rechnen können.
Hierbei steht nicht die Frage im Raum, ob die finanziellen Mittel bereitstehen, sondern vielmehr, wann die Anträge freigegeben und die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen werden.
Wir können deshalb einen Beschluss zur Beauftragung des Dienstleisters unter Vorbehalt der Fördermittelzusage treffen.
Der Dienstleister hätte somit theoretisch den Auftrag (vorausgesetzt Fördermittel werden gewährt).
Die offizielle Umsetzung und Erbringung von Leistungen darf jedoch erst nach Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgen.
Auf diese Weise können wir die Beauftragung bereits absichern, ohne Zeit zu verlieren.
Der Dienstleister kann dann direkt nach Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung mit den Arbeiten beginnen.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einstimmig die Ausarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung im Konvoi für die Gemeinden Bad Überkingen, Deggingen und Bad Ditzenbach vorbehaltlich der Fördermittelzusage an die RES in Geislingen zu vergeben.
Anpassung der Hebesätze von Grundsteuer und Gewerbesteuer
BM Juhn geht darauf ein, dass die Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Bad Ditzenbach zuletzt zum 01.01.2021 geändert wurden und betragen derzeit
Grundsteuer A 400 v.H.
Grundsteuer B 420 v.H.
Gewerbesteuer 390 v.H.
In den letzten drei Jahren gab es aber erhebliche Kostensteigerungen sowie tarifliche Lohnerhöhungen. Außerdem gab es durch die Krisen der vergangenen Jahren einen nicht unerheblichen Rückgang bei der Gewerbesteuer. Im Haushaltsjahr 2024 und im Finanzplanungszeitraum bis 2027 ist die Gemeinde deshalb weiterhin nicht in der Lage einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt aufzuweisen. Wie bereits in den vergangenen Jahren, können die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt werden.
Durch die schwache Ertragskraft des Ergebnishaushalts werden Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen notwendig. Ein Hinausschieben der Maßnahmen würde zwangsläufig zu einer Verschärfung der Finanzlage in den kommenden Jahren führen. Ohne den nachhaltigen Haushaltsausgleich ist die Erwirtschaftung des Ressourcenverbrauchs nicht gegeben und zudem wird auf lange Sicht die stetige Aufgabenerfüllung durch die Gemeinde gefährdet.
Wie im Genehmigungsschreiben des Kommunalamtes zum Haushalt 2023 angemerkt, muss die Gemeinde ihre Einsparbemühungen fortsetzen und eigene Einnahmequellen konsequenter ausschöpfen, um eine durchgreifende Verbesserung und nachhaltige Stabilisierung der Gemeindefinanzen zu bewirken.
Um die Genehmigung des Haushalts 2024 nicht zu gefährden und aufgrund der aktuellen finanziellen Lage sowie den Mindererträgen und Mehraufwendungen, empfiehlt die Verwaltung die Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer zum 01.01.2024 wie folgt anzuheben.
Grundsteuer A + 10 v.H. -> 410 v.H.
Grundsteuer B + 10 v.H. -> 430 v.H.
Gewerbesteuer + 5 v.H. -> 395 v.H.
Damit liegen man immer noch im Durschnitt mit vergleichbaren Kommunen.
Mit einer Gegenstimme beschließt der Gemeinderat:
Die Hebesätze werden zum 01.01.2024 für die Grundsteuer A auf 410 v.H., für die Grundsteuer B auf 430 v.H. und für die Gewerbesteuer auf 395 v.H. erhöht.
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Grundsteuer und Gewerbesteuer wird beschlossen.
Eigenbetrieb Wasserversorgung Bad Ditzenbach
Kalkulation der Wassergebühren für das Jahr 2024
Die Wasserverbrauchsgebühr wurde zuletzt zum 01.01.2020 angepasst. Sie wurde damals von 2,02 €/m³ um 0,49 €/m³ erhöht und beträgt seither 2,51 €/m³ zzgl. 7 % MwSt.
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Jahr 2024 wird die Höhe der Wassergebühren überprüft.
Aufgrund der Energiekrise und der inflationären Entwicklung sind auch die sonst relativ konstanten Aufwendungen wie Wasserbezug, Wasseruntersuchungen, etc. in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Hinzu kommen die stetig steigenden Kosten für die Unterhaltung der Wasserhochbehälter und der Infrastruktur.
Im Jahr 2024 muss die Gemeinde einige große Investitionen in der Wasserversorgung umsetzen. Beim Hochbehälter Leimberg müssen die beiden Wasserkammern saniert werden und im Wasserschutzgebiet Badhalde muss die Zaunanlage erneuert werden. Um die Löschsituation in unserer Gemeinde zu verbessern, müssen insgesamt drei neue Löschwasserbecken gebaut werden.
Die Kämmerin Frau Joschko stellt die neue Kalkulation vor, danach ergibt sich ein Gebührensatz von 2,57 €/ m³. Die Verwaltung schlage deshalb vor, den Gebührensatz von 2,51 €/ m³ zu belassen.
Dies wird einstimmig so beschlossen.
Antrag der Vinzenz Klinik auf Aufhebung der Kurtaxe
Die Vinzenz Klinik hat mit Schreiben vom 28.11.2023 die Beendigung der Erhebung der Kurtaxe beantragt, da sie die Erhebung für ihre Rehabilitandinnen und Rehabilitanden nicht mehr für gerechtfertigt hält.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig für die Vinzenz Klinik die Ausnahme nach
§ 2 Abs. 4 der Satzung zur Erhebung der Kurtaxe anzuwenden.
Danach ist folgendes geregelt:
Kranke und schwerbehinderte Personen, die nicht in der Lage sind, ihre Unterkunft zu verlassen und dies durch ärztliches Zeugnis nachweisen, unterliegen während der Dauer dieses Zustandes nicht der Kurtaxepflicht. Der Nachweis ist spätestens am Tag der Abreise der Gemeinde vorzulegen.
Bei Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses können einzelne Patienten von der Kurtaxe befreit werden.
Behandlung von Bauanträgen während der sitzungsfreien Zeit
Nach den geltenden Vorschriften der Landesbauordnung für Baden-Württemberg ist die Gemeinde verpflichtet, nach dem vollständigen Eingang der Bauvorlagen beim Bauamt im Landratsamt innerhalb eines Monats eine Stellungnahme gegenüber der Baurechtsbehörde abzugeben.
Aus diesem Grunde und damit die Bauantragsteller bei der Bearbeitung der Bauanträge keine Verzögerungen in Kauf nehmen müssen, hat der Gemeinderat die Verwaltung in den letzten Jahren bevollmächtigt, über eingehende Bauanträge während der sitzungsfreien Zeit zu entscheiden.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, diese Regelung beizubehalten und der Verwaltung in diesem Jahr erneut eine entsprechende Ermächtigung für die Zeit bis zur ersten Gemeinderatssitzung im neuen Jahr zu erteilen.
In der ersten Sitzung im Januar wird im Gemeinderat über die betreffenden Bauanträge berichtet.
Die Verwaltung wird einstimmig bevollmächtigt, über eingehende Bauanträge während der sitzungsfreien Winterpause zu entscheiden.
Bekanntgaben und Verschiedenes
BM Juhn informiert den Gemeinderat darüber, dass der Leasingvertrag vom Fahrzeug des Wassermeisters auslaufe und die Gemeinde das Fahrzeug für ca. 17.000 € erwerben könne. Das wäre ein angemessener Preis. Der Gemeinderat ist mit der Übernahme des Fahrzeuges einverstanden.
Abschließend teilt er noch einige Termine mit.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
BM Juhn informiert darüber, dass es in der letzten Gemeinderatssitzung im nichtöffentlichen Teil keine Beschlüsse gab, die mitgeteilt werden können.
Der öffentliche Teil dieser Sitzung endete mit Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte und einer Frageviertelstunde für die Zuhörer/innen.